Gemeinsames Haus mit Ex-Freund. Welcher Weg ist der Beste?
Hallo zusammen, ich bräuchte eure Hilfe/Meinung und hoffe das ihr mir helfen könnt.
Ich habe im Mai 2013 mit meinem damaligen Lebensgefährten (wir waren nicht verheiratet) ein Reihenendhaus gekauft. Dies haben wir bis März‘15 selbst bewohnt, da wir dann beruflich in eine andere Stadt gezogen sind und ab April‘15 war es dann vermietet.
Im Oktober‘15 folgte die Trennung.
Das Haus war bis November‘18 weiterhin vermietet. Diesen wurde dann aber gekündigt, da mein Ex-Partner mit seiner neuen Freundin und dem gemeinsamen Kind in das Haus gezogen ist. Beide haben angeblich insgesamt 60.000€ in das Haus gesteckt für neue Böden, Bäder, Küche, Umbaumaßnahmen etc.!
Nach vielen Streiterein habe ich mich entschlossen, das Haus komplett auf ihn umzuschreiben und die Notar-, Grundbuch- und Grunderwerbskosten zu tragen. Die Bank hat einer Umschreibung auf ihn auch zugestimmt.
Vom Notar wurde nun ein Entwurf für einen Auseinandersetzungsvertrag entworfen. Diesen will er aber nicht unterschreiben, da er zwingend vermerken lassen will, dass ich für eine evtl. anfallende Schenkungssteuer zahlen soll. Seine Begründung „Er hat schon soviel Geld in das Haus gesteckt.“ Da ich dieser Forderung nicht nachgehen werde, hat er gedroht das er ab sofort die Ratenzahlung für das Haus einstellt und ich dann zahle und wir dann ja sehen werden, wie lange ich durch halte.
Nun meine Frage: Was soll ich tun? Für 2 Raten kann ich aufkommen aber ich sehe nicht ein, auf seine Erpressung und Forderung einzugehen und mich bedrohen zu lassen.
Mit einer möglichen Privatinsolvenz habe ich mich schon beschäftigt und würde, wenn es nicht anders geht, in den sauren Apfel beißen.
Wir stehen beide im Grundbuch zu jeweils 50% und der Kreditvertrag läuft auch noch auf Beide.
Teilversteigerung? Mir schwirrt soviel durch den Kopf aber schlauer bin ich leider nicht :(
Über Ratschläge von Euch würde ich mich sehr freuen.
LG, Thea
5 Antworten
Lasse Dich nicht über den Tisch ziehen. Er hat angeblich, oder tatsächlich 60.000,- hinein gesteckt, aber das nützt nur ihm.
Ausserdem gehört es rechtlich trotzdem zur Hälfte Dir.
Zumindest hast Du recht auf die Hälfte des ehemaligen Kaufpreises abzüglich der Restschuld und alle Kosten der Übertragung hat er zu zahlen.
Alternative, das Haus wird zum Zweck der Auseinandersetzung zwangsversteigert.
Da der Wert gestiegen sein dürfte, wird die Bank ihr Geld bekommen udn der Rest wird geteilt.
Die beste Lösung wäre es, wenn du deinem Partner verzeihst, dich an die schönen Zeiten erinnerst, ihr für eine Zeit auf Abstand geht und dann versucht wieder zusammen zu finden. Ihr seid doch gemeinsame Wege gegangen, habt gemeinsam gelacht und gelernt - versucht euch doch nach einer kleinen Ruhepause noch eine Chance zu geben. Beim zweiten Mal kann es viel besser laufen.
Ich wünsche euch das beste und gute Gedanken.
Thea:
Dein Ex. bewohnt mit Freundin und Kind das belastete Hausgrundstück, das noch zur Hälfte in deinem Eigentum steht.
Bei Leistungsverzug wird die Bank nach Kündigung des Darlehens und der Grundschuld die zwangsweise Verwertung der Immobilie veranlassen.
Erleidet die Bank einen Forderungsausfall, haftest du mit deinem Ex weiterhin persönlich 30 Jahre lang.
