Das gemeinsame Testament lässt sich nur gemeinsam ändern bzw. vom Gericht zurückfordern, damit es ungültig ist.

Hat aber mit einem evtl. späteren Pflegefall nichts zu tun.
Hier gilt ab der Heirat "mitgegangen, mitgehangen".
Da hilft keine Testamentsänderung, sondern nur "klar Schiff", also Scheidung. Damit wird auch das bestehende Testament ungültig.

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Unentschieden!!!!!!

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Das ist ein offensichtlicher Versuch eines Betrugs. Am sinnvollsten und hilfreichsten ist es, derartige Anrufe überhaupt nicht anzunehmen, falls versehentlich doch, dann gleich wieder auflegen und keinesfalls zurüzurufen.

Die Telefonnummern zu sperren ist wenig hilfreich, da es sich diese immer wieder beliebig ändern lassen. Das wäre wie "Hase und Igel".

Nachdem mich derartige permanenten Fake-Anrufe, oft 5-6 mal am Tag, extrem genervt hatten, wende ich absolut erfolgreich folgende Methode an:

Generell ist mein Anrufbeantworter aktiviert.
Alle realen und für mich relevanten Telefonnummern sind im Verzeichnis des Telefons mit Namen gespeichert. Damit sehe ich, wer es ist wenn eine dieser relevanten Nummern anruft und nehme ab, bevor es auf den Anrufbeantworter umspringt. Dieser Zeitraum lässt sich individuell einstellen.
Nicht gspeicherte Nummern gehen damit generell auf Anrufbeantworter.
Falls jemand etwas wichtiges von mir will, dann kann er daraufsprechen - das ist ja der Sinn des Anrufbeantworter.
In den Jahren, seit ich diese Methode angewendet habe, hat noch kein einziger Fake-Anrufer daraufgesprochen oder einen Rückruf verlangt.
Manchmal recherchiere ich die anrufende Telefonnummer - ist ja in der Anruferliste abrufbar - über eine Internet-Suchmaschine und bekomme entsprechende Aussagen zur Seriosität.

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Der theoretsiche Ansatz in der Notiz ist, dass der Staat mit unterschiedlichen Ansätzen in die Wirtschaft eingreifen muss (Keynedianismus)

Das ist lediglich eine von mehreren Wirtschaftstheorien, bei denen es weder richtig noch falsch gibt.
Es ist immer von den jeweiligen marktwirtschaftlichen Zuständen und Verhältnissen abhängig, welche Theorie am sinnvollsten anzuwenden ist.

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Wenn du unbedingt ein Inkassobüro beauftragen willst, dann mach das ortsansässig und geh doch mal zu "Creditreform" in Kempten in der Dieselstr. 3 bzw. ruf unter 0831 521940 dort an.

Sinnvollerweise solltest du aber vorher erst mal selbst die einzelnen Schritte im "aussergerichtlichen Mahnverfahren" durchführen.
Das macht zwar auch jedes Inkassobüro, aber die verlangen dafür Gebühren.

Auf der Internetseite der IHK München ist das genauer und recht ausführlich incl. Musterbriefe beschrieben:
https://www.ihk-muenchen.de/recht/vertragsrecht/forderungen-durchsetzen/

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Was ist daran falsch?
Vereinfacht erklärt:

Gemeinsamkeit ist, dass Einnahmen und Ausgaben vorhanden sind.
Staat = Steuern
Unternehmen = Gewinne
Privat = Lohn und Gehalt
Mit diesen Einnahmen erstellst du ein Budget, also legst fest, welche Summe an Einnahmen du für die einzelnen Ausgabengruppen als Etat verwendest
Staat = Etat der einzelnen Ministerien
Unternehmen = Etat der einzelnen Fachbereiche und Abteilungen
Privat = Lebenshaltung, laufende Kosten wie Miete, Strom usw.

Reicht das Budget nicht aus, dann erfolgt bei allen 3 Gruppen eine Kreditaufnahme (wobei hier kleine Unterschiede der verwendbaren Kreditquellen vorhanden sind. Aber das noch zu erläutern würde zu weit gehen.)

Wenn jetzt die Ausgaben die Einnahmen übersteigen kommt es darauf an, wie hoch die zusätzliche Verschuldung ist und ob eine Rückzahlund gewährleistet ist.
Wenn nicht, dann gehen Unternehmen in die Insolvenz, Private sind pleite und jammen hier im Forum rum und Staaten heizen Inflationen an.

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Da gehst du jetzt zur Bank, nimmst einen Kredit auf mit Laufzeit bis Fälligkeit Festgeld und verpfändest das Festgeld als Sicherheit.

Wahlweise

  • Kredittilgung bei Fälligkeit Festgeld in einer Summe, also nur bis dahin Zinsen für den Kredit zahlen
  • Regelmässig Zins und Tilgung als "normaler Kredit", dann bleibt bei Fälligkeit etwas vom Festgeld für dich übrig
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Um es zu beurteilen ob es eine Kreditbetrug ist gibt es grundsätzlich 3 Kriterien:

  • Der Antragsteller macht bei dem Kreditantrag falsche Angaben,
  • er reicht unrichtige oder unvollständige Unterlagen ein oder.
  • es wird eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse nicht mitgeteilt.

