Handwerkerrechnung absetzen bei Lebensgemeinschaft
Hallo,
ich wohne mit meiner Partnerin seit einigen Jahren in unserem gemeinsamen Haus. Letztes Jahr haben wir eine Handwerkerrechnung auf ihren Namen bekommen und ich habe die Rechnung von meinem Konto bezahlt. Können wir die Rechnung jetzt trotzdem noch absetzen, auch wenn Rechnungsempfänger und Kontoinhaber nicht gleich sind? Vielleicht dadurch, das einer von uns schriftlich erklärt, das er keine Dienstleistungen in seiner Steuererklärung angibt und auf die Lebensgemeinschaft hinweist?
Andreas
1 Antwort
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Finanzamt, Steuern
Für Euch ist § 35 a, Abs. 5 letzter Satz entscheidend.
- Leben zwei Alleinstehende in einem Haushalt zusammen, können sie die Höchstbeträge nach den Absätzen 1 bis 3 insgesamt jeweils nur einmal in Anspruch nehmen.
So, ihr könnt entscheiden wer abzieht. Entscheidend ist nur, das ihr es nciht zweimal macht.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986