Im Falle einer Scheidung unterscheidet man drei unterschiedliche Unterhaltsansprüche, die aufwendig errechnet werden. Wenn du auf Unterhaltszahlung verklagt wirst, musst du Auskunft über die gesamten Einkünfte des letzten Jahres (bei Selbstständigen sogar der letzten drei Jahre) geben.

Nur wenn sich deine Einkünfte wesentlich ändern, wird das berücksichtigt. Das heißt die Änderung muss mindestens 10% nach oben oder unter betragen.

Was den Zugewinnausgleich angeht, kann dieser nur noch einvernehmlich geregelt werden. Ansonsten wird die Differenz zwischen deinem Vermögen und dem Vermögen deiner Frau an sie als Zugewinn ausgeglichen, wenn kein Ehevertrag besteht (wovon ich hier ausgehe).

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Sobald der Strafantrag gestellt wird, muss die Polizei ermitteln. Die Sache wird aber nicht über das Ermittlungsverfahren hinaus gehen, weil - wie schon angedeutet wurde - der Betrag zu gering wäre, um den ganzen Apparat der Justiz anzuschmeißen. Also ja, zeig doch ruhig an, das hat aber mehr symbolischen Wert, als justiziellen.

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Na die Hochzeitsringe wurden bestimmt individuell angefertigt, was dann einen Werkvertrag darstellt. Dass die Hochzeit nicht mehr stattfindet, stellt nun lediglich einen unbedeutenden Motivirrtum deinerseits dar. Also ja, der Juwelier hat einen Anspruch gegen dich. Dem kann es ja egal sein, aus welchem Grund du den Auftrag in erster Linie eingereicht hast.

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Also am Besten wäre es natürlich zu einer gemeinschaftlichen Einigung zu kommen, ohne Rechtsstreit. In ganz argen Fällen kann man aber tatsächlich einen Unterlassungsanspruch nach § 1004 BGB durchsetzen. Das geht aber nur bei den ganzen schlimmen Fällen und du müsstest dafür bestimmt so was wie Lärmbelästigung oder so nachweisen müssen. Ob das klappt, ist was anderes.

Hast du schon probiert, "Zeiten" zu vereinbaren? Vielleicht mit einem Stück Kuchen nochmals darum bitten, dass nicht zur Mittagszeit und nicht nach Uhrzeit xy die ganze Nachbarschaft unterhalten wird.

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Oma verstorben-Mutter vorverstorben-Familie macht dicht?

Hallo

Meine Oma ist vor 4 Wochen leider verstorben.

Ihre Tochter -meine Mutter verstarb vor einem Jahr.

Ich habe von dem Tod meiner Oma fast 3 Wochen später erst erfahren-durch Whats App.Zu diesem Zeitpunkt war sie schon 10 Tage bestattet.

Meine Oma hat noch weitere 4 Kinder.

Zu A und B habe ich eigentlich ein gutes Verhältnis.

Zu C bestand nie Kontakt und zu D auch eher nicht.

Zu meiner Oma die solange ich denken kann schon immer weit von mir weg wohnte Bestand jedoch wenigstens regelmäßiger Kontakt ( mehr telefonisch wie persönlich) bis vor 2 Jahren.

Das sie eine zunehmende Demenz bekam.Zu diesem Zeitpunkt war auch meine Mutter schon sehr krank.

Meine Mutter und meine Oma hatten ein schweres Leben miteinander ( Mutter Alkoholiker)-ich wuchs ab dem 10 Lebensjahr woanders auf.

Ich hatte 25 Jahre keinen Kontakt zu meiner Mutter.

Erst mit Geburt meiner Tochter stellte meine Oma denn Kontakt zwischen uns her mit der Begründung-Sie sei jetzt trocken und doch immernoch meine Mutter.

Wir hatten somit die letzten 6 Jahre wieder Kontakt.

Sie war eine tolle Oma für meine Tochter.

Von meiner Oma hörte ich mal das sie mich im Erbe bedenkt da meine Mutter nur ihren Pflichtteil bekäme.

So und nun zur Frage :

Ich weiß nun seit dem 27.9 aus einer Whats App von Onkel A das meine Oma verstarb und mittlerweile auch Bestattet sei.

