Darf ich die Rechnung eines Handwerker aufgrund falscher Arbeitszeiten kürzen?
Ich versuche das Problem sehr knapp zu schildern:
Mir hat der Handwerker eine Rechnung gestellt, in der mir 3 Stunden Arbeitszeit zu viel berechnet worden sind.
Anstatt dies zu bestreiten, hat er mir folgendes in einer Mail geantwortet: Bei diesem Abrechnungs Modus ist die tatsächliche Zeit vor Ort nicht Bestandteil der vertraglichen Vereinbarungen und auch kein Grund die Rechnung in Frage zu stellen.
Ich frage mich nun was mit Abrechnungsmodus gemeint sein kann?
Meine Fragen lautet nun:
- Darf ich einfach so die Rechnung kürzen und weniger überweisen?
- Was meint der Handwerker mit Abrechnungsmodus?
- Dürfen Anfahrtskosten und Rüstzeiten berechnet werden, wenn sie im Kostenvoranschlag nicht erwähnt worden sind?
Es wäre sehr freundlich mir diese Fragen zu beantworten.
5 Antworten
Es ist doch zuerst zu klären, was zu der Abweichung in der Stundenzahl geführt hat. Möglichkeiten sind beispielsweise die Vorbereitungszeiten bei ihm im Betrieb oder Anfahrtszeiten. Wenn es beispielsweise um Autowerkstätten handelt, dann werden feste Arbeitszeiten für bestimmte Reparaturen berechnet, egal wielange der Ausführende gebraucht hat. Soviel zum Abrechnungsmodus.
Natürlich wäre es besser gewesen der Handwerker wäre auf eine Einwände klarer eingegangen; aber vermutlich hat es im Vorfeld hier schon Unstimmigkeiten gegeben.
- Es handelt sich um Malerarbeiten.
- Weder in der Rechnung noch im Kostenvoranschlag tauchen die Wörter Rüstzeit bzw. Anfahrts - und Abfahrtskosten auf.
- Er hat auf die abweichende Stundenzahl von drei Arbeitstunden bislang nicht sehr detailierrt geantwortet.
Man müsste das Angebot kennen und die Arbeiten, um das zu beurteilen.
In Autowerkstätten wird z. B. nach Arbeitswerten (AW) abgerechnet. Der Arbeitswert sind sagen wir 10 Minuten. Einmal Bremsbeläge wechseln sind AW, egal, wie lange die wirklich dazu brauchen. Sind 7 AW also 1 Stunden und 10 Minuten, aber der Mechaniker schaffte es in 1 Stunde, wird trotzdem mit den 7 AW abgerechnet.
Wenn bei Dir Arbeiten mit pauschalierten Zeiten angeboten waren, dann kann es sein, dass die schneller fertig waren, aber es entpricht der Preisabsprache.
Hallo,
zu 1.) ja, wenn das nachweislich zuviel ist bzw. der Handwerker es nicht aufklärt.
zu 2.) das sollten Sie Ihn fragen
zu 3.) Kostenvoranschläge sind nicht verbindlich, wenn er länger gebraucht hat, darf er mehr berechnen, vor allem, wenn unvorhersehbare Schwierigkeiten auftreten. Allerdings kommunizieren kluge Handwerker das zwischendurch. Es kommt auch auf die Relation an. 8 Stunden statt 5 Stunden wäre heftig, 33 statt 30 fast normal.
Wenn es ein detaillierter Kostenvoranschlag war, sollten Fahrtkosten und Rüstzeiten dort erwähnt werden, wenn sie verlangt werden. Sonst hat er schlechte Karten. Wenn da nur steht ca. 10 Stunden Arbeit und 500 EUR Material, kann er alles mögliche noch reinschieben.
Viel Glück
Barmer
Weder in der Rechnung noch im Kostenvoranschlag tauchen die Wörter Rüstzeit bzw. Anfahrts - und Abfahrtskosten auf.
Warum hast Du in Deinen Kommentaren, aber nicht im Sachverhalt erwähnt:
Malerarbeiten, erhaltener Kostenvoranschlag mit welchen Details, vergessener Arbeitstag?
Bei einem Maler würde ich keine Rüstzeiten für die Wagenbeladung ansetzen. Die Fahrtzeiten sollten im Kostenvoranschlag erwähnt sein, sonst würde ich keine ansetzen.
Der Abrechnungsmodus muss im Kostenvoranschlag erwähnt sein.
Aufgrund Deiner fehlenden Details bekommst Du mühevoll geschriebene Antworten, die Dir leider nicht helfen.
Ich wollte es halt so kurz wie möglich halten.
Anhand der aufgeführten Arbeitskosten kann ich sehen wie lange gearbeitet worden ist: Arbeitskosten dividiert durch den Arbeitslohn von zwei Malern ergibt die Stundenzahl, die angeblich gearbeitet worden ist. Und die weicht um drei Stunden von der tatsächlichen Arbeitszeit ab. Ich war während den ganzen Arbeiten anwesend und habe mir Notizen gemacht. Also definitiv drei Stunden zu viel berechnet.
definitiv drei Stunden zu viel berechnet.
Es ist zwar immer noch nicht klar, aber ich will es kurz machen und gebe Dir diesen Link:
http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/probleme-mit-handwerkern/
Da steht alles drin, was Du brauchst.
Nur beim Pauschalfestpreis könnte man auf die Einhaltung der veranschlagten Arbeitszeiten pochen. Einen solchen hast Du offenbar nicht vereinbart.
Bei wesentlichen Überschreitungen des veranschlagten Preises hätte der Auftragnehmer noch während der Ausführung der Arbeiten darauf aufmerksam machen und weitere Weisung einholen müssen. Da wir so gut wie nichts über die Sache wissen kann man nicht beurteilen, ob da Pflichten verletzt wurden.
Ich habe die Rechnung natürlich erst nach Abschluß der Arbeiten erhalten. Selbstverständlich habe ich mir notiert, wann die Handwerker gekommen und gegangen sind. Ich hatte Urlaub und war die ganze Zeit zu Hause.
Ich habe mir genau an den Arbeitstagen die exakten Zeiten notiert, wann die Handwerker gekommen und gegangen sind. Sein Stundenzettel war fehlerhaft ausgefüllt; er hatte einen Tag komplett vergessen. Auch sonst waren seine Zahlenangaben schwer zu deuten.