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Verlustvortrag - Deckelung & optimierte Nutzung?

Hallo liebe Community,

ich beschäftige mich gerade mit meinem Verlustvortrag und meiner Steuererklärung. Ich habe über 6 Jahre im Ausland studiert und einen Verlustvortrag in Höhe von ungefähr 35.000€ angesammelt. Da ich erst ab September 2022 angefangen habe zu arbeiten und bis zum Jahresende ~ 20.000€ Bruttolohn verdient habe, möchte ich gerne meinen Verlustvortrag berücksichtigen lassen. Hierzu habe ich einige Fragen, da ich noch Anfänger in diesem Thema bin:

- ist es möglich, den Verlustvortrag zu deckeln, sodass dieser nur für die ersten 9.000€ meines Gehaltes angerechnet und die restlichen 11.000€ durch den Steuerfreibetrag abgedeckt werden? Falls ja, blieben mir 26.000€ für 2023 übrig, falls nein nur 15.000€, was etwas ärgerlich wäre.

- rein interessehalber: gibt es Möglichkeiten höhere Verlustvorträge optimiert zu nutzen? Ein hoher Verlustvortrag lohnt sich ja besonders, wenn die Steuerlast hoch ist. Wenn jemand bspw. einen 100.000€ Verlustvortrag und 60.000€ Bruttojahreslohn hat, dann würde sich doch der Verkauf eines kleinen Grundstücks (das beim Kauf vor 3 Jahren noch 20.000€ gekostet hatte) für 60.000€ besonders lohnen, da die man die 40.000€ Gewinn über den Verlustvortrag steuerfrei behalten dürfte. Oder würde dies so nicht funktionieren?

Danke im Voraus!

einkommensteuer, Einkommensteuererklärung, Finanzamt, Finanzen, Steuererklärung, Steuern, Verlustvortrag, Verlustverrechnung

Kontopfändung doppelt bezahlt, Frist für Rückzahlung an ehemaligen Schuldner?

Ich habe eine Forderung in Raten an den Gläubiger abbezahlt , die Kontopfändung lief trotz Ratenzahlung weiter.Ich habe die Mitteilung erhalten(vom Gerichtsvollzieher) dass meine Schuld bezahlt ist.Wie der Zufall so will,hat die Bank gestern auch eine Zahlung zur selben Sache an den Anwalt des Gläubigers bezahlt. Nun habe ich also die Forderung doppelt gezahlt. Heute rief ich bei dem Anwalt an und teilte ihm mit,dass er mir bitte das Geld zurückzahlen soll.

Dieser Anwalt erörtert mir,dass doch noch 7 Euro offen sind,die von dem zuviel gezahltem Geld abziehen wird.Vom Gerichtsvollzieher erhielt ich die Nachricht

,dass alles abbezahlt ist.Auf Die Frage,wann ich mein Geld zurück bekomme, sagte er mir,er sieht das das Geld bei ihm eingegangen ist. Es dauert jetzt noch ein bis zwei Wochen bis das Geld auf seinem Konto wäre.Er hätte ja schließlich 4 Wochen Zeit es zurück zu überweisen. Nach einer Nachfrage meinerseits sagte dieser Anwalt zu mir,Sie müssen wissen,dass ich bei den Gläubigern schneller arbeite als bei Schuldnern.

Gibt es Fristen,in der die Rückzahlung zu erfolgen hat?(bitte mit Paragraphen )

Darf der Anwalt noch Geld verrechnen, wenn die Pfändung schon aufgehoben ist?

Kann ich gegen diesen Anwalt vorgehen,da er ja zugegeben hat bewusst die Sache zu verzögeren.

Es geht mir nicht darum, die 7 € nicht bezahlen zu können. Kann ich da noch eine Rechnung drüber verlangen?

Pfändung, Rückzahlung

kontaktpaypal@ksp.de schickt email wegen Offenen Beträgen?

Hey, ich habe Heute diese email erhalten:

Sehr geehrter Herr *********,

wir zeigen an, dass wir die PayPal (Europe) S.à.r.l. et Cie, S.C.A., vertreten.

PayPal hat uns mitgeteilt, dass Sie am 17.07.2020 zu der E-Mailadresse ***************@outlook.de ein PayPal-Konto eröffnet haben. Hierdurch schlossen Sie einen Zahlungsdiensterahmenvertrag. Anschließend nutzten Sie dieses Konto für Zahlungsvorgänge.

Sie sind verpflichtet, die im Rahmen dieses Vertrages entstehenden Forderungen von PayPal auszugleichen. Dieser Pflicht sind Sie nicht nachgekommen.

Der Differenzbetrag, mit dessen Geltendmachung wir beauftragt sind, beläuft sich per 03.06.2023 auf EUR 13,56.

Bitte beachten Sie: Evtl. Ansprüche unserer Mandantin aus den Zahlungsmethoden "Bezahlung nach 30 Tagen" oder "PayPal Ratenzahlungen" sind in diesem Betrag nicht enthalten.

PayPal hat die Bezahlung u.a. mit E-Mail vom 27.05.2023 an die von Ihnen angegebene Adresse "*********@outlook.de" angemahnt. Sie haben darüber hinaus auch Kosten und Zinsen zu tragen, weil der offene Betrag bisher nicht gezahlt wurde und Sie sich im Verzug befinden.

Zahlen Sie bitte die geltend gemachte Gesamtforderung in Höhe von EUR 31,56 spätestens bis zum 19.06.2023 auf unser Konto:

Empfänger: KSP Rechtsanwälte

IBAN: DE55200700240090173600

Betrag: EUR 31,56

Verwendungszweck: KP2456017

und vermeiden Sie durch fristgerechte Zahlung eine weitere Erhöhung der Gesamtforderung.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt Dr. Ludwig Gehrke

Dieses Schreiben wurde elektronisch versandt und trägt daher keine Unterschrift.

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Ich hab aber kein zugriff auf ein konto mit dem ich diese überweisung tätigen könnte weil ich minderjährig bin und mein konto deshalb keine überweisungen tätigen kann. Was soll ich nun tun? Es ist mir ja nicht möglich diesen betrag zu überweisen? Kann man das von einem minderjährigen rechtlich eigentlich verlangen? Was könnte passieren wenn ich den betrag nicht zahle?

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