Warum so kompliziert?
Da gebe ich dem Kind 1 das Geld jetzt und dem Kind 2 das Geld in 2 Jahren und schon wars das.

Wenn du es aber vertraglich regeln willst, dann hast du offensichtlich vor, es mit Bedingungen zu verbinden.
Dann schreibst du eben diese Bedingungen, die ja pro Kind unterschiedlich sein können, aber die wir ja nicht kennen, in den Vertrag rein.

Oder willst du hier einen Mustertext? Dazu wären schon etwas mehr Informationen nötig.

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Wenn du Hausverbot hast und trotzdem reingehst, dann ist es ein strafbarer "Hausfriedensbruch" nach § 123 StGB .
Die Strafen dafür kannst du über eine Suchmaschine deines Vertrauens im Internet recherchieren.
Nun ist es natürlich zunächst davon abhängig, ob dich die Mitarbeiter erkennen.
Ggfs. setzt du eine Brille auf, klebst dir einen Bart an und ziehst dich anders an (wäre natürlich albern).

Die Überlegung, hier mit der Marktleitung zu sprechen, halte ich für sinnvoll.

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Das verstehe ich nicht.
Der Preis des Autos ist um 3.000 € niedriger als der Betrag, mit dem es finanziert wird, und das bei einem Zinssatz von 0 %, so dass keine Zinsen anfallen.

Wofür sind dann diese 3.000 €?

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In der Steuererklärung kannst du die Pendlerpauschale (Entfernungspauschale) für die Fahrten zwischen deiner Wohnung und deiner ersten Tätigkeitsstätte geltend machen.

Bei Zeitarbeitnehmern ist die erste Tätigkeitsstätte entweder

  • die Zeitarbeitsfirma (wenn du dort dauerhaft oder regelmäßig hinfährst)
  • oder der Kunde (wenn du ihm dauerhaft zugewiesen bist, also z. B. über Jahre hinweg)

Da du schreibst, dass du dauerhaft bei dem Kunden eingesetzt wirst, ist anzunehmen, dass dieser Kunde deine erste Tätigkeitsstätte ist.

  • Falls das so ist, kannst du nur die einfache Entfernung (Pendlerpauschale: 0,30 € pro Kilometer, ab dem 21. km 0,38 €) pro Arbeitstag ansetzen.

Wenn der Kunde NICHT als erste Tätigkeitsstätte gilt (weil dein Einsatz befristet ist):

  • Dann zählt jede Fahrt als Auswärtstätigkeit, und du kannst die tatsächlichen Kilometerkosten (Hin- und Rückweg!) ansetzen.
  • Das kann deutlich mehr bringen, wenn dein Auto hohe Kosten hat (z. B. 0,40 € pro km → 180 km × 2 × 0,40 € = 144 € pro Tag).

Falls dir der Arbeitgeber einen Teil der Fahrtkosten erstattet, musst du diese von der Pendlerpauschale abziehen.

Also stell zunächst fest, ob dein Einsatz beim Kunden unbefristet oder langfristig ist → dann ist es deine erste Tätigkeitsstätte

  • Falls es eine befristete Tätigkeit ist, kannst du Auswärtstätigkeit ansetzen (günstiger!)
  • Sammle Tankquittungen, Fahrtenbuch oder andere Belege für die Steuererklärung

Falls du unsicher bist, hilft ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein weiter. 😊

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Du hast hier einen weit verbreiten Denkfehler.

Wenn du in der Steuerklärung abzugsfähige Kosten ansetzt, dann wirkt sich das auf das Berechnen des zu versteuernden Einkommens aus und vermindert damit den Betrag der zu zahlenden Steuer.
Der Irrtum ist die Erwartung, dass eine Kostenerstattung erfolgt.

Im Extremfall kannst du enorm hohe abzugsfähige Kosten ansetzen, wirst aber nie mehr erreichen als dass die Steuerbelastung auf 0,00 geht.
Du kannt also nicht mehr bekommen als was du Steuern hättest zahlen müssen.

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Nicht ganz.
Die Anzahl der ETF-Anteile ist nicht grundsätzlich begrenzt.
ETFs funktionieren anders als normale Aktien, weil sie sogenannte Creation & Redemption-Prozesse nutzen.
Das steuert der Authorized Participant (AP).

Wenn viele Anleger ETF-Anteile kaufen möchten (z. B. durch Sparpläne), dann könnte der Preis der ETF-Anteile theoretisch über den eigentlichen Wert (NAV = Net Asset Value) der zugrunde liegenden Aktien steigen.

Damit der Preis nicht künstlich steigt, können die Authorized Participants neue ETF-Anteile erschaffen.
Sie kaufen dafür Aktien im Wert des ETFs, geben diese an die ETF-Gesellschaft weiter und erhalten im Gegenzug neu geschaffene ETF-Anteile.
Falls der Marktpreis des ETFs über dem NAV liegt, kaufen APs die zugrunde liegenden Aktien, erstellen neue ETF-Anteile und verkaufen sie am Markt.
Dadurch wird das Angebot erhöht und der Preis sinkt wieder auf den fairen Wert.
Solange der Creation-Prozess funktioniert, wird der ETF-Preis nahe am NAV bleiben.

Selbst wenn viele Leute ETF-Anteile kaufen (z. B. durch Sparpläne), werden bei Bedarf neue Anteile erschaffen, sodass der Preis sich am Wert des zugrunde liegenden Portfolios orientiert.

Die ETF-Anteile sind also nicht begrenzt.
Der Preis steigt nur, wenn das zugrunde liegende Portfolio im Wert wächst.
Der Creation/Redemption-Mechanismus sorgt dafür, dass die ETF-Anteile nicht durch reine Nachfrage teurer werden, sondern immer an den Wert des Portfolios gebunden bleiben.

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Beim Identifikationstermin im Jobcenter geht es darum, deine Identität zu überprüfen, also der Nachweis, dass du tatsächlich der/die bist, welche/r den Antrag und die auf deinen Namen lautenden Nachweise eingereicht hat.
Du musst dazu ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) vorzeigen.
Ein Mitarbeiter überprüft dann deine Daten und gleicht sie mit dem Antrag ab. Eventuell wird ein Foto gemacht oder eine digitale Signatur erfasst (je nach Verfahren).

Normalerweise dauert es nur 5 bis 15 Minuten, da es sich um eine reine Identitätsprüfung handelt.
Länger kann es dann werden, wenn es Unklarheiten gibt oder oder noch weitere Fragen zu beantworten sind.

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Manchmal sind die dussligsten Fragen die interessantesten!!

Ja, das könnte als versuchter Mord gewertet werden.

Der entscheidende Punkt ist der Vorsatz: Wer eine Person fesselt, obwohl er weiß, dass das Schiff bald sinken wird, nimmt deren Tod zumindest billigend in Kauf (bedingter Tötungsvorsatz). Ob sich das Opfer später befreien kann oder nicht, ändert nichts an der ursprünglichen Gefährdung. Dass am Ende kein Platz mehr auf dem Rettungsboot ist, könnte als weitere Kausalitätskette betrachtet werden, aber das Hauptdelikt liegt in der Fesselung unter lebensgefährlichen Umständen.

Falls das Opfer tatsächlich stirbt, wäre es Mord oder Totschlag, je nach Motiv. Falls es überlebt, bleibt es versuchter Mord – möglicherweise in einem strafmildernden Fall, wenn keine direkte Tötungsabsicht bestand.

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Mit deinem angegebenen Einkommen von 850 € monatlich willst du 15.000 € Kredit aufnehmen?
Dass hier keine Bank mitmacht, das ist ja zunächst einmal klar.

Natürlich gibt es "Investoren", welche "Kredite" zu etwas höheren Zinsen verleihen, aber bei denen hast du auch das Risiko, bei Nichtzahlung von Raten köperliche Schäden unterschiedlicher Art zu bekommen.
Ob das deiner ohnehin angeschlagenen Gesundheit (wie du ja selbst schreibst) gut tut, das bezweifle ich.
Ohnehin kommt mir diese Geschäftsidee schon bereits bei deiner diffusen Schilderung so vor, als wenn eine Abzocke dahintersteckt, welche lediglich auf "Dummenfang" aus ist und das Ziel hat, von dir Geld zu erhalten.

