Kann man Kosten für Gardinen als Handwerkskosten bei der Steuer geltend machen?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Lohnkosten können nur dann geltend gemacht werden, wenn die Arbeiten im eigenen Haushalt erbracht werden. Die Gardinen dürfen für die steuerliche Anerkennung also nicht in der Schneiderwerkstatt hergestellt oder geändert werden. Voraussetzung für die steuerliche anerkennung ist auch, dass die Kosten durch Vorlage einer Rechnung und die bezahlung durch Überweisungsbeleg zumindest auf Anfrage bewiesen werden können.

20 5 des ohnanteils (nicht das MAterial) können bis zu einem Höhstbetrag von 600 Euro (20 % von 3.000,) als haushaltsnahe Dienstleistungen in Abzug gebracht werden.

http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/handwerkerkosten.htm

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986