So wie in der Frage geschildert könnte die Bank mindestens den letzten Grund anführen, also ist es bei dir ein Kreditbetrug.

Die daraus jetzt durch die Bank veranlassten Massnahmen kann nur die Bank selbst entscheiden - das beginnt bei Kreditkündigung über Mahnbescheid und Pfändung bis hin zu einer Strafanzeige.

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Deine Überlegung mit der Privatinsolvenz und dem P-Konto hat einen grossen Denkfehler.
Denn die Schulden sind ja nicht dadurch verschwunden, sondern es sind trotzdem 3 Jahre lang permanent laufende Rückzahlungen erforderlich.
Das bedeutet, dass jeder Cent über der durch das P-Konto geschützten Pfändungs-freigrenze (kannst du selber recherchieren, sie hoch sie in deinem Fall ist) zur Schuldentilgung verwendet wird und dir im Alltag fehlt Und das 3 Jahre lang!

Somit bleibt dir in diesem Zeitraum demnach auch nicht mehr als wenn du deine Ansprüche und Lebenshaltung auf diesen pfändungsfreien Betrag reduzierst (was ja zwingend auch bei der Privatinsolvenz geeschehen müsste!) und selbst die Schulden abzahlst.
Mir ist natürlich nicht bekannt, wie hoch die Schulden sind und bei wem du sie hast. Hier kannst du aber durch eigene Gespräche und realistische Rückzahlungs-vereinbarungen versuchen, die monatliche Belastung für dich tragbar anzupassen (natürlich verlängert sich dadurch die Laufzeit).

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Nach meiner Einschätzung ist das nicht zulässig. Das geplante Gespräch halte ich für sinnvoll und gebe dir dazu ein paar Vorschläge für Argumente, welche du anbringen kannst und teilweise auch in der Frage schon formuliert hast:

Arbeitsbereichspezialisierung: Als Bedienung liegt der Fokus auf Gästebetreuung und Service, während Reinigungsarbeiten spezifisch ausgebildetes Reinigungspersonal erfordern.

Zeitmanagement: Reinigungsarbeiten nehmen Zeit in Anspruch, die für die Betreuung der Gäste und den Servicebereich fehlt.

Arbeitsanforderungen: Bedienung erfordert ein gepflegtes Auftreten, was durch zusätzliche Putzarbeiten beeinträchtigt werden kann (z. B. verschmutzte Kleidung).

Gesundheitliche Belastung: Reinigungsarbeiten können körperlich anstrengend sein und die Leistungsfähigkeit in der Haupttätigkeit beeinträchtigen.

Gehalt und Verantwortung: Bedienung und Reinigungsarbeiten sind unterschiedliche Tätigkeiten, die meist unterschiedlich vergütet werden und verschiedene Verantwortungsbereiche abdecken.

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Bei den geschilderten finanziellen Verhältnissen sehe ich eher ein Problem darin, eine entsprechende Wohnung zu bekommen.

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In der Wahl des Nachmieters ist der Vermieter frei. Er muss niemanden akzeptieren.
Ebenso, ob er den bestehenden Mietvertrag vorzeitig beenden will oder ob die gesetzlichen Kündigungfristen (mit Mietzahlung bis zum letzten Tag) vom auszugswilligen Mieter einzuhalten sind.

Ebenso frei ist er darin, ob und wann er die Wohnung wieder vermietet oder sie leer stehen lässt.
Das gilt aber nur mit Einschränkungen, denn es kommt dabei darauf an, ob eine "Zweckentfremdung" vorliegt.
Für Berlin (auch in anderen Grossstädten) gibt es ein Service-Portal, auf welchem das genauer erläutert ist:
https://service.berlin.de/dienstleistung/326217/
Hier könntest du auch ggfs. einen illegalen Leerstand melden.

Aber eine Entschädigung für die ja zu recht vom Vermieter verlangten Mietzahlungen kannst du vergessen, denn das ist ja alles vertrags- und ordnungsgemäss abgelaufen, auch wenn dir das stinkt!.

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Nein, nicht unbedingt.

Es ist zu berücksichtigen, das die Metro-Preise immer zuzüglich MWST sind, was bei Preisvergleichen mit Discountern zu beachten ist.
Damit ist es primär nur rechnerisch interessant, wenn ich diese Steuer beim Verbrauch bzw. Verkauf für meinen verlangten Preis weitergeben kann (VSt lasse ich mal unberücksichtigt) und so auf einen günstigeren Einkaufspreis komme.
Und das ist bei Grossfamilien nicht der Fall.

Ob sich bei 10 Kindern dafür bereits ein Gewerbe anmelden lässt ist mir natürlich nicht bekannt, aber das MWSt-Problem betrifft es nicht, da sie für Geburten (noch) nicht relevant ist.

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So ein Pech - meine Glaskugel habe ich letzte Woche zur Vorhersage des Ergebnisses der nächsten Bundestagswahl gerade an die [zensiert]-Partei verliehen. Denn die haben enormen Bedarf an der Auskunft.

Deswegen schlage ich vor, du fragst wegen deines Problems direkt bei Amazon nach dem Grund.
Die können es garantiert exakt nennen.

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