Wenn du hier wirklich Hilfe bekommen willst, nenne den Namen dieser "Software" und dessen Anbieter.
Denn dann gibt es sicher Forumsteilnehmer, welche etwas genaueres dazu sagen können.

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In Deutschland haben wir doch mit US-Steuererklärungen nichts zu tun, also wieso soll der deutsche Staat bzw. wir als Steuerzahler hier etwas vergüten wollen?

Aber dazu habe ich einen Tipp:
Wenn dein Mann US-Bürger ist, dann soll er doch bei Trump nachfragen ob er diese Kosten steuerlich in der US-Steuererklärung ansetzen kann.
Denn der hat doch Steuererleichterungen versprochen.
Evtl. kann es ihm auch Musk sagen, denn der weiss es sicher noch besser, weil er hat mehr als Trump zu entscheiden.

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Das ist jetzt ein bisschen verzwickt, deshalb muss ich etwas ausholen:

  • Ihr habt bereits mit dem Erbfall (Tod des Erblassers) geerbt, der Erbschein ist nur ein Nachweis gegenüber Dritten für rechtliche und finanzielle Angelegenheiten.
  • Da das Testament ungültig ist gilt die gesetzliche Erbfolge, also du und deine Schwester seid Erben zu gleichen Teilen und bildet eine "Erbengemeinschaft".
  • Diese Erbengemeinschaft besteht solange bis sie durch eine "Erbauseinandersetzung" aufgelöst ist, ihr also das komplette Erbe unter euch aufgeteilt habt.
  • Bis dahin sind alle laufenden Kosten im Zusammenhang mit dem Erbe oder der Erbabwicklung, also auch die laufenden Kosten, welche für das Haus anfallen wie etwa Grundsteuer, Gebäudeversicherung, notwendige Reparaturen usw., aus der Erbmasse zu zahlen .
  • Anfallende Verbrauchskosten, also z.B. Strom, Wasser, Gas, Heizung, Telefon, Internet darf die Schwester ab dem Stichtag "Todestag" nicht vom Konto des Vaters zahlen, denn das betrifft nicht die Erbengemeisnchaft, sondern nur sie selbst in ihrer Rolle als Bewohnerin.
  • Ebensowenig darf sie keine Zahlungen vom Konto des Vaters zu eigenen Zwecken, also zB. die Krankenkasse, veranlassen.
  • Dazu hast du das Recht, es zurückzufordern bzw. es mit ihrem Erbanteil gegenzurechnen. Sinnvoll wäre hier ohnehin ein Gespräch mit der Bank, dass diese sensibler mit Zahlungsaufträgen umgehen soll (denn vermutlich hat die Schwester Kontovollmacht).
  • Da deine Schwester das Haus alleine nutzt hast du Anspruch auf eine "Nutzungsentschädigung", alternativ kannst du fordern, dass die Schwester aus dem Haus auszieht (das auch, wenn sie zu einer Nutzungsentschädigung nicht bereit ist).

Ziel ist jetzt die "Erbauseinandersetzung" so schnell wie möglich durchzuführen.
Ob sich das auf gütlichem Weg erreichen lasst, das musst du selbst einschätzen.
Andernfalls hast du die Möglichkeit einer "Erbauseinandersetzungsklage" (Par. 2042 BGB) beim Amtsgericht/Nachlassgericht zu beantragen, so dass ein Erbverwalter bestimmt wird (dessen Kosten natürlich die Erbmasse verringern).

Insgesamt schätze ich wirst du ohne eine anwaltliche Beratung nicht weiterkommen und dich letztendlich das Erbe noch einen Haufen Erbmasse und eigenes Geld kosten.

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Du bist vermutlich aus Österreich. Bei euch kommt es darauf an was vereinbart und wie die Police abgeschlossen ist.
Eine Begräbniskostenvorsorgeversicherung grundsätzlich nicht pfändbar, solange sie tatsächlich zweckgebunden für die Deckung der Bestattungskosten gedacht ist.

