Vorteile einer Ehe aus finanzieller Sicht?
Guten Morgen zusammen,
mein Partner und ich sind seit 5 Jahren glücklich liiert und seit dem Frühjahr 2018 lebe ich in seinem Haus in einer Dachgeschosswohnung mit einem Mietvertrag. Wir arbeiten beide auf StKl 1 und verdienen zusammen mehr als 4 T€ netto. Das Haus muss von meinem Partner wg. eines Erbes noch bis etwa 2025 anteilig an den Bruder ausgezahlt werden. Das ist der Hauptgrund, warum ich Miete zahle, was ich gerne tue.
Nun ist die Frage, welche steuerlichen oder versicherungstechnischen Vorteile sich durch eine Eheschliessung ergeben würden? Wir haben keine Kinder und planen auch keine. Mein Partner ist 15 Jahre älter als ich. Da ich noch nie verheiratet war, habe ich keinen richtigen Durchblick, welche finanz. Verbesserungen sich durch eine Ehe ergeben könnten.
- Gemeinsame Krankenversicherung bzw. Familienversicherung in der GKV möglich?
- Welche Steuerklassenwahl ist sinnvoll? Welche Kriterien sind bzgl. der unterschiedlichen Einkommen zu beachten? Wir arbeiten beide in Vollzeit.
- Welche Ansprüche könnten sich bzgl. des Hauses ergeben? Wie und wo trägt man für sich als pot. Ehefrau oder für den Bruder des Partners ein lebenslanges Wohnrecht ein? Sollte das Haus im vorzeitigen Todesfall des Mannes auf mich überschrieben werden, damit es überhaupt verkäuflich ist oder nicht?
- Was gibt es bzgl. jeweiliger Direktversicherungen, Riester-Rentenverträge und fondsgebundenen Kapitalanlagen zu beachten, um eine für beide Seiten optimale Begünstigung zu erwirken?
- Bedeutet es einen großen finanz. Verlust, wenn wir beide uns entscheiden, erst in ca. 10 Jahren oder noch später zu heiraten?
- Wäre ich meinem Ehemann gegenüber unterhaltspflichtig, wenn er zB in 2 Jahrzehnten in ein Pflegeheim übersiedeln müsste, ich aber noch am arbeiten bin?
Ganz herzlichen Dank für Eure Antworten vorab. :-)
3 Antworten
Ich versuche mal den Teilbereich Haus zu beantworten:
"Welche Ansprüche könnten sich bzgl. des Hauses ergeben? "
Dein Partner zahlt ja derezeit seinen Bruder aus. Also gehe ich davon aus, das er späterstens wenn das abgegolten ist, Eigentümer wird oder bereits ist.
Bei Scheidung kannst Du den Zugewinn Wertzuwachs beanspruchen. Bei möglichem Erbe ja alles, weil ja keine Kinder geplant.
"Wie und wo trägt man für sich als pot. Ehefrau oder für den Bruder des Partners ein lebenslanges Wohnrecht ein?"
Das würde ja nur zum tragen kommen, wenn das Haus einer Erbengemeinschaft gehört, bzw. solange wie der Bruder abgegolten wird. Danach nicht mehr.
"Sollte das Haus im vorzeitigen Todesfall des Mannes auf mich überschrieben werden, damit es überhaupt verkäuflich ist oder nicht?"
Nein das macht keinen Sinn, da falls das Haus noch in der Erbengemeinschaft ist, falls er verstirbt Du ja dann an seine Stelle als Ehefrau trittst. Dann kannst Du jederzeit die Zwangsversteigerung beantragen zur Auflösung der Erbengemeinschaft. Wenn Du Mietvertrag hast, gleichzeit Miteigentümer bist, kann man Dir nicht mal kündigen. Du könntest aber auch die Abgeltung an den Bruder weiterführen und das dann entscheiden.
Bei sogenannten Überschreiben, was ja eine Schenkung ist, muss auch versteuert werden. Das FA gewinnt also und es kostet Notar-Gebühren. Da ist dann mal schnell ein mittlerer 4-5stelliger Betrag weg für nix.
Einen Aspekt den Du gar nicht gefragt hast, ist die Altersversorgung (Witwenrente). Das ist eine Hauptaspekt, neben steuerlichen Aspekten für eine Ehe.
Das mit der möglichen Unterhaltspflicht falls der Ehemann dann ins Pflegeheim muss, kann man auch regeln ist aber nicht kritisch. Man könnte das Haus dann verkaufen und dann eine Eigentumswohung auf Deinen Namen kaufen und verbleibenden Rest zur Pflege verwenden.
