Für 10 Tage hat man immer da.

das rührt man aus dem zusammen, was man so im Haushalt hat, ob Konserven oder Mehl oder Eier. 10 Tage bedarf keiner Vorratshaltung weil man das wie gesagt sowieso da hat, man kauft hier und da was nach, verbraucht, was verfällt und fertig.

Man darf die 10 tage dann eben nicht wählerisch sein und muß essen was da ist.

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Da dein Baföganspruch mit hoher Wahrscheinlichkeit weit unter 1000 € liegt, kannst du zumindest das behalten was dem Monatseingang von 1500 € entspricht, denn das ist ja dein Pfändungsfreibetrag. Vorausgesetzt du hast ei P-Konto.

Vielleicht gibt es auch eine Möglichkeit, das die das Amt die Nachzahlung nicht in einer Summe auszahlt, sodass es über 2-3 Monate geht. Aber eine große Chance räum ich dir da nicht ein.

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Einige dich mit deinem Ex. Solange er die Füsse still hält und auch nicht kündigen möchte, kann alles so bleiben wie es ist. Du zahlst die Miete, du bleibst drin wohnen.

Probleme gibt es nur, wenn du die Miete nicht mehr zahlst oder dein Ex aus dem Mietvertrag raus will.

Und ja, wenn dein Ex aus dem Mietvertrag raus will müsst ihr gemeinsam kündigen, er kann, wenn du nicht willst, die Kündigung Gerichtlich durchsetzen.

Und dann bist du auf das Wohlwollen des VM angewiesen ob er dir die Wohnung neu Vermietet und zu welchem Preis.

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Jedesmal, wenn wir Bankberatung gebraucht haben waren wir anschließend davon enttäusch. Egal ob es um Immobilienkredite oder Anlagen geht.

Zumal, Warum sollte ich mich in einer Bank von jemandem beraten lassen, wie ich mein Geld anlege, die sehen am wenigsten so aus, als wenn sie ihre eigenen Anlagemöglichkeiten verwenden oder gar selber halbwegs Geld auf der hohen Kante haben. Und dennoch schauen die einen von oben herab an. Nein Danke.

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Alles was du über 1040 € erhältst wird an die Witwenrente gegengerechnet. Zudem wird auch die Witwenrente mit KK belegt.

Also, wenn deine Pension unter 1040 € ist wird nichts abgezogen außer ggf Kk. wenn deine Pension über 1040 €liegt mußt du mit Abzügen rechnen.

Aber, wenn ich das richtig in Erinnerung hab sind es 60% und nicht 65% und danach 55%

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Nachteil bei der Comdirekt - man kann scheinbar nur 2x im Monat kostenlos am Automaten Geld holen.

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Beim Handel bei Deutschen Banken werden Gewinne mit 25% automatisch besteuert. Da braucht man gar nichts zu tun.

Und sofern man mit den 25% einverstanden ist, braucht man das nichtmal auf der Steuererklärung angeben.

Es ist also egal, solange es dein eigenes Geld ist.

Du musst erdt ein Gewerbe anmelden, wenn du mit fremden Geld Handelst. Das Geld deiner Freunde und bekannten nutzt und dir davon von den Gewinnen einen Anteil für dich abzweigst.

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Das ist von Bank zu Bank unterschiedelich. Sowohl Monatlich als auch Quartal als auch Jählich ist möglich.

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1650*19% macht 313 €

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Gelten die Fristen im aktuellen Brief der KV, wenn mir u. a. bisher kein Schriftstück vorlag, die auf eine Versicherungslücke von 8 Monaten hinwies?

Hallo zusammen,

Nun bin ich nun (noch) ratlos(er).

 

► Für jegliche Ratschläge, Fachkenntnisse, Erfahrungswerte etc. wäre ich sehr dankbar.

 

 

A) ► Gilt das Schreiben vom 17.02.2025 der KV (s. u.) bzw. auch die dort angesetzten Fristen, wenn mir u. a. 

• bisher kein Schriftstück vorliegt, das auf eine Versicherungslücke von 8 Monaten hinwies ?,

• bisher kein Erinnerungsschreiben von der KV vorliegt, welches mich darauf erneut hinwies ?

 

B ) Für mich ist es das erste "Erinnerungsschreiben" und direkt eine "Drohung" mit Ansetzen eines €-Höchstsatzes ?

► Ist das aktuelle Schreiben tatsächlich das erste Erinnerungsschreiben der KV ?

► Was für Schreiben hätten vor so einem Brief wie das vom 17.02.2025 kommen sollen und welchen kommen noch nach so einem Schreiben ?

 

C) Ich erfuhr gerade, 

• da ich bisher monatelang keine Antwort erhielt, warum mein KV sich rückwirkend zum 01.09.2023 "ändert" und

• da mir bisher kein Schriftstück vorliegt, dass den Zeitraum anzeigt bis 30.04.2024,

dass dann kein Erinnerungsschreiben oder Mahnung von der KV an den Versicherten versendet werden darf.