Das macht mich natürlich traurig denn sie machen auch so komplett zu.

Tante D und meine Mutter haben sich gehasst und gerade diese Tante hat letztes Jahr die Bestattung übernehmen müssen von Amt wegen weil ich finanziell nicht in der Lage war. Ich sagte ihr letztes Jahr am Telefon das es mir leid tut und ich ihr das Geld bei Möglichkeit zurückgebe.

Ich denke das D dafür gesorgt das ich nichts vom Tod erfahre.

Wie verhält sich nun das ganze?

Wie erfahre ich ob meine Oma ein Testament hat?

Ich lese immer was von 6 Wochenfrist zum ausschlagen?

Was passiert wenn es kein Testament gibt?

Fragen über Fragen

Vielleicht kann mir jemand helfen.

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Wenn es kein Testament gibt, greift die gesetzliche Erbfolge. Das sind zunächst die eigenen Kinder, aber da deine Mutter bereits gestorben ist, geht ihr Teil auf dich über als Erbin zweiter Ordnung (weil du hinter deiner Mutter stehst, also die "Zweite" bist).

Ganz ehrlich, such dir einen Anwalt, die wissen, wie du an dein Erbe kommst!

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Das Briefgeheimnis ist im Grundgesetz festgehalten und erstreckt sich natürlich auch auf den Inhalt der Briefe und damit auf das Lesen. Du hast absolut einen berechtigten Anspruch gegen das Ehepaar, such dir einen Anwalt!

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Du nimmst deine Urlaubstage nicht für deine Kinder. Du bist Vater, das ist ein 24 Stunden, sieben Tage die Woche Job. Wie du zu deiner Ex stehst, hat keinerlei Relevanz.

Und ja, du bist verpflichtet den Umgang mit deinen Kindern zu gewährleisten und zwar in dem Rahmen, dass eine bedeutsame Beziehung zwischen dir und Nachwuchs aufrechterhalten oder aufgebaut wird. Du übernimmst zurzeit noch nicht mal ein Drittel der Betreuungszeit im Jahr, ob du das weiter reduzieren kannst, ist fraglich.

Aber wie hier schon angedeutet wurde: Wenn du keinen Bock hast, dich mit diesen Themen auseinander zu setzen, nimm dir nen Anwalt, der deine Interessen durchsetzen soll.

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Hallo,

ihr seid jetzt erstmal getrennt, das heißt, dass deinem Noch Ehemann Trennungsunterhalt zustehen könnte. Dafür werden eure beiden Einkommen analysiert. Nach einer Scheidung gibt es den Nachscheidungsunterhalt. Es kommt aber immer darauf an, wer besser verdient hat, bei wem das Kind lebt und wie viel du selbst verdienst hast. Wenn dein Kind bei dir lebt, ist es tatsächlich aber wahrscheinlicher, dass er Unterhalt für sein Kind zahlen muss (welches dann von dir verwaltet wird).

Und um deine zweite Frage zu beantworten: Ja, es gibt einen Mindestbehaltwert. Für dein Kind geht das aus der sog. Düsseldorfertabelle hervor. Da ist das "Existenzminimum" der Kinder geregelt, und das unterhaltsverpflichtete Elternteil bräuchte sehr gute Gründe, wenn es dieses nicht erreichen kann.

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Grüß Gott schlappi1964,

der vom Gericht festgelegte Unterhalt soll sicherstellen, dass die Bedingungen der ehelichen Lebensverhältnissen auch nach der Scheidung aufrechterhalten werden können. Für die Berechnung werden die Einkommen der Parteien hinzugezogen. Wenn das geerbte Haus also in irgendeiner Form zu einem weiteren Einkommen der Unterhaltsberechtigten führt, könnte es zu Differenzen bei einer neuen Berechnung kommen. Der Wert des Hauses allein spielt aber bei der Erbschaftssteuer wohl noch eine Rolle.

Das der Unterhaltsanspruch komplett entfällt, wird also wohl eher nicht passieren.

