Gemeinsames Haus mit Ex-Freund. Welcher Weg ist der Beste?

5 Antworten

Lasse Dich nicht über den Tisch ziehen. Er hat angeblich, oder tatsächlich 60.000,- hinein gesteckt, aber das nützt nur ihm.

Ausserdem gehört es rechtlich trotzdem zur Hälfte Dir.

Zumindest hast Du recht auf die Hälfte des ehemaligen Kaufpreises abzüglich der Restschuld und alle Kosten der Übertragung hat er zu zahlen.

Alternative, das Haus wird zum Zweck der Auseinandersetzung zwangsversteigert.

Da der Wert gestiegen sein dürfte, wird die Bank ihr Geld bekommen udn der Rest wird geteilt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Thea0704 
Beitragsersteller
 13.07.2019, 17:09

Erstmal Danke für deine schnelle Antwort. Könnte ich eine Zwangsversteigerung auch allein „anmelden“, ohne das er seine Zustimmung geben muss?

ich muss leider erwähnen, das er absolut beratungsresistent ist und denkt, durch diese Drohungen knicke ich ein aber das wird diesmal nicht der Fall sein

wfwbinder  13.07.2019, 19:57
@Thea0704

Die Zwangsversteigerung zum Zweck der Auseinandersetzung ist ja grade ein Instrument um eine Grundstücksgemeinschaft aufzulösen. Deshalb kann man sie natürlich ohne Zustimmung beantragen.

Die beste Lösung wäre es, wenn du deinem Partner verzeihst, dich an die schönen Zeiten erinnerst, ihr für eine Zeit auf Abstand geht und dann versucht wieder zusammen zu finden. Ihr seid doch gemeinsame Wege gegangen, habt gemeinsam gelacht und gelernt - versucht euch doch nach einer kleinen Ruhepause noch eine Chance zu geben. Beim zweiten Mal kann es viel besser laufen.

Ich wünsche euch das beste und gute Gedanken.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Thea:

Dein Ex. bewohnt mit Freundin und Kind das belastete Hausgrundstück, das noch zur Hälfte in deinem Eigentum steht.

Bei Leistungsverzug wird die Bank nach Kündigung des Darlehens und der Grundschuld die zwangsweise Verwertung der Immobilie veranlassen.

Erleidet die Bank einen Forderungsausfall, haftest du mit deinem Ex weiterhin persönlich 30 Jahre lang.

Dein Ex müßte sich nach der Zwangsversteigerung eine neue Bleibe suchen. Vermutlich wird er dieses hohe Risiko nicht eingehen vielmehr selbst für den pünktlichen Zins- und Tilgungsdienst sorgen. Er dürfte doch das allergrößte Internesse am Erhalt des Hauses haben.

Die Frage "Teilungsversteigerung" stellt sich somit nicht, stattdessen jedoch das Erfordernis einer gütlichen Einigung.

Kommt es zur zwangsweisen Verwertung oder zur Teilungsversteigerung verliert ihr beide.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

wfwbinder  13.07.2019, 20:05
Kommt es zur zwangsweisen Verwertung oder zur Teilungsversteigerung verliert ihr beide.

Das sehe ich nicht so. Wenn der Antrag auf dem Tisch liegt, oder wenn ein Anwaltsschreiben, mit der Ankündigung auf dem Tisch liegt, sollte der ExPartner einknicken und so übernehmen.

Aber er könnte es auch drauf ankommen lassen (wenn die Preise in der Gegend nicht so hoch sind), sich mit der Bank arrangieren und selbst ersteigern.

Andri123  13.07.2019, 16:05

Ja, das dachte ich auch. Der Ex pokert hoch, darauf sollte man nicht reinfallen. Er hätte selbst die grössten Nachteile.

Thea0704 
Beitragsersteller
 13.07.2019, 17:12

danke für deine Zeit und deine Antwort.

Sicherlich hat er die größten Nachteile aber das sieht er gerade nicht. Er will auf Zwang und unter Erpressung seinen Willen durchsetzen.

seine letzte Nachricht war „wir reden und dann zu meinen Bedingungen“ ... Und das gebe ich mir nicht. Daher gehe ich, Stand jetzt, davon aus dass das Haus verkauft oder zwangsversteigert wird und ich kann PI anmelde aber gut, ist scheiße aber das Leben ist dadurch nicht zu Ende

Nur soviel als Ergänzung:

"Beide haben angeblich insgesamt 60.000€ in das Haus gesteckt für neue Böden, Bäder, Küche, Umbaumaßnahmen etc.!"

Da würde ich grundsätzlich nur anerkennen was sich belegen lässt. Schon allein, das da die Küche mit drin ist, zeigt das da die Summe künstlich erhöht werden soll und höher genannt wird als sie tatsächlich ist.

Eine Küche gehört nicht zum Haus. Auch wenn man von einer Einbauküche spricht.


hildefeuer  14.07.2019, 12:34

"das Haus komplett auf ihn umzuschreiben und die Notar-, Grundbuch- und Grunderwerbskosten zu tragen."

Das war der Fehler, da hast Du nachgegeben, jetzt weis er das er Dich weich Klopfen kann. Er profitiert von allem.

Warum um Gottes Willen übernimmt Du die Kosten, die in Zusammenhang mit der Umschreibung entstehen? Das war der größte Fehler!

Klar das hast Du das falsche Signal gesendet!

Hallo Thea,

echt eine schwierige Frage. Zunächst einmal ist seine Drohung, um dich zur Verankerung der Klausel im Auseinandersetzungsvertrag zu bewegen, ziemlich billig. Denn, wie du ja bereits sagtest, kann er die anteilige Abzahlung des Darlehens nicht einfach verweigern, da die Bank einen Anspruch gegen ihn hat. Zahlt er nicht, kann die Bank zwar zunächst dich in Anspruch nehmen. Du hast danach aber einen Anspruch im Innenverhältnis gegen ihn und kannst diesen auch zwangsvollstrecken lassen. Somit steckt hinter seiner Drohung nichts dahinter.

An deiner Stelle würde ich darauf bestehen, dass die Klausel zur Schenkungssteuer nicht in den Vertrag mit aufgenommen wird. Die von ihm getätigten Aufwendungen sind lediglich zu deinem Vorteil, nicht zu seinem. Du bist hier in der besseren Verhandlungsposition, weil er etwas von dir will, das du ihm nicht geben musst. Nutze das!

Alles Gute und viel Erfolg.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung