Der Fahrer hat zum Geburtstag eine neue Lichthupe bekommen und fährt jetzt einfach in der Gegend rum, um sie jedem zu zeigen.

...zur Antwort

Das ist keine "Fusion", sondern eine "Beteiligung",
Hierbei hat Unicredit Aktien der Commerzbank gekauft und ist jetzt damit zu 9% an der Commerzbank beteiligt.
Für eine "Übernahme" ist das noch viel zu wenig
Im Prinzip ist so eine Beteiligung an der Commerzbank per Aktienkauf also etwas, was du auch machen könntest, nur vermutlich in geringerem Umfang.

Verwende also bitte künftig die korrekten Begriffe.

...zur Antwort
Übergabeprotokoll fehlerhaft oder unvollständig, kann ich belangt werden?

Ich habe ziemlich genau 1,5 Jahre in meiner jetzigen Mietwohnung gewohnt und ziehe zum 1.12. Aus. Jetzt bin ich grad in der Vorbereitung, alles schonmal langsam einzupacken und zu planen.

In dem Bestätigungsbrief, wo mein Vermieter den Kündigungsempfang bestätigt steht, dass die Wohnung "komplett renoviert mir Raufaser weiß gestrichen" zurückgegeben werden muss. Im Mietvertrag steht zur Rückgabe nach Beendigung des Mietverhältnisses folgendes: "Die Wohnung nach Bedarf komplett in hell (möglichst weiß) und einheitlich gestrichener Raufaser an Wände und Decken [...]. Beschädigungen an den Laminatböden, Türen und Türzargen sind fachgerecht zu beseitigen.".

Ich habe dann auch nochmal auf die Übernahmebestätigung von damals geschaut, dort wurde angekreuzt, dass die Wohnung in renoviertem/tapeziertem Zustand übernommen wird. Mein Vormieter hatte nicht frisch renoviert/tapeziert, es war halt noch die Weiße Wandfarbe seines Vormieters. Auch wurden keine kleineren Macken an den Türen vermerkt, sowie der starke Grünbelag und abblätternde Farbe auf der Balkonwand.

Das war meine erste eigene Wohnung.. ich kannte mich damit leider nicht wirklich aus.(jetzt immernoch nicht wirklich, deswegen frage ich ja nach). Kann von mir verlangt werden, dass ich frisch weiß streiche/neu Tapeziere? Das Einzige was ist, ist dass halt das weiß etwas verblasst ist. Ich bin sehr sorgsam mit der Wohnung umgegangen und habe hier keine Schäden verursacht..

...zum Beitrag

Da machst du erst einmal garnichts und wartest das Ergebnis bei der Übernahme ab.
Notfalls musst du dann anschliessend eben das machen was im Bestätigungsbrief steht.

...zur Antwort

Das mit höheren Nebenkosten ist doch nur ein Scheinargument, denn offensichtlich passt dir hier etwas nicht an der "Familiensituation".

Wenn du den beiden etwas böses willst - denn so kommt mir die von der Sache her kleinkarierte Frage vor - dann mach es richtig und halte dich nicht mit unsinnigen Nebensächlichkeiten auf:

Die "alleinstehende Mutter" ist doch nicht "alleinstehend", wenn sie einen Lebensgefährten hat.

Lass prüfen, ob ein melderechtlicher Verstoss vorliegt wenn er überwiegend in einer Wohnung wohnt, in der er nicht gemeldet ist.

Lass prüfen, ob mit 2 Erwachsenen und 2 Kindern keine Überbelegung der Wohnung vorhanden ist.

Informiere den vermutlich alimentepflichtigen Vater der Kinder darüber, dass die Frau einen neuen Partner hat.

...zur Antwort

Hier hast du einen Denkfehler.
Es handelt sich um 2 unterschiedliche Firmen, die ihre Kosten nicht gegenseitig verrechnen.
Dir war doch bekannt, dass Grundgebühren anfallen, also hast du die bemängelte "Aufklärung" doch erhalten.

Bei einem Wechsel werden die Karten neu gemischt und du fängst wieder bei "Los" an mit allen Bedingungen des neuen Geschäftspartners.
Das ist doch nicht nur bei Fahrschulen so, sondern übliche Geschäftspraxis.
Vergleiche mal geistig mit einem Wohnungswechsel - da musst du auch neu eine Kaution zahlen.