Kurz gesagt: Da ich kein Schriftstück gesehen habe, somit (rechtlich) kein Erinnerungschreiben oder Mahnung von KV möglich.

► Stimmt dies ? 

 

D) ► Was heißt eigentlich "innerhalb von 14 Tagen" ? bzw.

► Wann wäre die 14-tägige Frist vorbei ?

 

E) "Kommen Sie bitte auf uns zu, wenn Ihnen eine Rücksendung des Fragebogens in den nächsten Tagen nicht möglich ist."

► Was heißt "in den nächsten Tagen" ?

► Wann wäre da die Frist vorbei ?

F) ► Kann ich da einen Widerspruch einlegen bevor da ein "Rechnung" rausgeht, da ich bisher keine Vor-Schreiben in der Hand hatte?

 

INFOS:

○ Inhalt vom damaligen Brief von KV vom 22.07.2024:

"... Ihre freiwillige Versicherung ändert sich zum 01.09.2023.

Damit Sie weiterhin wie gewohnt alle Leistungen erhalten, benötigen wir Ihre Mithilfe.

Teilen Sie uns bitte kurz mit, wie es bei Ihnen weitergeht. Dazu gehört beispielsweise der Beginn einer neuen Beschäftigung oder die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit. ...".

 

○ Erstmal war ich überrascht nach über einem 3/4 Jahr darüber eine Info zu erhalten, dass meine Versicherung sich nachträglich ändert. Für wie lange oder wieviel Monate und warum stand in dem Brief nicht.

 

○ Mir fiel es damals nicht auf, ich bekam da die Hinweise,

• dass die KK "ändert" und nicht "änderte" schrieb,

• und dass es nicht rechtens wäre, dass die KK monatelang den Versicherten nicht informiert, und dass die KK offene Beiträge im Hintergrund einfach auflaufen läßt und sich diese schlechtenfalls über Monate dann summieren.

 

○ Ich schrieb die KK eine Woche nach Erhalt des Schreibens vom 22.07.2024 direkt an und bat um Klärung, warum eine Benachrichtigung erfolgt, dass zum 01.09.2023 meine Versicherung sich ändert?

Da auch zu dieser Frage keine Reaktion kam schrieb ich die KK jetzt am 12.02. erneut an.

  

○ Heute am späten Nachmittag erhielt ich von unseren Nachbarn meine Post, da der der Briefträger falsch die Briefe einlegte und sie bis heute im Urlaub waren. Passiert mal. Ist aber nicht hier das Thema.

 

○ Darunter war ein Brief von meiner KK.

Nun steht folgendes im aktuellen Brief vom 17.02.2025 von der KV:

"... Das Schreiben vom 22.07.2024 erhielten Sie, weil Ihre Versicherung vom 01-09-2023 bis 30-04-2024 ungeklärt ist. Daher erhalten Sie auch heute dieses Erinnerungsschreiben für diesen Zeitraum.

Ihre Mitgliedschaft beabsichtigen wir als freiwillige Versicherung vom 01-09-2023 bis 30-04-2024 fortzuführen, sofern Sie uns nicht innerhalb von 14 Tagen erklären, dass Sie diese beenden möchten. Bitte schicken Sie uns dann auch einen Nachweis über Ihren anderweitigen Versicherungsschutz.

Ihre Beiträge berechnen wir aus Ihren gesamten Einnahmen. Bitte teilen Sie uns innerhalb von 14 Tagen auf dem beigefügten Fragebogen die Höhe Ihrer Einnahmen mit.

Bitte fügen Sie entsprechende Nachweise bei.

Wichtig: Kommen Sie bitte auf uns zu, wenn Ihnen eine Rücksendung des Fragebogens in den nächsten Tagen nicht möglich ist. Sonst gehen wir davon aus, dass Ihre monatlichen Einnahmen die Beitragsbemessungsgrenze (2023: 4.987,50 Euro) übersteigen und setzten den Höchstbeitrag fest.

Ihre Beiträge können wir nur dann rückwirkend neu berechnen, wenn Sie die erforderlichen Unterlagen innerhalb von 12 Monaten nach Bekanntgabe der Beitragsfestsetzung nachreichen. ...."

 

Es kann doch nicht sein,

dass die KV monatelang nicht auf meine Frage bzgl. des Schreibens vom 22.07.2024 reagiert, und mir somit bisher nicht erklärt wurde warum auf einmal Ende Juli 2024 meine Versicherungsstatus sich rückwirkend zum 01.09.2023 "ändert", 

und nun so ein Brief kommt, den ich schwarz auf weiß (endlich) in der Hand habe und nun erst jetzt "sehe" dass ein ungeklärtes Versicherungsverhältnis bis 30.04.2024 besteht. Ich falle vom Glauben.

Seit ich letztes Jahr erkrankte fühlt es sich langsam immer mehr an, dass ich wegen meiner KV nur "am Laufen" bin und ich bin "sprachlos". Witzig, wenn bedacht wird, dass ich derzeit krankheitsbedingt nicht so reden und gehen kann = Galgenhumor.

