Verstopftes WC kann ich gleich Handwerker anrufen wenn Vermieter nicht erreichbar?
So ein Pech, das WC ist verstopft u. mein Vermieter ist scheins verreist. Kann ich sofort einen Handwerker beauftragen, ist ja ein nicht duldbarer Zustand. Oder gibts dann evtl. Probleme wegen der Bezahlung der Kosten?
3 Antworten
ja Du kannst direkt beauftragen, ist ja ein Notfall, zu befürchten hast Du wg. der RG eigentlich nichts, siehe hier: Zitat aus dem Netz:
Lässt der Mieter umgehend eine konstruktionsbedingte WC-Abflussverstopfung beseitigen, ist darin eine bestandserhaltende Notmaßnahme zu sehen. Der Mieter hat einen Ersatzanspruch gegen den Vermieter (AG Saarburg 5 C 454/08 WuM 2008, 725
Nein!
Eine verstopfte Toilette ist kein Rohrbruch und kein Notfall (auch wenn es für Dich sehr dringend sein könnte; gehe zum Nachbarn, ins Café etc., das ist alles zumutbar)!
Du mußt den Vermieter informieren, ihn in Verzug setzen und darfst erst dann - nach Fristverstreichung - einen Handwerker rufen. Dessen Rechnung darfst Du dem Vermieter präsentieren oder von der Miete kürzen.
Ohne Information an den Vermieter, auch wenn er momentan nicht erreichbar ist, darfst Du nicht gleich den Handwerker beauftragen. Du bekommst sonst möglicherweise Probleme mit der Kostenübernahme durch den Vermieter.
Die meisten Vermieter beauftragen für Notfälle einen Hausmeister oder bei mehreren und größeren Objekten eine Hausverwaltung. Sofort einen x-beliebigen Handwerker zu beauftragen kann teurer werden als nötig, und wahrscheinlich hat der Vermieter für solche Fälle eine Sondervereinbarung mit einem Handwerksbetrieb in der Nähe.