Welche Angaben muss die Rechnung eines polnischen Handwerkers enthalten?
Welche Angaben muss die Rechnung eines polnischen Handwerkers enthalten, damit ich sie bei der EkSt-Erklärung als Handwerksleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen geltend machen kann? Insbesondere: Muss Umsatzsteuer an den deutschen Statt geflossen sein?
1 Antwort
Hi, folgende Angaben sind nötig: Name/Anschrift des Handwerkers, Beschreibung der ausgeführten Arbeiten und die Bestätigung mit Unterschrift, dass er das Geld erhalten hat.
Da die Handwerkerleistung an einem Haus in Deutschland durchgeführt wird, muss der polnische Handwerker seiner Rechnung nach dem deutsche Umsatzsteuer erstellen. Falls es aber gewerblich passiert tritt der Fall der umgekehrten Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG in Kraft. Das heißt letztlich nichts anderes als, das man die Steuer anstelle an das polnischen Unternehmers abführen muss.