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Woe bist du denn seit dem Versichert? Hast du nur zu wenig gezahlt oder gar nichts?

Du bist scheinbar Privatversichert. Deine Versicherung fragt daher einmal im Jahr nach einem Nachweis über dein Einkommen vom vorangegangenem Jahr um die Versicherung anzupassen, denn die richtet sich nach Einkommenshöhe.

Also keine Panik, schicke deine Einkommensnachweise, erklähre dich der Versicherung, dann wird sie errechnen, wieviel du zahlen müsstest, wieviel du gezahlt hast umd rechnet das nach.

Ja, die KK setzt den Höchstbetrag als Druckmittel an, davon sollte man sich aber nicht scheuen lassen.

Der Grundbetrag liegt um die 200€/Monat, wenn du derzeit nur ein geringes Einkommen hast.

Wobei mich wundert, wie man mit geringem Einkommen Privatversichert sein kann oder bist du Selbsständig?

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Warum beantragst du nicht aufstockene Grundsicherung. Wenn die Bewilligt wird, kannst du dich auch von der Grundsicherung befreien.

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Wenn du nen Alibi hast, dann teilst du das der Polizeistelle in einer Stellungnahme mit.

Versuch aber in Absätzen mit Punkt und Komma zu schreiben, das das verständlicher ist.

Komm wir essen Oma. Satzzeiche retten Leben.

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Bausparvertrag und Bafög?

Hallo in die Runde.

Mein Vater hatte auf meinen Namen einen Bausparvertrag abgeschlossen. Ich war noch ein Kind und wusste erst später davon. Ich habe nie selber Geld einbezahlt und es stand immer fest, dass das Gesparte Geld mein Vater erhält, und es zur Abbezahlung des Hauses nutzt (ist so mit allen meinen Geschwistern verfahren).

Ich habe den Bausparvertrag immer bei meinem Bafögantrag angegeben. 2022 habe ich meinem Vater eine Vollmacht erteilt, da er wohl nicht mehr darauf zugreifen konnte. Da mich der Hohe Anteil des Bausparvertrags an "meinem Vermögen" bezüglich des Bafögantrages imme mehr störte, habe ich meinen Vater darum gebeten den Bausparvertrag zu beenden. 2023 habe ich dann in dem Zuteilungsformular von Schwäbisch Hall das Konto meines Vaters angegeben und angegeben, dass die Verwendung nicht von mir selbst erfolgt, sondern "vom Begünstigten oder einem Angehörigen" (im Nachhinein komisch dass ich die Zuteiluing ausfüllen musste, obwohl mein Vater eine Vollmacht hatte).

Nun hat das Bafögamt sich in Zusammenhang mit meinem Diesjährigen Bafögantrag gemeldet, dass ich für das Jahr 2022 Einnahmen aus Kapitalvermögen haben soll. Ich soll nun sowohl mein aktuelles Bausparvermögen nachweisen (welches ja gar nicht vorliegt, da der Bausparvertrag bereits an meinen Vater zugeteilt wurde) und auch Nachweise zum Bausparvertrag Stand September 2023 bringen.

Ich habe Angst, dass der Bausparvertrag, welcher damals ohne meines Wissens abgeschlossen wurde, und von welchem ich in keiner Weise profitiere, scheint nun der Grund zu sein, warum ich kein weiteres Bafög erhalte und womöglich sogar Rückforderungen auf mich zukommen könnten. Nun die Frage in die Runde, wird die Einreichung der Zuteilungsbescheinigung an mein Bafögamt etwas bringen? Mit was muss ich rechnen? Ich habe meiner Sachbearbeiterin bei Vergangenen Baföganträgen auch bereits mehrfach erklärt, dass der Bausparvertrag nicht von mir genutzt wird und alle Einzahlungen nicht von mir sondern von meinem Vater ausgehen.

Über Antworten und Expertisen freue ich mich sehr!

Liebe Grüße

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Willst du Gelde vom Staat, dann darfst du dich nicht "arm" schenken, also Gelder die du besitzt an dritte verschenken zur minderung deines Vermögens um dann Geldleistungen vom Staat zu bekommen.

Es kann also sein, das der Bausparvertrag wegen Auszahlung auf dein zukünftiges Bafög als Vermögen anrechenbar ist, obwohl du das Geld gar nicht hast.

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Kann es sein, das das nur eine Vorgemerkte Summe ist, die später mit dem echten Verbrauch verrechnet wird, wenn du für weniger Tankst?

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" Ich hätte noch zwei Nachfragen. Einmal musste ich beim einlösen des ersten Amazon Gutscheins, bei Amazon mich nochmals ausweisen"

Ich Antworte mal hierauf. Ja, das kann dir Passieren, hat aber nichts mit Steuern zu tun, sondern damit, das Amazon die Herkunft der Gutscheine prüfft und ihre Rechtmässigkeit.

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