Einbenennung kind? Zustimmung vom Verfahrensbeistand und Jugendamt erhalten… und nun?
Hallo ich habe eine kurze Frage. Und zwar geht es sich um die Einbenennung meiner Tochter und ich wäre dankbar wenn mir jemand helfen könnte… folgendes - die Zustimmung vom Verfahrensbeistand und Jugendamt für die einbenennung OHNE ZUSTIMMUNG DES VATERS haben wir erhalten. Jetzt hat das gericht aber trotzdem den Kindesvater angeschrieben. Ich verstehe nicht ganz weshalb… kennt sich damit jemand aus? Wie geht es nun weiter? Kann das sein, dass die Zustimmungen vom Verfahrensbeistand und Jugendamt jetzt nicht mehr gilt und die einBenennung gestrichen wird wenn der Kindesvater nach all den Jahren doch auf die Idee kommt sich quer zu stellen nur um es uns schwieriger zu machen?
1 Antwort
Weil nach 1618 BGB die Zustimmung des Vaters erforderlich ist, vor allem dann, wenn gemeinsames Sorgerecht besteht. Und auch wenn nicht, ist es in den meisten Fällen so. Soll die Zustimmung ersetzt werden, kann dies nur das Familiengericht und nicht der Verfahrensbeistand oder das Jugendamt
https://www.antrag24.de/c/einbenennung/
Hier sehr genau beschrieben.