  • Unpfändbarkeit gemäß Exekutionsordnung (§ 301 EO): Versicherungen, die für den Todesfall abgeschlossen werden und ausschließlich der Deckung von Begräbniskosten dienen, sind grundsätzlich unpfändbar.
  • Zweckbindung entscheidend: Die Versicherung muss als reine Vorsorge für Begräbniskosten ausgewiesen sein. Wenn die Versicherung eine Auszahlung an Hinterbliebene vorsieht, könnte eine Pfändung unter bestimmten Umständen möglich sein.
  • Hinterlegung beim Bestattungsunternehmen: Oft wird empfohlen, die Versicherung direkt an ein Bestattungsunternehmen zu verpfänden oder zweckgebunden abzutreten, um die Unpfändbarkeit abzusichern.

Bei einem Bausparvertrag schauts so aus:

Wenn der Vertrag auf den Namen des Sohnes abgeschlossen ist, gehört das Guthaben ihm und ist nicht pfändbar, egal, wer die Prämien zahlt.
Aber wenn du weiterhin Kontrolle als Verfügungsberechtigter hast oder es eine missbräuchliche Absicht zu vermuten ist, dann könnte eine Pfändung bzw. Anfechtung möglich sein.

Meine Empfehlung ist deshalb, diese Angelegenheiten mit einem Anwalt oder der Schuldnerberatung zu besprechen.

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Die Durchsuchung umfasst alle Bereiche der im Durchsuchungsbeschluss bezeichneten Räume.
Darin dürfen Schränke, Schubladen, Truhen geöffnet und durchsucht werden.
Falls ein Schrank oder eine Kiste verschlossen ist, darf die Polizei sie öffnen, notfalls auch gewaltsam (z. B. durch Aufbrechen), wenn der Verdacht besteht, dass sich darin Beweismittel befinden.

Also lies den Beschluss vorher genau durch. Wenn du unsicher bist, dann versuche, dass eine Vertrauensperson von dir dabei ist.

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Eine Stationierung hat eine direkte positive Auswirkung auf die regionale Wirtschaft und den Arbeitsmarkt, speziell auf Arbeitsplätze für Zivilangestellte unterschiedlicher Art.
Der Effekt lässt sich mit Untersuchungen zum Schliessen von Bundeswehrstandorten vergleichen.
Eine Studie aus den frühen 1990er Jahren im Auftrag des hessischen Wirtschaftsministeriums ergab, dass durchschnittlich zwei zivile Arbeitsplätzen für je 15 Soldaten in der Region vorhanden sind.

Dazu kommen Aufträge für Dienstleister, Handwerker und Zulieferer sowie Kaufkraft für zusätzlichen Umsatz bei Wohnen, Lebensmittel, Freizeit und Dienstleistungen.

Gleichzeitig erhalten Kommunen höhere Gewerbesteuer, Einkommenssteueranteile und Gebühren, die aus dem wirtschaftlichen Umfeld des Standorts resultieren.
Das wiederum generiert Gelder für öffentliche Einrichtungen wie Schulen, Kitas und Verkehrsbetriebe.

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Wenn du deine Wohnung kurzfristig (weniger als 6 Monate) vermietest fällt Umsatzsteuer an.
Es hat zwar mit deinem Gewerbe nichts zu tun, aber diese Dauer ist der Unterschied zwischen Steuer ja oder nein.

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Wenn du Eigentümer bist, dann kannst du nicht "untervermieten", sondern nur "vermieten".
Was du eher meinst ist aber eine vorübergehende Fremdnutzung.

Damit verlängerst du den Ablaufzeitpunkt der Spekulationsfrist um die entsprechenden Dauer, in welcher du die Wohnung nicht eigennutzt.
Ob oder mit Gewinnabsicht ist dabei irrelevant.

Ein "aber fast" gibt es dabei nicht, sondern Frist ist Frist.
Damit gilt Beginn (Zeitpunkt Kauf) und Ende (Zeitpunkt Kauf + 3 Jahre + Dauer Fremdnutzung)!

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