kann das Jugendamt mir meine Kinder wegnehmen obwohl ich beweisen kann das kein übermäßiger Alkoholkonsum statt findet (ex alkoholikerin)?

Ich hatte eine Gerichtsverhandlung vor ein paar Tagen ( elterliche Sorge). Die Richterin hat angeordnet das ein Alkoholtest beim Gesundheitsamt durchgeführt werden soll. Sie sagte wenn er positiv ausfallen würde, würde man mir die Kinder wegnehmen. Zu meiner Vorgeschichte: ich war vor 7 Jahren ( vor der Geburt meiner Kinder) akkut alkoholabhängig. Habe eine Therapie gemacht und Reha. Habe diese erfolgreich abgeschlossen. Jetzt trinke ich nur noch ( kontrolliert) zu besonderen Anlässen ( Geburtstage, Silvester etc.) Und durch eine dumme Anschuldigung die völlig aus der Luft gegriffen ist hat das Jugendamt Meldung beim Familiengericht gemacht. Die Richterin verlangt auf Grund meiner Vorgeschichte Alkoholtests beim Gesundheitsamt. Seit ich das erfahren habe ( vor 6 Tagen) bin ich natürlich vollkommen abstinent. Vor 2 Wochen habe ich allerdings was getrunken ( Geburtstag meines Bruders). Ich habe keine Ahnung wann dieser erste Test anstehen wird. Allerdings rechne ich damit das es nicht lange dauern wird. Anhand der Werte wird man das aber auf jeden Fall erkennen. Ist es möglich das man mir die Kinder wegnehmen kann ohne das ein übermäßiger Alkoholkonsum statt gefunden hat?

Bitte nur darauf antworten wenn sie wirklich Ahnung von der Problematik haben.

Ich bin echt verzweifelt!

Mfg

Jugendamt, sorgerecht, Alkohol
Mit 18 rausgeworfen während Abitur?

Hallo,

Ich bin zurzeit 17 Jahre alt, werde in 3 Monaten 18. Meine Eltern und ich hatten noch nie ein gutes Verhältnis, vor kurzem wurde mir dann auch offiziell der Titel "Sohn" abgenommen und gesagt, dass ich ab dem Tag nach meinem 18. Geburtstag rausgeschmissen bin. Zu diesem Zeitpunkt bin ich noch mitten im Abitur und sogar nahe der Prüfungen, ein festen Platz für ein Studium habe ich noch nicht.

Meine Frage ist jetzt eigentlich, was ich genau tun kann. Thema finanzielles, ich habe in der Richtung nichts. Weder gespartes noch einen Nebenjob bisher. Führerschein auch noch nicht angefangen.

Mich interessiert jetzt, was ich, am besten jetzt schon, machen kann und woran ich mich dann spätestens an meinem 18. Geburtstag wenden kann. Jugendamt wäre die offensichtlichste Möglichkeit, bereits in Vergangenheit war da aufgrund von Spannungen Kontakt und auch ein betreutes Wohnen kurzzeitig im Gespräch, welches ich aber zu dem Zeitpunkt aufgrund von Schule, Freunden und meiner kleinen Schwester abgelehnt habe. Mit diesem Ultimatum meiner Eltern wäre das aber gezwungenermaßen auch eine Option.

Ich habe auch ein Angebot eines Freundes für eine WG zu zweit, das wäre aber erst möglich nach dem Abitur und eher in Richtung der Zeit des Studiums, außerdem will ich mich auch darauf noch nicht 100 Prozent verlassen.

Mein Vater und Mutter sind getrennt, ich wohne momentan bei meiner Mutter und Stiefvater, mein Vater bezahlt Unterhalt. Ich habe ein sehr gutes Verhältnis zu meinem biologischen Vater und besuche ihn auch alle 2 Wochen übers Wochenende, er hat aber nicht genug Platz um mich aufzunehmen, die Möglichkeit steht also außer Frage.

Ich brauche jetzt in der Hinsicht dringend Hilfe, ich will unter keinen Umständen irgendwie weit weg, auf der Straße wohnen oder die Schule so kurz vor dem Abschluss verschieben/abbrechen, aber andererseits kann ich die Hoffnung nehmen, dass das Verhältnis zu meinen Eltern sich bessert, es steht fest, dass das am 18. Geburtstag so passiert und ich auch auf keine Unterstützung mehr von ihnen zählen kann, solange sie nicht gesetzlich zu welcher verpflichtet sind.

Jetzt stellen sich meiner Meinung nach viele Fragen, das komplette Spektrum des alleine Wohnens eigentlich. Wie wohnt man alleine, was braucht man, ist das überhaupt möglich und was mache ich überhaupt wenn es soweit ist, welche finanziellen Mittel stehen mir zu (staatlich und gesetzlich von meinen Eltern), ob und wie ich arbeiten muss vielleicht, etc..

Ich wäre sehr glücklich über eine Antwort, die zumindest bei meinem momentanen Hauptproblem nach dem 18. Geburtstag helfen könnte.

