Massive Abweichung der Handwerkerrechnung vom Angebot?

Bei uns musste eine neue Türzarge eingebaut werden. Angebot hatten wir erhalten mit geschätzten 2 Arbeitsstunden a 52,50€ Stundenlohn. Es stand dabei, dass nach tatsächlichem Arbeitsaufwand abgerechnet wird. Eine Anzahl der Monteure war im Angebot nicht angegeben, am Telefon war immer von einem "Mann" die Rede. Gekommen waren dann 2 Monteure, die knapp 2,5 Stunden bei uns waren.

Abgerechnet wurden nun 5 Stunden Arbeitszeit mit der Begründung, es seien ja 2 Mann a 2,5 Stunden vor Ort gewesen. Auf meine Nachfrage hin, warum uns dies nicht vorher mitgeteilt wurde, und auch im Angebot nicht erwähnt wurde, dass die geschätzte Arbeitszeit sich pro Monteur bezieht, wurde mir mitgeteilt, dass es uns doch egal sein könnte, wie viele Monteure sie uns schicken.

Aber wenn im Angebot kein Hinweis darauf erscheint, dass die geschätzte Arbeitszeit pro Monteur ist und 2 Monteure im Einsatz sind, hätte dann nicht eine geschätzte Arbeitszeit von 4 Stunden im Angebot stehen müssen? Wir sind von ca. 2 Stunden, wie im Angebot angegeben, ausgegangen und sollen nun 5 Stunden bezahlen. Das sind 250% mehr. Die Rechnung inkl. der Materialkosten für die Zarge ist somit von ca. 305€ auf über 530€ gestiegen. Eine Steigerung von 57%.

Können wir die Rechnung auf das Angebot kürzen, ggf. noch mit einem 20%-igen Aufschlag? Das wir die 2,5 Stunden Arbeitszeit zahlen, ggf. freiwillig noch einen 20%-igen Aufschlag zahlen, um unsere Zahlungswilligkeit zu bekunden?

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Handwerkerrechnung bei Auftragsvergabe ohne Kostenvoranschlag

Liebes Forum,

ich würde mich über einen Rat oder eine Meinung zu einer Handwerkerrechnung freuen. In unserer Wohnanlage sind gesetzlich vorgeschriebene Wärmemengenzähler in die zentrale Warmwasserbereitung eingebaut worden.

Der Hausverwalter hat in der Annahme, daß es sich um eine "kleine Maßnahme" in der Größenordnung von EUR 500,- handelt, den Auftrag ohne Kostenvoranschlag an eine Handwerksfirma vergeben. Diese hat nun im Zuge der Arbeiten Teile der Heizungsanlage (Zulaufrohre etc.) erneuert, und uns eine Rechnung über EUR 5000,- präsentiert.

Auf die Frage hin, ob es nicht angemessen gewesen wäre, die Hausverwaltung oder die Hausgemeinschaft darüber zu informieren, daß voraussichtlich eine Rechnung über mehrere tausend Euro entstehen würde, hat der Handwerker sinngemäß geantwortet: "wenn niemand nach einem Kostenvoranschlag fragt, macht er auch keinen".

Daran, daß die berechneten Arbeiten durchgeführt wurden, gibt es keinen Zweifel. Allerdings war zum Zeitpunkt der Arbeiten bereits eine komplette Erneuerung der Heizungsanlage in der Diskussion, welche etwa EUR 10.000 kosten würde. Die Arbeiten an der alten Anlage für über 5.000 Euro waren demnach eine vollkommen sinnlose Investition.

Trägt Ihrer/Eurer Meinung nach der Handwerker oder die Verwaltung eine Mitschuld an dieser ärgerlichen Situation, und kann einer der beiden dafür belangt werden? Vielen Dank für alle Ratschläge!

handwerkerrechnung, Kostenvoranschlag