Wenn du dir so sicher bist, dann nimm eben einen Kredit auf und schon kannst du investieren.
Musst eben nur hoffen, auf der Aktien-Gewinnerseite zu bleiben, denn den Kredit juckt ein Aktienabsturz überhaupt nicht, der ist immer vorhanden und abzubezahlen.
Was sind das für "Finanzunterlagen auf Englisch Bankunterlagen"?
Falls es sich um Formulare handelt, dann bekommst du diese bei der jeweiligen Bank im Ausland, also deren "bankeigenen" Vordrucke, denn etwas anderes werden die aus Rechtsgründen garnicht akzeptieren.
Wenn du das dann hast, deine Englischkenntnisse reichen nicht aus, bist dir unsicher oder kommst damit nicht zurecht, dann gibt es dafür Übersetzerbüros oder Handelskammern, welche dir weiterhelfen, evtl. bei guten Kontakten auch die Auslandsabteilung der Hausbank (alle natürlich gegen Gebühr).
Stell dir aber gleichzeitig auch die Frage, ob es sinnvoll ist, Geschäftsbeziehungen ins Ausland in einer nicht vertrauten Sprache zu nicht vertrauten Bedingungen aufzunehmen. Denn auch während einer laufenden Verbindung kannst du in derartige Situationen kommen.
"Die USA": Nein
Einzelne Gruppen: Ja
Die restliche Bevölkerung: Nein
Hier meine Einschätzung:
Es entsteht keine zusätzliche Erbschaftsteuer, da die Ersteigerung kein Erb-, sondern ein Kaufvorgang ist.
Allerdings fällt Grunderwerbsteuer an wenn der "Ersteigerer" nicht bereits zu mindestens 95 % Miteigentümer war (§ 3 Nr. 3 GrEStG).
Für die anderen Erben könnte Einkommensteuer fällig werden, wenn ein steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft vorliegt.
Sinnvollerweise sollte diese gesamte Angelegenheit mit einem Steuerberater durchgesprochen und geklärt werden.
Ja, die Person könnte sich strafbar machen, insbesondere wegen Unterschlagung (§ 246 StGB) oder möglicherweise Untreue (§ 266 StGB).
Da die Erbverteilung offensichtlich bereits erledigt ist könnte eine Strafanzeige Aussicht auf Erfolg haben.
Meine Empfehlung ist, es mit einem Anwalt durchzusprechen, der die Angelegenheit genauer beurteilen und daraus die passenden strafrechtlichen Schritte veranlassen soll.
Davon unabhängig habt ihr als "Resterben" natürlich die aussergerichtliche Möglichkeit, die unrechtmässigen Mietanteile über das normale Mahnverfahren zurückzufordern oder Schadenersatz wegen entgangener Mieteinnahmen zu verlangen und ggfs. ebenfalls im Mahnverfahren durchzusetzen.
Gleichzeitig solltet ihr euch überlegen, ob es Sinn macht, bei Gericht eine gerichtliche Verwaltung des Erbes oder die Erbauseinandersetzung zu beantragen - aber das kostet natürlich.
Es könnte sein, dass das Konto nicht mehr existiert oder für Zahlungseingänge gesperrt ist.
Wäre sinnvoll, bei deiner Bank vorbeizugehen und denen das Problem zu schildern. Die haben mehr Möglichkeiten, hier nachzuforschen.
Nicht so einfach, denn es gibt verfassungsrechtliche Sicherungen, die einen Missbrauch – auch durch eine AfD – erheblich erschweren.
Zuerst müssten mehrere Grundgesetzänderungen mit den entsprechenden Mehrheiten (2/3 im Bundestag, zusätzlich 2/3 im Bundesrat) erfolgen sowie die Zuständigkeiten des Bundesverfassungsgerichts und der Bundesländer geändert werden.
Das erschwert einen sofortigen direkten Missbrauch der Notstandsgesetze, egal, durch welche Partei.