...zur Antwort

Hast du an der schweizer Grenze "Asyl" gesagt, denn du bist doch in Deutschland politisch verfolgt. Dann wären deine Existenzprobleme in der Schweiz schon gelöst.

In die deutsche Botschaft würde ich nicht gehen, denn die verhaften dich doch sofort und bringen dich in den Folterkeller, da du ja ein politisch Verfolgter bist. Sicher haben die deinen Steckbrief aushängen!

...zur Antwort

Abgesehen von diversen Kostenentwicklungen erkennst du den Unterschied sehr schnell, wenn Autofahrer aus den genannten Länder in Deutschland und speziell im Grossstadtverkehr unterwegs sind.
Und auch in Deutschland sind die Kosten nicht gleichmässig hoch.
Es ist davon abhängig, wo sich die Fahrschule befindet (anfallende Fixkosten - du weisst hoffentlich, was das ist - differieren zwischen Land, Dorf, Stadt, Grossstadt) und die Ausbildung im ortsansässigen Verkehrsumfeld mit Auswirkung auf die sinnvolle Stundenzahl erfolgt (siehe Landbewohner im Grossstadtverkehr).

...zur Antwort

Stelle diese Frage nicht hier im Forum, da alle Hellseher derzeit auf dem Oktoberfest sind.
Sinnvoller ist es bei Amazon Kundenservice nachzufragen, denn deren Antwort ist relevanter als hier im Forum geäusserte Meinungen.

...zur Antwort

Ohje, jetzt hast du künftig an jeder Ampel in ganz Deutschland (und ab nächstes Jahr in der gesamten EU) das Problem, dass diese vor dir sofort auf rot schalten wird.

Zum Verständnis:
Es gibt Ampeln, die mit Blitzgeräten kombiniert sind und es gibt Ampeln ohne Blitzer. Alle zusammen sind untereinander vernetzt.
Das bedeutet, sobald du an irgendeiner Ampel einmalig das Rotlicht missachtet hast, dann wissen das ALLE Ampeln und ab sofort schalten sie auf rot wenn sie dich kommen sehen. Wenn ein Blitzgerät dabei ist, dann wirst du ausserdem jedesmal fotografiert, egal, ob du stehenbleibst oder nicht.
Angeblich gilt das auch für Fussgängerampeln, aber das ist nicht ganz so sicher und umstritten.
Im Internet ist das unter dem Begriff "Ampelverschwörung" bekannt.

...zur Antwort

Das geht doch viel einfacher:

Mach nichts offizielles!
Du verzichtest weder durch Erbvertrag noch durch eine Erbausschlagung, sondern bleibst ganz normaler Erbe.
Aber du trittst das Erbe nicht an, verlangst nichts vom überlebenden Elternteil und lässt alles wie es bisher ist.

Das kann sich sogar positiv auf Erbschaftssteuer auswirken, da die Erbmasse ja dann offiziell geteilt wird und jeder seinen eigenen Freibetrag hat.
Und beim Tod des zweiten Elternteils bekommst du dann sein Vermögen incl. dessen Teils des ersten Erbes und hast nochmal einen Freibetrag.

...zur Antwort

Der Sachstand hilft dir jetzt nur, eine falsche Meinung richtigzustellen und überflüssigen Frust abzubauen - ändern lässt es sich leider nicht, also akzeptiere es.

Sachstand ist relativ einfach:

Ein Tod beendet nicht automatisch bestehende Verträge, also auch nicht den Mietvertrag zu einer Wohnung.

  • Erbe/n werden Nachfolger des Mieters und übernehmen dessen Rechte (Wohnung nutzen) und Pflichten (Miete und Nebenkosten zahlen).
  • Als Erbe musst du alle Verträge des Toten kündigen, also nicht nur die Wohnug, sondern auch Telefon, Strom usw., sonst läuft es weiter und du bist zahlungspflichtig.Hast du das erledigt? Wenn nein, dann aber schleunigst!

Wenn der Vermieter jetzt die Kaution einbehält, dann ist es für jdie ja weiter fällige, aber eventuell nicht von dir in Unkenntnis ab dem Todestag, gezahlte Miete sowie für eine jetzt anstehende abschliessende Nebenkostenabrechnung. Da kannst du sogar mit zusätzlichen Zahlungen rechnen.

