Ja, denn das sind ganz normale Schulden.
Es kommt aber unabhängig davon darauf an, ob sich der Anspruch realisieren lässt.
Denn das ist abhängig von der Unternehmungsform und deren Haftungsverhältnisse, denn diese bestehen ja auch nach einer Auflösung weiter.
Wer wie haftet würde jetzt zu ausführlich sein und ist leicht nachzuschlagen bzw. zu recherchieren.

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Hier gehört erst einmal die Situation aufgedröselt:

Dein Ansprechpartner in dieser Angelegenheit ist ausschliesslich der Insolvenzverwalter.
Vermutlich ist das KFZ auf den Namen des Schwiegersohns zugelassen und fällt damit als "Firmeneigentum" in die Vermögensmasse, mit welcher der Insolvenzverwalter abwickelt.
Der Betrag, welchen du dafür gegeben hast und der sich hoffentlich nachweisen lässt, kannst du höchstens als Gläubiger-Anspruch beim Insolvensverwalter anmelden.

Wenn der Schwiegersohn jetzt "sein" Auto braucht, dann kannst du das Fahrzeug vom Insolvenzverwalter kaufen und dem Schwiegersohn geben.
Dieser kann jetzt nicht so einfach dir den Brief geben, denn damit würde er Vermögensmasse entfernen - damit ist der Insolvenzverwalter keinesfalls einverstanden.

Fazit: Ausgeschmiert worden!

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Arbeitsbeginn war früher in den 50ern nicht mit 16, sondern mit 14:
Einschulung mit Alter 6 Jahre, dann Volksschule 8 Jahre = Abschluss Alter 14 Jahre, danach Arbeitsbeginn, meistens Lehre.
Volksschulabschluss war übrigens der überwiegend übliche Schulabschluss.

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Die IP-Adresse zu verfolgen ist grundsätzlich nicht möglich, da bei jeder Internet-Einwahl vom Provider eine neue Adresse dynamisch vergeben wird.
Wenn dich Paypal sperrt, dann aufgrund anderer Merkmale, wie in diversen Antworten bereits genannt.

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Wissen und Erfahrung auflisten, clustern und gewichten, dann daraus eine Selbständigkeit ableiten und anbieten.

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Es ist nicht klar, um welchen Betrag es geht.
Denn es ist ein Unterschied, ob du 100€, 500€, 1000€ brauchst.
Und grundsätzlich musst du eben bereit sein, dich vorübergehend einzuschränken, also z.B. Nudeln mit Tomatenketchup essen, auf Zigaretten verzichten, oder sonst etwas für das du sonst das Geld ausgibst.

Erster Ansprechpartner bei Geldproblemen ist die Bank. Evtl. ist sie bereit, den Dispo kurzzeitig zu erhöhen (was natürlich ein teurer Kredit ist). Auch die wird diese Frage nach der Höhe stellen.

Ist es nur ein kleiner Betrag und auch nur kurzfristig, dann versuche es z.B. mit Flaschen sammeln oder ähnlichem.

Pfandhaus ist keine Lösung, denn dafür müsstest du etwas wertvolles haben (z.B. das brandneue iPhone), bekommst aber trotzdem nur einen geringen Betrag dafür.

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"5000€ im Monat zu bekommen für quasi nichts"
Kannst du die Freundin nach der Adresse des Sugardaddys fragen, denn so einen Deppen suche ich schon lang, der 5.000€ "für quasi nichts" zahlt.

Glaubt die Freundin das denn wirklich?
Sie hat doch schon die ersten Erfahrungen, dass in Wahrheit ER Geld von IHR verlangt.
Der Trick ist schon uralt in unterschiedlichen Variationen.
Hier handelt es sich eindeutig um Betrug, bekannt unter dem Stichwort "Love-Scamming". Einfach mal nach diesem Begriff googeln.
Die Vorgehensweise ist zigfach - auch von vielen Betroffenen - geschildert und passt in das Schema dieses "Sugardaddys".

Hoffentlich kannst du die Freundin damit davon überzeugen, den Kontakt sofort abzubrechen. Angst vor Regierungen usw. braucht sie ja nicht zu haben, denn die sind derzeit mit ganz anderen Problemen ausreichend beschäftigt.
Und wenn sie es dann immer noch nicht glaubt?
"Gegen Dummheit kämpfen Götter stets vergebens"!

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So wie ich es einschätze hatte der Vermieter einen plausiblen Grund, die Hundehaltung zu verbieten, da es sich um einen "Listenhund" (siehe erforderlicher Sachkundenachweis) handelte.
Bei der Mieterin, auf welche du dich berufst, war es wahrscheinlicjh eine "harmlose" Rasse.
Beispiel:
Bullmastiff-Kampfhund und Chihuahua-Achselhund
Wäre ich in dem Haus ebenfalls Mieter, dann würde ich mich gefährdet fühlen und beim Vermieter massiv beschweren.