LG

Studium, Geld, BAföG, eltern, Jugendamt, wohnung, WG, Abitur
Darf das Jugendamt Halbwaisenrente einbehalten, wenn die Mutter es nachweislich für den Lebensunterhalt braucht?

Ich versuch mich mal kurz zu fassen: meine Nichte (13 Jahre) bezieht eine monatliche Halbweisenrente von 221€. Da die leibliche Mutter krank war, lebte sie längere Zeit zur Pflege bei der Oma, alles rechtlich "abgesichert" über das Jugendamt. Da die Oma leider im Oktober 2015 verstarb, lebt sie seit November 2015 wieder bei ihrer Mutter. Jetzt zur Frage: obwohl meine Schwägerin Geringverdienerin ist und selbst Sozialleistungen bezieht (Rente wrd natürlich angerechnet), behält das Jugendamt die Halbwaisenrente ein, angeblich auf einem Sparbuch für später. Nahweise hierüber werden strickt verweigert. Die beiden leben also seit 8 Monaten weit unter Hartz4-Niveau. Wir steuern zwar bei, was wir können, verdienen aber selbst nicht viel und haben ebenfalls ein Kind zu versorgen. Ich kann es mir schlicht nicht leisten immer wieder finanziell einzuspringen. Is die Halbwaisenrente nicht eine Art Unterhaltseratz? Sie wird doch auch überall angerechnet? Und ist das norma, dass ich dem Jugendamt als nicht verwandte Tante Kontoauszuge vorlegen muss, um Einkäufe nachzuweisen? Was habe ich rechtlich gesehen mit meiner Nichte zu tun? Dazu kommt, dass die Enkelkinder, also auch unser Kind, von der Oma ein baufälliges Haus geerbt haben. Die laufenden Kosten hierfür tragen wir ebenfalls, da fühlt sich das Amt dann auch nicht zuständig. Dazu kommt, dass wir nur für eine völlig utopische Summe verkaufen dürfen, ohne dass die nette Sachbearbeiterin bereit ist, sich das "Schmuckstück" einmal anzusehen. Die Vermögenssorge für meine Nichte sollte übrigens seit Jahresanfang wieder bei der Mutter liegen, aber auch hier tut sich leider nichts. Vielleicht hat irgendjemand hier 'ne Idee, was wir da machen können. Kann man die Sachbearbeiterin irgendwie belangen? Das kann doch nicht normal sein... Antrag auf Beratungshilfe beim Anwalt hat sie mitlerweile gestellt, aber der Klageweg dauert eben auch, wenn's dumm läuft, Jahre...

Vielen vielen Dank im Vorraus!

Halbwaisenrente, Jugendamt
Unterhaltsvorschuss / Mangelfall und nun doch "teilweise leistungsfähig"

Guten Tag,

zuerst möchte ich mitteilen, dass mein Kind 2 Jahre alt ist und die Kindesmutter Unterhaltsvorschuss seit der Geburt an bezieht. Mein Einkommen wurde überprüft und das Jugendamt ist zum Ergebnis gekommen, dass ich nicht zahlen muss, das Schreiben setze ich hier noch ein. (Etwas weiter unten).

Ich bin auf "Stundenbasis" angestellt, meine Stunden schwanken und daher auch mein Gehalt jeden Monat, sagen wir, zwischen 900 und 1330 Euro. Die letzten 2 Monate habe ich ein mal 1330 und ein mal 1217 Euro verdient, davon wurde mir, was ich wahrscheinlich nicht absetzen kann, jeweils 100 Euro abgezogen, da ich von der Firma einen Roller-Darlehen von 500 Euro erhalten habe, was auf fünf Monate abgezogen wird. Also hätte ich vorletzten und letzten Monat zumindest zum Teil (Fahrtkosten betragen ca. 80 Euro), Unterhalt bezahlen können. Vor 3 Monaten kam die "Befreiung". Ich weiß nun nicht, wann sie sich wieder melden.

Da mehrere Mitarbeiter eingestellt wurden, kann es auch gut sein, dass mein Einkommen auf 1100-1150 runter geht. Ich also ca. 20-70 Euro zahlen müsste.

1.) Wenn ich das nicht melde, ist dass eine unterhaltspflichtverletzung und muss ich, trotz dem Schreiben vom Jugendamt, den Unterhaltsvorschuss zurückzahlen?

2.) Macht es Sinn, freiwillig beim Jugendamt vorzusprechen und dies zu melden, obwohl jederzeit dass Gehalt runtergehen kann und ich keinen Einfluß darauf habe?

3.) Wenn ich z.B. 70 Euro zahlen muss und meine Firma die Aufträge entzogen bekommen würde, und ich arbeitslos werden würde, müsste ich die 70 Euro dann weiterzahlen? Ich meine, dann kann man es ja nicht mehr?

4.) Was würdet Ihr in dieser Situation machen? Denke schon Tage darüber nach.

Diesen Monat verdiene ich ca. 1150 Euro Netto, abzgl. der 100 Euro für das Darlehen für den Roller.