Da gibt es neben den dargestellten steuerlichen eine Menge weiterer, wirtschaftliche Gründe:
Großhändler haben oft Mindestabnahmemengen oder Verpackungseinheiten, die für kleine Gastronomiebetriebe zu groß sind, aber im Supermarkt/Discounter können sie genau die an Lagerplatz und Verbrauch angepasste Menge kaufen und müssen dadurch nichts entsorgen.
Manche Supermärkte/Discounter haben ausserdem Sonderangebote oder Rabattaktionen, die im Einzelkauf günstiger sein können als die Großhandelspreise. Zusätzlich bieten Supermärkte/Discounter teilweise sehr günstige Eigenmarken an, die preislich mit Großhandel-Markenprodukten mithalten können bzw. preislich sogar unterbieten.
Ferner gibt es im Supermarkt diverse im Großhandel nicht erhältliche spezielle Produkte (z. B. bestimmte Gewürze, Bio-Produkte oder Spezialitäten).
Großhändler führen ausserdem oft Gastro-Marken, aber nicht immer genau diejenigen, welche ein Gastronom gerne verwendet, besonders dann, wenn die Gastronomen bestimmte Marken oder Produkte bevorzugen, die sie aber nur im Supermarkt bekommen.
Du musst nicht immer wieder fragen - alles ist unter "https://www.finanzfrage.net/frage/privatinsolvenzkreditpkonto" bereits empfohlen.
Du endlich capito: Verhalten ändern, nicht rumjammern, auf kein "Simsalabim" hoffen!
Zunächst einmal:
wenn ich für einen Notfall vorsorge, dann mit Produkten, welche ich auch verwenden will.
Das ist im Prinzip alles, was ich ohnehin ständig einkaufe und nicht so intergalaktische Sachen wie "Brot in Dosen", was ich auch in meinem Alltag so nicht esse.
Der Unterschied ist lediglich, dass ich mich für diese Vorsorge auf haltbare Produkte beschränke (z.B. Nudeln, Konserven) und diese regelmässig austausche, sie also regelmässig verwende und dann gleich wieder auffülle. Damit schaffe ich eine "Eiserne Reserve" bestimmter Produkte.
Natürlich kann ich in einem Notfallszenario keine hochwertige Gourmetkost oder mitten im Januar Erdberen verwenden. Da muss ich mich eben auf entsprechende Nahrungsmittel beschränken.
Zunächst einmal liefert diese Theorie ja interessante Denkanstöße zur Rolle des Staates in der Geld- und Fiskalpolitik.
Einer der zentralen Punkte dabei ist, dass der Staat mit einer eigenen Währung theoretisch nicht insolvent gehen kann, da er jederzeit Geld drucken kann. Defizite sind daher weniger problematisch, solange dadurch keine hohe Inflation entsteht.
Diese Steuerung der Inflation übernimmt hier der Staat über Steuern anstatt es der Zinspolitik der Zentralbanken zu überlassen.
Verbunden damit ist eine staatliche Jobgarantie, um wirtschaftliche Stabilität und Vollbeschäftigung zu gewährleisten.
Allerdings sind erhebliche Risiken dabei, wenn diese Theorie politisch ohne strenge Inflationskontrolle oder fiskalische Disziplin angewendet wird, da unbegrenzte Staatsausgaben zu hoher Inflation oder gar Hyperinflation führen können.
Bei dauerhaft hohen Defiziten ist die Gefahr, langfristig eine wirtschaftliche Instabilität und einen Währungsverfall zu produzieren. Das hat wiederum Einfluss auf sinkendes Vertrauen in die Wirtschaftspolitik und beeinflusst negativ die eigene Marktbedeutung.
Deshalb ist diese Theorie für eine uneingeschränkten Umsetzung bei der Mehrheit der Ökonomen sehr umstriten und wird überwiegend abgelehnt.
