Einbenennung kind? Zustimmung vom Verfahrensbeistand und Jugendamt erhalten… und nun?

1 Antwort

Weil nach 1618 BGB die Zustimmung des Vaters erforderlich ist, vor allem dann, wenn gemeinsames Sorgerecht besteht. Und auch wenn nicht, ist es in den meisten Fällen so. Soll die Zustimmung ersetzt werden, kann dies nur das Familiengericht und nicht der Verfahrensbeistand oder das Jugendamt

https://www.antrag24.de/c/einbenennung/

Hier sehr genau beschrieben.