Darf das Jugendamt Halbwaisenrente einbehalten, wenn die Mutter es nachweislich für den Lebensunterhalt braucht?

2 Antworten

Die Vermögenssorge kann nur vom Familiengericht wieder zugesprochen werden. Also kläre dort den Sachstand, das Jugendamt selbst kann in dieser Hinsicht nichts veranlassen, das führt nur aus.

Also entweder direkt beim Familiengericht vorsprechen oder formlos hinschreiben.


Wurzelzwerg 
Beitragsersteller
 26.06.2016, 14:37

Das isses ja grade, es sind keine Schulden da. Angeblich Geht das Geld auf ein seperates Sparbuch für später. Auch das Haus ist schuldenfrei. Die Erbengemeinschaft sorgt auch dafür, dass das so bleibt, nur Verkaufen dürfen wir's nicht ohne die Zustimmung von Jugendamt, wegen der Vermögenssorge. Die beiden brauchen das Geld nachweislich für ihr tägliches Leben und mit dem Haus laufen jeden Monat kosten. Nichts gegen das Jugendamt, aber unsere spezielle Sachbearbeiterin ist offensichtlich dumm wie Brot. Was nützt ein Sparbuch, wenn sich die beiden Geld zum Essen kaufen leihen müssen? Die Schulbücher darf ich dann auch wieder zahlen, wenn's so weiter geht. Ich mach's gerne, kann es aber eigentlich nicht. Und eine Ersatzleistung oder Ähnlich gibt es schlicht nicht. Bei Wohngeld etc. wird die Rente ganz normal als Einkommen angerechnet. trotzdem vielen lieben Dank für deine Mühen!

Primus  26.06.2016, 17:28
@Wurzelzwerg

Da die Mutter Geringverdienerin ist, eine Rente. Kindergeld sowie aufstockendes ALGII bekommt, ist  - zwar mehr schlecht als recht - für den Lebensunterhalt der beiden gesorgt. 

Würde die Halbwaisenrente monatlich ausgezahlt, gäbe es keine Aufstockung und somit bliebe die  finanzielle Lage der Schwägerin gleich. So wirddas Geld bis zur Volljährigkeit angelegt.

Außerdem wird auf Antrag der Bildungschein für Schulutensilien bewilligt.

Das Haus haben beide Kinder zur Hälfte geerbt und da sie minderjährig sind, wird vom Jugendamt kontrolliert, ob Du das Erbe ordnungsgemäß bis zur Volljährigkeit der Kinder  verwaltest.

Mikkey  26.06.2016, 18:26
@Primus

Würde die Halbwaisenrente monatlich ausgezahlt, gäbe es keine Aufstockung und somit bliebe die finanzielle Lage der Schwägerin gleich.

Ich habe Frage und Kommentar so verstanden, dass die Halbwaisenrente sehr wohl auf die Aufstockung angerechnet wird und deshalb das Geld fehlt.

Primus  26.06.2016, 19:59
@Mikkey

Guck mal, das schreibt sie:

 behält das Jugendamt die Halbwaisenrente ein, angeblich auf einem Sparbuch für später.

Mikkey  26.06.2016, 20:52
@Primus

Jaja, aber auch:

Bei Wohngeld etc. wird die Rente ganz normal als Einkommen angerechnet

Primus  26.06.2016, 21:12
@Mikkey

Das verstehe ich dann wiederum so, dass die Witwenrente gemeint ist, denn wo eine Halbwaisenrente - da auch eine Witwenrente.

Mikkey  26.06.2016, 21:32
@Primus

Aber das passt doch auch dazu:

Die beiden leben also seit 8 Monaten weit unter Hartz4-Niveau. .... Is die Halbwaisenrente nicht eine Art Unterhaltseratz? Sie wird doch auch überall angerechnet?

Mikkey  27.06.2016, 17:39
@Primus

Aber das ist doch die Anrechnung anderen Einkommens auf die Waisenrente.

Und dass die Waisenrente bei Hartz-IV oder Aufstockung unberücksichtigt bleibt kann ich mir wirklich nicht vorstellen. Das ist m.E. hier ja auch rechtmäßig. Die Frage ist allein, wie man das Jugendamt dazu zwingen kann, die für den Lebensunterhalt vorgesehene Rentenzahlung auch dementsprechend zu verwenden.