Dein Ex müßte sich nach der Zwangsversteigerung eine neue Bleibe suchen. Vermutlich wird er dieses hohe Risiko nicht eingehen vielmehr selbst für den pünktlichen Zins- und Tilgungsdienst sorgen. Er dürfte doch das allergrößte Internesse am Erhalt des Hauses haben.
Die Frage "Teilungsversteigerung" stellt sich somit nicht, stattdessen jedoch das Erfordernis einer gütlichen Einigung.
Kommt es zur zwangsweisen Verwertung oder zur Teilungsversteigerung verliert ihr beide.
Kommt es zur zwangsweisen Verwertung oder zur Teilungsversteigerung verliert ihr beide.
Das sehe ich nicht so. Wenn der Antrag auf dem Tisch liegt, oder wenn ein Anwaltsschreiben, mit der Ankündigung auf dem Tisch liegt, sollte der ExPartner einknicken und so übernehmen.
Aber er könnte es auch drauf ankommen lassen (wenn die Preise in der Gegend nicht so hoch sind), sich mit der Bank arrangieren und selbst ersteigern.
Ja, das dachte ich auch. Der Ex pokert hoch, darauf sollte man nicht reinfallen. Er hätte selbst die grössten Nachteile.
danke für deine Zeit und deine Antwort.
Sicherlich hat er die größten Nachteile aber das sieht er gerade nicht. Er will auf Zwang und unter Erpressung seinen Willen durchsetzen.
seine letzte Nachricht war „wir reden und dann zu meinen Bedingungen“ ... Und das gebe ich mir nicht. Daher gehe ich, Stand jetzt, davon aus dass das Haus verkauft oder zwangsversteigert wird und ich kann PI anmelde aber gut, ist scheiße aber das Leben ist dadurch nicht zu Ende
Nur soviel als Ergänzung:
"Beide haben angeblich insgesamt 60.000€ in das Haus gesteckt für neue Böden, Bäder, Küche, Umbaumaßnahmen etc.!"
Da würde ich grundsätzlich nur anerkennen was sich belegen lässt. Schon allein, das da die Küche mit drin ist, zeigt das da die Summe künstlich erhöht werden soll und höher genannt wird als sie tatsächlich ist.
Eine Küche gehört nicht zum Haus. Auch wenn man von einer Einbauküche spricht.
"das Haus komplett auf ihn umzuschreiben und die Notar-, Grundbuch- und Grunderwerbskosten zu tragen."
Das war der Fehler, da hast Du nachgegeben, jetzt weis er das er Dich weich Klopfen kann. Er profitiert von allem.
Warum um Gottes Willen übernimmt Du die Kosten, die in Zusammenhang mit der Umschreibung entstehen? Das war der größte Fehler!
Klar das hast Du das falsche Signal gesendet!
Hallo Thea,
echt eine schwierige Frage. Zunächst einmal ist seine Drohung, um dich zur Verankerung der Klausel im Auseinandersetzungsvertrag zu bewegen, ziemlich billig. Denn, wie du ja bereits sagtest, kann er die anteilige Abzahlung des Darlehens nicht einfach verweigern, da die Bank einen Anspruch gegen ihn hat. Zahlt er nicht, kann die Bank zwar zunächst dich in Anspruch nehmen. Du hast danach aber einen Anspruch im Innenverhältnis gegen ihn und kannst diesen auch zwangsvollstrecken lassen. Somit steckt hinter seiner Drohung nichts dahinter.
An deiner Stelle würde ich darauf bestehen, dass die Klausel zur Schenkungssteuer nicht in den Vertrag mit aufgenommen wird. Die von ihm getätigten Aufwendungen sind lediglich zu deinem Vorteil, nicht zu seinem. Du bist hier in der besseren Verhandlungsposition, weil er etwas von dir will, das du ihm nicht geben musst. Nutze das!
Alles Gute und viel Erfolg.
Erstmal Danke für deine schnelle Antwort. Könnte ich eine Zwangsversteigerung auch allein „anmelden“, ohne das er seine Zustimmung geben muss?
ich muss leider erwähnen, das er absolut beratungsresistent ist und denkt, durch diese Drohungen knicke ich ein aber das wird diesmal nicht der Fall sein