Auslandaufenthalt ist im digitalen Zeitalter mit EMail, Whatsapp und Co. keine Ausrede mehr für erforderlichen und nicht durchgeführten Informations- und Schriftverkehr (verwende diese Ausrede nicht, denn damit wirst du zur Lachnummer).

Zugute halten kann ich dir jetzt lediglich deine fehlende Erfahrung in dieser Thematik, aber akzeptiere es einfach schiebe es nicht Anderen zu!

...zur Antwort

Warum das Konzert geändert wurde kann dir der Konzertveranstalter sagen. Es ist ausserdem unklar, wo das Konzert war, wer auftreten sollte usw. Wurde es komplett abgesagt oder nur verschoben?
Insgesamt gibt es viele Möglichkeiten, etwa wenn Künstler absagen, der Veranstaltungsort durch eine Atombombe zerstört wurde oder der Veranstalter ein Betrüger ist, der mit den Karteneinnahmen (so wie du fragst vermutlich in Form von Betriebsrenten) geflüchtet ist und es sich jetzt in der Karibik auf Palu-Malu am Strand oder in der Antarktis in der Wetterstation FUR-GY2 gut gehen lässt.

Da brauche ich für eine konkrete Antwort mehr Informationen.

...zur Antwort

Du bist eben nach Einschätzung des DM-Personalers für den Job nicht geeignet. Nur das ist relevant.

Ob hier eine "schwarze Liste", so wie deine Mutter vermutet, der Grund ist, oder andere Faktoren wie etwa schulische Leistungen, die Rechtschreibung in der Bewerbung oder fehlende Beziehungen könnte dir nur die DM-Personalstelle, welche die Bewertungen vorsortiert (ungeeignet/reseve/einladen), nennen.

Sollte es tatsächlich der seinerzeitige Diebstahls sein, dann wirkt es sich eben jetzt aus. Alles hat irgendwann eine Auswirkung, manches früher, manches später. Also jetzt nicht klagen und jammern, sondern vorher denken!

...zur Antwort

Wenn ein Testament vorhanden und gültig ist (siehe wfwbinder), dann steht drin, wer was bekommt. Und das wars und ist bis hierher also ganz einfach.
Sollte der/die Verstorbene Ehegatten und oder Kinder haben und diese

  • stehen nicht im Testament, dann haben diese einen Anspruch auf einen Pflichtteil
  • stehen im Testament, aber mit weniger als dem Pflichtteil, dann haben sie Anspruch auf die Differenz zwisch ihrem Erbe lt. Testament und dem Pflichtteil (Pflichtteilergänzugsanspruch).

Der Pflichtteil bzw. die Ergänzung hat mit dem im Testament verteilten Erbe zunächst nichts zu tun. Der relevante Betrag muss aber als Geldleistung von den Testament-Erben gezahlt werden und schmälert natürlich deren Erbbetrag.

Und das war es auch schon sehr vereinfacht geschildert.
Denn insgesamt reichen die Informationen in der Frage für eine exakte Antwort ohnehin nicht aus.

Du kommst nicht darum herum, dich entweder in die Materie einzulesen (z.B. auf dieser Webseite: https://www.erbrecht-heute.de/) oder externe (kostenpflichtige) Hilfe durch einen Fachanwalt für Erbrecht in Anspruch zu nehmen.

...zur Antwort

Wenn ich jetzt sage "ja, ohne Probleme" dann musst du mir vertrauen. Das ist ebenso, wenn ich sage "nein, das gibt Probleme".
Was nun?
Das istmeine unverbindliche Meinung und du kannst mich für die eventuellen Folgen (Reise klappt vs.Verhaftung am Flughafen) keinesfalls verantwortlich oder haftbar machen!
Abgesehen davon, dass ich nur mit Mühe einen Finanz-Zusammenhang herstellen müsste ist diese Frage hier im Forum absolut überflüssig.
Seriöse Auskünfte kannst du nur von einem Ansprechpartner bekommen, welcher diese Situation einigermassen rechtssicher einschätzen kann.
Diese nenne sich wahlweise "Anwalt", "Advokat", "Rechtskundiger" oder vergleichbar.

...zur Antwort