Darf Werkzeug extra auf die Handwerkerrechnung?

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Der Werklohn ist in erster Linie Verhandlungssache. Wenn es im Kostenvoranschlag steht, dann ist diese Art der Berechnung Vertragsbestandteil geworden. Es ist daher müßig in dieser Hinsicht weitere Überlegungen anzustellen. Aber trotzdem nur kurz der Hinweis, dass Werkzeugeinsatz üblicherweise mit den Stundenlöhnen abgegolten ist.

Auf korrekte Stundenabrechnung hat man aber auf jeden Fall Anspruch. Also: Rechnungsbetrag ganz einfach kürzen.