Handwerkerrechnung absetzen bei Lebensgemeinschaft

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Für Euch ist § 35 a, Abs. 5 letzter Satz entscheidend.

  • Leben zwei Alleinstehende in einem Haushalt zusammen, können sie die Höchstbeträge nach den Absätzen 1 bis 3 insgesamt jeweils nur einmal in Anspruch nehmen.

So, ihr könnt entscheiden wer abzieht. Entscheidend ist nur, das ihr es nciht zweimal macht.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986