Hier noch das Schreiben vom JA:

Ende Mai 2014.

Sehr geehrter Herr X,

Ihre eingegangenen Unterlagen haben wir geprüft. Anhand dieser Unterlagen kommen wir zum Ergebnis, dass Sie derzeit zur Leistung einer Unterhaltszahlung für Ihr Kind nicht in der Lage sind. Demnach werden wir weiterhin die Leistungen nach dem UVG für Ihr Kind erbringen, ohne von Ihnen einen Ersatz zu verlangen. Insoweit entstehen keine Unterhaltsrückstände. Wir erlauben uns aber zu einem späteren Zeitpunkt wiederum eine Prüfung Ihrer Einkünfte vorzunehmen. Wir werden uns sodann wieder bei Ihnen melden und entsprechende Unterlagen anfordern. Mit freundlichen Grüßen.

Bitte um Hilfe. Vielen Dank!

Geld, Finanzen, Gesetz, Jugendamt, Kindesunterhalt, Recht, Schulden, unterhalt
Kindesunterhaltsschulden. Wem steht es zu und wie Ausgleich verrechnen?

Ich habe 2 Kinder (17+14), die vor 2,5 Jahren zum Vater zogen. Ich war zu der Zeit Krank. Er forderte natürlich für die Kinder über das Jugendamt Unterhalt, welchen ich nicht zahlen konnte und daher für jedes Kind 643,50 offen waren. Mein Titel belief sich auf 50€ je Kind.

Die Jüngere lebt nun seit Nov13 wieder bei mir und der Vater zahlte seit dem keinen Unterhalt. Er hat im Gegensatz zu mir ein recht gutes Gehalt und mit dem Unterhalt fallen meine Tochter und ich aus dem Bezug von Hartz IV raus. Nun zahlte er seit Juni ans Jugendamt, aber unterschrieb den Titel erst Ende November. Dieser beläuft sich auf 377€ Mon. Ich stimmte beim Jugenamt zu, dass der Unterhalt für das bei ihm verbliebene Kind mit der Nachzahlung verrechnet wird. Also die 643,50 + für 13 Monate ins.650€. Zusätzlich wird natürlich bei der Verrechnung der Teil des Jobcenters aubgezogen, welches ich in den Monaten erhalten habe und das wird dem Amt auch ausgezahlt.

Nun komme ich aber zur eigentlichen Frage. Das Jugendamt gab mir die Berechnung und teilte mir in dem Brief mit, dass der Unterhalt für meine Jüngere, dem ich geschuldet habe (auch 643,50) von ihrem Unterhalt abgezogen wurde und somit nur noch ein Nachzahlung von 74,50 an sie ausgezahlt wird. Nun verstehe ich die Welt nicht mehr. man kann doch nicht den Unterhalt des Vaters welches er dem Kind Schuldet mit dem Unterhalt verrechnen, welches ich dem Kind schulde. Und wo ist nun dieses Geld gelandet? Der Brief kam erst gestern und ich möchte mich vor einer Auseinandersetzung mit dem Jugendamt informieren.

Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt.

Jugendamt, Kindesunterhalt, Schulden, unterhalt, unterhaltsrecht
Hilfe was soll ich tun (Stiefmutter)?

Meine Freundin (17) wird bei sich zuhause schlecht behandelt. Ihre Stiefmutter überfüllt sie mit Hausarbeiten, obwohl sie täglich arbeiten muss und ihre Stiefmutter selber nichts macht. Dazu kommt noch das ihre Stiefmutter sie schlägt. Zuletzt vor 3 Monaten. Sie hatten sich irgendwie gestritten und ihre Stiefmutter ist immer näher zu ihr hingegangen und meine Freundin hat sie dazu gebeten sie solle ihr nicht zu nahe kommen da sie Angst vor ihr hatte und hat daraufhin eine Ohrfeige bekommen. Haare gezogen, gekratzt und solche Dinge hat sie ihr auch schon angetan, doch sie hat keine Materiellen Beweise (Aufnahmen)

Sie wird aber allgemein in der Familie schlecht behandelt, selbst ihr leiblicher Vater beschimpft sie. Z. B. sie musste den Schuppen kehren und dabei ist eine Mausefalle verschwunden. Sie wusste nichts davon, jedenfalls hat ihr Vater sie solange zusammen geschimpft und sie hin und her geschickt bis sie ihm diese Mausefalle zurückbringt. Sie war Mental fertig konnte aber nicht vor ihm weinen da er sie sicherlich noch mehr sie runter gemacht hätte.

Es sind aber noch mehr Dinge passiert die ich hier aber nicht erwähnen möchte

Das Jugendamt möchte sie nicht verständigen da sie schon Probleme mit ihren leiblichen Mutter hatte und sie Angst hätte das ihre Eltern sie fertig machen würden und ihr das Handy verbieten und so.

Ich hoffe ihr könnt mir bei diesem Problem helfen, da ich mir selber nicht sicher bin was das Beste wäre

LG Noah

eltern, Jugendamt, Gewalt