Da fragst du bei der Bank nach, denn die können es dir ausführlicher erklären.
Das kannnt du ohne Risiko kündigen. Denn was sollte das für ein Risiko sein?
Darfst nur nicht erwarten, dass du die eingezahlten Beitärge in voller Höhe zurückbekommst.
Genaueres kann dir dazu die Versicherung (vermutlich "Nürnberger") sagen oder du schaust in den Versicherungsbedingungen - die hast du ja beim Abschluss erhalten und akzeptiert - selber nach.
An der Kasse hast du permanent Kundenverkehr, deshalb ist nicht das Gel auf den Nägeln relevant, sondern, ob die Nägel gepflegt sind.
Denn jeder Kunde schaut sich definitiv deine Finger und die Fingernägel an.
Du repräsentiert an der Kasse auch mit deinem Aussehen und "Pflegezustand".
Das kommt darauf an, aber da kannst du selber ermitteln.
Voraussetzung ist, dass dufür einen exakten Vergleich die die exakten Rahmenbedingungen kennen und vergleich musst.
Das bedeutet, du kennst erst mal die kompletten Zutaten für den Ikea-Hotdog.
Bis hierhin ist es einfach, denn das nennt dir Ikea sicher auf eine entsprechende Anfrage.
Aber jetzt wird es rechnerisch schwieriger:
Du ermittelst die exakten (!) Einkaufspreise identischer Zutaten aus dem Supermarkt.
Jetzt haben aber vermutlich unterschiedliche Supermärkte abweichende Preise, also nimmst du je Zutat mal den billigsten und den teuersten Anbieter und dessen Preis (evtl. mit temporären Sonderangeboten). Damit hast du für den Vergleich eine Bandbreite.
Dann vergleichst du die Energie- und Personalkosten von Ikea für die Ikea-Hotdogs (fragst du ebenfalls bei Ikea nach) und die Energie- und Personalkosten für die Eigenproduktion (musst du vermutlich kalkulatorisch ansetzen).
Mach das mal und informiere hier, zu welchem Ergebnis du letztendlich kommst.
Wenn du dich selbständig machst, dann musst du auch die dazu erforderlichen Rahmenbedingungen kennen (und natürlich einhalten).
Dazu gehören zwingend auch die damit verbundenen steuerrechtlichen Vorschriften.
Das sind keine Bring-, sondern Holschulden!!
Wenn du jetzt hier rumheulst, dann gibst du damit eindeutig zu, dass du selber an diesem Versäumnis schuld bist.
Da bringt es überhaupt nichts, jetzt die Schuld anderen zuzuschieben.
Um was es konkret geht erfährst du in dem Gespräch. Also gehst du hin und wartest ab was gefragt wird.
Kannst du mir bitte die Autoversicherung nennen, bei der du etwas in Sinne eines "Einkommens" bekommst - die Versicherung also dir etwas dafür bezahlt, dass du dein Auto dort versichert hast, und sich damit das Geld auf deinem Konto erhöht.
Denn bei meiner jetzigen Autoversicherung muss ich regelmässig dafür bezahlen, also die Versicherung bekommt Geld von mir, und das vermindert immer wieder das Geld auf meinem Konto.
Wäre der Anlass, über einen Wechsel der Autoversicherung nachzudenken.
Jede Schule hat einen "Vertrauenslehrer".
Zu dem gehst du jetzt, schilderst den Fall und fragst um seinen Rat.
Er kann die Angelegenheit im schulischen Zusammenhang beurteilen.
Insgesamt ist das sinnvoller, als hier in einen Forum für "Finanzfragen" (!!!!) die Frage zu stellen.
Verstehe das Problem nicht:
Nach der Kündigung hast du es vergessen und jetzt hast dich daran erinnert.
Dann gib sie eben jetzt zurück.
Oder erwartest du als wahlweise Antwort "Vernichten/verkaufen/verschenken/behalten" ???