Kann man Kosten für Gardinen als Handwerkskosten bei der Steuer geltend machen?
Da gab es doch mal eine Regelung, daß der "normale" Bürger Handwerkerrechnungen steuerlich anrechnen lassen kann, so daß sie dann weniger Steuern zahlen müssen? Wie funktioniert das bitte genau? Können Kosten für Vorhänge/Gardinen zur Steuerminderung führen?
2 Antworten
Die Lohnkosten können nur dann geltend gemacht werden, wenn die Arbeiten im eigenen Haushalt erbracht werden. Die Gardinen dürfen für die steuerliche Anerkennung also nicht in der Schneiderwerkstatt hergestellt oder geändert werden. Voraussetzung für die steuerliche anerkennung ist auch, dass die Kosten durch Vorlage einer Rechnung und die bezahlung durch Überweisungsbeleg zumindest auf Anfrage bewiesen werden können.
20 5 des ohnanteils (nicht das MAterial) können bis zu einem Höhstbetrag von 600 Euro (20 % von 3.000,) als haushaltsnahe Dienstleistungen in Abzug gebracht werden.
http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/handwerkerkosten.htm