Übrigens:
habe mal gelesen, dass Personen, welche sich "Listenhunde" anschaffen, enorme Ego-Probleme haben, welche sie durch die Hunde kompensieren wollen.

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Da gibt es mehrere Lösungsansätze, welche aber alle darauf hinauslaufen, dass höherer Einnahmen durch bzw. Zuschüsse für Schwimmbäder zu generieren sind.
Zum Beispiel:

Eintrittgebühren entprechend erhöhen, dass die Einnahmen die Kosten mindestens decken und darauf hoffen, dass Personen es sich anschliessend noch leisten wollenl und in der für die kalkuliert erforderliche Summe der Eintrittsgebühren, welche das Schwimmbad kostendeckend braucht, das Schwimmbad besuchen.

Die vorhandenen Steuergelder für Zuschüsse an Schwimmbäder priorisieren und, da es ja sonst nicht reicht, für andere kommunale Zwecke zu kürzen oder einzustellen (z.B. im Sozialbereich, denn Arme und Benachteiligte können am wenigsten dagegen machen und haben ja keine lautstarke Unterstützung).

Gewerbesteuer entsprechend erhöhen und darauf hoffen, dass ortsansässige Unternehmen dann bleiben und nicht in Gemeinden mit niedrigeren Gewerbesteuern und ohne erforderliche Schwimmbadkosten abwandern und damit Arbeitsplätze in der eigenen Gemeinde reduzieren.

Sicher gibt es hier noch mehr Lösungsansätze.
Frag doch bei deiner Gemeinde nach, ob die noch einen Vorschlag haben.

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Steuer auf meine Abfindung?

Ich arbeite nun seit fünf Jahren in meinem aktuellen Unternehmen, und in letzter Zeit habe ich das Gefühl, dass es finanziell nicht gut läuft. Die Anzeichen sind nicht zu übersehen: Kundenanfragen gehen zurück, und die Stimmung im Team ist ultramieß. ALLE haben größte Sorgen - Die GF lassen mich vermuten, dass eine Kündigung bevorstehen könnte.

Angesichts dieser unsicheren Lage mache ich mir Gedanken darüber, wie ich im Falle einer Kündigung NETTO abgesichert bin. Ich hoffe auf eine angemessene Abfindung, die mir helfen würde, die Übergangszeit zu überbrücken, bis ich eine neue Anstellung finde. Doch während ich über die mögliche finanzielle Unterstützung nachdenke, kommen mir auch Fragen zur Besteuerung der Abfindung in den Sinn.

Um diese steuerlichen Aspekte selbst zu klären, ohne einen Steuerberater hinzuzuziehen, habe ich bereits einige Schritte unternommen. Zunächst habe ich mich über die Grundzüge der Besteuerung von Abfindungen informiert. Mir ist bewusst, dass Abfindungen als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit gelten und daher der Einkommensteuer unterliegen. Um herauszufinden, wie hoch die Steuerlast sein könnte, habe ich mich mit dem sogenannten Fünftelregelung auseinandergesetzt. Diese Regelung besagt, dass die Abfindung steuerlich begünstigt werden kann, indem sie auf fünf Jahre verteilt wird.

Um die genaue Steuerlast zu ermitteln, plane ich, mein bisheriges Einkommen sowie die voraussichtliche Höhe der Abfindung in eine Steuerberechnung einfließen zu lassen. Dabei möchte ich alle relevanten Faktoren berücksichtigen: mein Jahreseinkommen, Steuerklasse, mögliche Freibeträge und sonstige Abzüge. Es gibt verschiedene Online-Rechner und Tools, die mir dabei helfen können, eine grobe Schätzung zu erstellen. Auch das Studium von aktuellen Informationen und Erfahrungsberichten aus Foren und Blogs scheint mir hilfreich, um ein besseres Verständnis für den Prozess zu gewinnen.

Zusammengefasst möchte ich auf alle Eventualitäten vorbereitet sein. Die Unsicherheit, die mit einer möglichen Kündigung einhergeht, ist herausfordernd, und ich hoffe, mit einer soliden Planung und ein wenig Recherche gut gerüstet zu sein, falls es tatsächlich dazu kommen sollte.

WO kann ich die Steuer GENAU berechnen ohne STB???

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Das mit der erhofften Abfindung kann ein Trugschluss sein, verlass dich keinesfalls drauf.
Denn es ist kein automatischer Anspruch, sondern von Bedingungen abhängig.
Hier ist es genauer ausgedrückt:

"Ein Abfindungsanspruch besteht nur, wenn das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gilt oder mit dem Betriebsrat ein sogenannter Sozialplan vereinbart wird. Außerhalb dieser Rahmenbedingungen haben Arbeitnehmer kein gesetzlich im Arbeitsrecht verankertes Recht auf eine Abfindung"

Ausnahme davon ist natürlich, wenn der Arbeitgeber es freiwillig zahlt.