Von Gütertrennung kann man nur Abraten, weil das so ca. 2% beim Notar kostet. Ist auch nicht nötig, weil der Mann den Hausanteil ja vor der Ehe geerbt hat.
Prima hildefeuer. :-) Deine Hinweise sind sehr wertvoll und helfen uns gut als Entscheidungsgrundlagen weiter.
Die Steuerklassenwahl ist hier ja noch das wenigste Problem. Auf der Seite der Finanzämter gibt es einen Rechner wo du alles eingibst und das Ergebnis sagt dir, weche Steuervarianten möglich und sinnvoll sind.
Und alles andere - ganz ehrlich - da würde ich mich mit einem Anwalt/Notar und gegebenenfalls Steuerberater und Versicherungsexperten unterhalten. Du hast hier ja mehrere Rechts-/ Steuer- und Versicherungsgebiete angesteuert.
Ich sag mal so, wenn bei der einen Sache was glasklar erscheint, kann es durch ein anderes Rechtsgebiet schon wieder nicht mehr so sein.
Grundsätzlich haften Eheleute immer Gesamtschuldnerisch, es sei denn es ist Gütertrennung festgelegt. Ob es nun wieder in deinem Fall mit dem zukünftigen Schwager und der Zahlung auf Grund des Erbes auch so gewertet wird, ist die Frage, weil der Sachverhalt VOR eurer Eheschließung eingetreten ist. Was sagen hier nun die verschiedenen Rechtsgebiete?
Bei einem guten Bekannten gab es z.B. erst vor 2 Jahren Probleme mit seiner Partnerin, die auf Lebenszeit im Haus verbleiben sollte. Sie haben über 10 Jahre zusammen gelebt, sie hat ihn über Jahre Tag und Nacht gepflegt und dann ist er verstorben. Er wollte sie noch heiraten, aber der Sohn hat ihn so dermaßen zugetextet, dass er noch während seiner Überlegungen dann nicht mehr dazu kam, eine schlussendliche Entscheidung zu treffen. Ergebnis: Trotz seinem ausdrücklichen Wunsch, dass SIE im Haus verbleiben soll hat der Sohn als Alleinerbe sofort das Haus verkauft und sie stand auf der Straße. Leider hatte der Partner auch versäumt irgendetwas zu verschriftlichen.
Von daher würde ich HIER keine Antworten suchen, sondern direkt beim Fachmann/-frau vor Ort. Das sind ja schon wichtige Zukunftsfragen, die zu klären sind.
Viel Glück! .... Und vielleicht klärst du uns dann mal auf, wenn du magst, wenn du etwas in Erfahrung gebracht hast?
Besten Dank für Deine guten Hinweise. :-) Gerne were ich berichten, was aus der Ehe-Idee geworden ist .... .
An deiner Stelle würde ich die Frage aufteilen und die jeweils sich ergebenden Teilfragen separat stellen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass hier jemand eine Komplettantwort liefern kann.
Die Ehe wird als Modell ja insbesondere von Frauen deutlich überschätzt. Viele denken, dass man dann irgendwie zu einer (!) Doppelperson wird oder so. Wenn dann nach einem gemeinsamen Hauskauf zwei Grunderwerbsteuerbescheide ins Haus flattern, kann man das bestürzt-fragende Gesicht der Eheleute mit
"Hä? Wir sind doch verheiratet! Wieso kriegen wie jeder einen Bescheid?"
übersetzen.
Einzelne Steuerbefreiungen oder -vergünstigungen ergeben sich für Eheleute insbesondere bei der Schenkungsteuer, Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer und ein kleines bisschen vielleicht auch bei der Einkommensteuer.
Bei 15 Jahren Altersunterschied kriegt man das aber auch mit einer Adoption hin :-)
(Nee Scherz, ich hatte auch schon Beziehungen mit deutlich größerem Altersabstand.)
Hey Enno, ich sehe das eigentlich ganz ähnlich wie Du. War eigentlich nie eine große Verfechterin der Ehe, am liebsten würde ich im "zweiten Frühling" heiraten, also erst im Rentenalter ... Werde einige Fragen, wie von Dir vorgeschlagen, im Laufe der Zeit seperat stellen, wenn sich die Ehe-Idee konkretisieren sollte.
Das mit der Adoption finde ich lustig. :-)