Darf das Jugendamt Halbwaisenrente einbehalten, wenn die Mutter es nachweislich für den Lebensunterhalt braucht?
Ich versuch mich mal kurz zu fassen: meine Nichte (13 Jahre) bezieht eine monatliche Halbweisenrente von 221€. Da die leibliche Mutter krank war, lebte sie längere Zeit zur Pflege bei der Oma, alles rechtlich "abgesichert" über das Jugendamt. Da die Oma leider im Oktober 2015 verstarb, lebt sie seit November 2015 wieder bei ihrer Mutter. Jetzt zur Frage: obwohl meine Schwägerin Geringverdienerin ist und selbst Sozialleistungen bezieht (Rente wrd natürlich angerechnet), behält das Jugendamt die Halbwaisenrente ein, angeblich auf einem Sparbuch für später. Nahweise hierüber werden strickt verweigert. Die beiden leben also seit 8 Monaten weit unter Hartz4-Niveau. Wir steuern zwar bei, was wir können, verdienen aber selbst nicht viel und haben ebenfalls ein Kind zu versorgen. Ich kann es mir schlicht nicht leisten immer wieder finanziell einzuspringen. Is die Halbwaisenrente nicht eine Art Unterhaltseratz? Sie wird doch auch überall angerechnet? Und ist das norma, dass ich dem Jugendamt als nicht verwandte Tante Kontoauszuge vorlegen muss, um Einkäufe nachzuweisen? Was habe ich rechtlich gesehen mit meiner Nichte zu tun? Dazu kommt, dass die Enkelkinder, also auch unser Kind, von der Oma ein baufälliges Haus geerbt haben. Die laufenden Kosten hierfür tragen wir ebenfalls, da fühlt sich das Amt dann auch nicht zuständig. Dazu kommt, dass wir nur für eine völlig utopische Summe verkaufen dürfen, ohne dass die nette Sachbearbeiterin bereit ist, sich das "Schmuckstück" einmal anzusehen. Die Vermögenssorge für meine Nichte sollte übrigens seit Jahresanfang wieder bei der Mutter liegen, aber auch hier tut sich leider nichts. Vielleicht hat irgendjemand hier 'ne Idee, was wir da machen können. Kann man die Sachbearbeiterin irgendwie belangen? Das kann doch nicht normal sein... Antrag auf Beratungshilfe beim Anwalt hat sie mitlerweile gestellt, aber der Klageweg dauert eben auch, wenn's dumm läuft, Jahre...
Vielen vielen Dank im Vorraus!
2 Antworten
Die Vermögenssorge kann nur vom Familiengericht wieder zugesprochen werden. Also kläre dort den Sachstand, das Jugendamt selbst kann in dieser Hinsicht nichts veranlassen, das führt nur aus.
Also entweder direkt beim Familiengericht vorsprechen oder formlos hinschreiben.
Sieh mal ob Dir das weiterhilft:
Da die Mutter Geringverdienerin ist, eine Rente. Kindergeld sowie aufstockendes ALGII bekommt, ist - zwar mehr schlecht als recht - für den Lebensunterhalt der beiden gesorgt.
Würde die Halbwaisenrente monatlich ausgezahlt, gäbe es keine Aufstockung und somit bliebe die finanzielle Lage der Schwägerin gleich. So wirddas Geld bis zur Volljährigkeit angelegt.
Außerdem wird auf Antrag der Bildungschein für Schulutensilien bewilligt.
Das Haus haben beide Kinder zur Hälfte geerbt und da sie minderjährig sind, wird vom Jugendamt kontrolliert, ob Du das Erbe ordnungsgemäß bis zur Volljährigkeit der Kinder verwaltest.
Würde die Halbwaisenrente monatlich ausgezahlt, gäbe es keine Aufstockung und somit bliebe die finanzielle Lage der Schwägerin gleich.
Ich habe Frage und Kommentar so verstanden, dass die Halbwaisenrente sehr wohl auf die Aufstockung angerechnet wird und deshalb das Geld fehlt.
Aber das ist doch die Anrechnung anderen Einkommens auf die Waisenrente.
Und dass die Waisenrente bei Hartz-IV oder Aufstockung unberücksichtigt bleibt kann ich mir wirklich nicht vorstellen. Das ist m.E. hier ja auch rechtmäßig. Die Frage ist allein, wie man das Jugendamt dazu zwingen kann, die für den Lebensunterhalt vorgesehene Rentenzahlung auch dementsprechend zu verwenden.
Das isses ja grade, es sind keine Schulden da. Angeblich Geht das Geld auf ein seperates Sparbuch für später. Auch das Haus ist schuldenfrei. Die Erbengemeinschaft sorgt auch dafür, dass das so bleibt, nur Verkaufen dürfen wir's nicht ohne die Zustimmung von Jugendamt, wegen der Vermögenssorge. Die beiden brauchen das Geld nachweislich für ihr tägliches Leben und mit dem Haus laufen jeden Monat kosten. Nichts gegen das Jugendamt, aber unsere spezielle Sachbearbeiterin ist offensichtlich dumm wie Brot. Was nützt ein Sparbuch, wenn sich die beiden Geld zum Essen kaufen leihen müssen? Die Schulbücher darf ich dann auch wieder zahlen, wenn's so weiter geht. Ich mach's gerne, kann es aber eigentlich nicht. Und eine Ersatzleistung oder Ähnlich gibt es schlicht nicht. Bei Wohngeld etc. wird die Rente ganz normal als Einkommen angerechnet. trotzdem vielen lieben Dank für deine Mühen!