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Es heisst 100.000 € Schulden / 30-40 Akten
Was bedeutet "Akten"?
Und bei wem sind die Schulden?

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Solange ein Fluchtweg nicht behindert oder versperrt ist kann die Hausverwaltung das machen.
Ausserdem handelt die Hausverwaltung normalerweise nicht eigenmächtig, sondern um einen Eigentümerbeschluss auszuführen oder eine behördliche Auflage zu erfüllen.
Frag einfach nach, was der Grund dafür ist bevor du ohne Wissen rumnölst.

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Im Privatbereich gibt es einen legalen Weg:
Mahnbescheid.
Das setzt allerdings einen ordnungsgemässen Vertrag mit klar definierten Rückzahlungsbedingungen voraus, auf den man sich berufen kann. Mit einer "Handschlag"-Vereinbarung ist es zwar auch möglich, aber der Nachweis kann schwierig sein.

Dann gibt es noch einen Weg:
diverse Geldeintreiber, die mit unterschiedlichen Mitteln arbeiten.

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Der Fahrer hat zum Geburtstag eine neue Lichthupe bekommen und fährt jetzt einfach in der Gegend rum, um sie jedem zu zeigen.

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Das ist keine "Fusion", sondern eine "Beteiligung",
Hierbei hat Unicredit Aktien der Commerzbank gekauft und ist jetzt damit zu 9% an der Commerzbank beteiligt.
Für eine "Übernahme" ist das noch viel zu wenig
Im Prinzip ist so eine Beteiligung an der Commerzbank per Aktienkauf also etwas, was du auch machen könntest, nur vermutlich in geringerem Umfang.

Verwende also bitte künftig die korrekten Begriffe.

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Übergabeprotokoll fehlerhaft oder unvollständig, kann ich belangt werden?

Ich habe ziemlich genau 1,5 Jahre in meiner jetzigen Mietwohnung gewohnt und ziehe zum 1.12. Aus. Jetzt bin ich grad in der Vorbereitung, alles schonmal langsam einzupacken und zu planen.

In dem Bestätigungsbrief, wo mein Vermieter den Kündigungsempfang bestätigt steht, dass die Wohnung "komplett renoviert mir Raufaser weiß gestrichen" zurückgegeben werden muss. Im Mietvertrag steht zur Rückgabe nach Beendigung des Mietverhältnisses folgendes: "Die Wohnung nach Bedarf komplett in hell (möglichst weiß) und einheitlich gestrichener Raufaser an Wände und Decken [...]. Beschädigungen an den Laminatböden, Türen und Türzargen sind fachgerecht zu beseitigen.".

Ich habe dann auch nochmal auf die Übernahmebestätigung von damals geschaut, dort wurde angekreuzt, dass die Wohnung in renoviertem/tapeziertem Zustand übernommen wird. Mein Vormieter hatte nicht frisch renoviert/tapeziert, es war halt noch die Weiße Wandfarbe seines Vormieters. Auch wurden keine kleineren Macken an den Türen vermerkt, sowie der starke Grünbelag und abblätternde Farbe auf der Balkonwand.

Das war meine erste eigene Wohnung.. ich kannte mich damit leider nicht wirklich aus.(jetzt immernoch nicht wirklich, deswegen frage ich ja nach). Kann von mir verlangt werden, dass ich frisch weiß streiche/neu Tapeziere? Das Einzige was ist, ist dass halt das weiß etwas verblasst ist. Ich bin sehr sorgsam mit der Wohnung umgegangen und habe hier keine Schäden verursacht..

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Da machst du erst einmal garnichts und wartest das Ergebnis bei der Übernahme ab.
Notfalls musst du dann anschliessend eben das machen was im Bestätigungsbrief steht.

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Das mit höheren Nebenkosten ist doch nur ein Scheinargument, denn offensichtlich passt dir hier etwas nicht an der "Familiensituation".

Wenn du den beiden etwas böses willst - denn so kommt mir die von der Sache her kleinkarierte Frage vor - dann mach es richtig und halte dich nicht mit unsinnigen Nebensächlichkeiten auf:

Die "alleinstehende Mutter" ist doch nicht "alleinstehend", wenn sie einen Lebensgefährten hat.

Lass prüfen, ob ein melderechtlicher Verstoss vorliegt wenn er überwiegend in einer Wohnung wohnt, in der er nicht gemeldet ist.

Lass prüfen, ob mit 2 Erwachsenen und 2 Kindern keine Überbelegung der Wohnung vorhanden ist.

Informiere den vermutlich alimentepflichtigen Vater der Kinder darüber, dass die Frau einen neuen Partner hat.

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