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Wenn du selbst angegriffen wirst, hast du in bestimmten Fällen das Recht dich zu wehren, das nennt sich Notwehr. Diese muss aber immer angemessen im Verhältnis zu dem "Angriff" sein. Also bei einer Backpfeife von deinem Kollegen wäre vielleicht eine angemessene Reaktion, dass du ihn zurück schubst.

Da du uns nicht gesagt hast, wie du dich gewährt hast, können wir dir nicht weiter helfen. Dein Kollege hat keine ärztliche Behandlung in Anspruch genommen, was schonmal gut ist. Selbst wenn du angezeigt wirst, wird die Polizei dir erst nur einige Fragen stellen. Denn nur weil ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, heißt das noch lange nicht, dass du als nächstes zu irgendwas verurteilt wirst. Dafür müsste es zu einer Hauptverhandlung mit Richterin kommen.

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Deine Eltern sind für dich verantwortlich, das nennt sich Sorgerecht. Sie müssen einmal sicherstellen, dass das Kindeswohl nicht gefährdet wird (also dein eigenes Wohlergehen). Das ist die Personensorge. Gleichzeitig sind sie dafür verantwortlich, dass dein Vermögen verwaltet wird. Das ist die Vermögenssorge.

Grundsätzlich spricht nichts dagegen, dass du gegen ein Entgelt bei der Firma deines Vaters mithilfst. Bei Erziehungsfragen mischt sich der Staat normalerweise nicht ein. Die Betonung liegt hier aber auf "helfen". Wie schon erwähnt, gibt es Arbeitsschutzbedingungen, die für Minderjährige besonders streng sind. Gegen solche darf dein Vater nicht verstoßen. Weiterhin darf er dich nicht zu Arbeit zwingen.

Im Internet findest du sonst weitere gute Hilfe-Foren für Minderjährige und das Jugendamt ist auch exklusiv für dein Wohlergehen da.

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Und außerdem weiß ein Scheidungsanwalt auch, welche Auskünfte für welche Berechnung benutzt wurden.

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Sooo, wir sortieren mal: Das Haus hat dir schon vor der Ehe gehört, damit wird es zu deinem Anfangsvermögen gezählt. Dein Mann hat die Hälfte eines Hauses geschenkt bekommen, Schenkungen werden zum Anfangsvermögen eines Ehepartners addiert. Wenn das Vermögen zum Zeitpunkt der Scheidung noch vorhanden ist, ist der Zugewinn neutral. Wertsteigerungen müssen hingegen ausgeglichen werden. Da die Wertsteigerung euch beide betrifft, ist allein für das Haus - wenn unabhängig vom restlichen Vermögen - nicht viel zu machen.

Das wird aber nicht der Fall sein. Ich weiß nicht, wie eure freundlich eure Beziehung ist, sonst könntet ihr euren Zugewinn tatsächlich außergerichtlich vornehmen https://scheidung.link/Zugewinnausgleich).

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Unterhalt ist ein verzwacktes Thema. Neben dem Unterhalt für die Kinder kommt auch Trennungsunterhalt für die Zeitspanne von Beginn des Trennungsjahres bis zur Scheidung hinzu. Dann, wie bereits richtig gesagt, der Kindesunterhalt, der deinen Kindern und nicht deiner Frau zusteht (https://scheidung.link/Unterhaltsrecht)

Dazu kommt im Falle einer Scheidung noch der Zugewinnausgleich, sofern ihr den nicht notariell vor der Heirat ausgeschlossen habt. Da wird das Haus auf jeden Fall mit einberechnet. Diese Themen greifen ineinander und sind so komplex, dass sie von Anwälten häufig im Verbund behandelt werden.

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Hallo Zemra,

bei Angelegenheiten des täglichen Lebens darfst du alleine entscheiden, weil dein Kind seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort bei dir hat. Bei großen Entscheidungen werden hingegen beide Elternteile benötigt.

Mein Vorredner hat aber recht, du solltest zusehen, dass du das alleinige Sorgerecht bekommst. Das wird normalerweise nur bei einer Gefährdung für das Kindeswohl angenommen aber in deiner individuellen Situation hast du wahrscheinlich trotzdem eine reelle Chance.

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Hallo Safaa,

grundsätzlich ist dein Freund solange er nur dein Freund ist, nicht verpflichtet etwas zu zahlen. Du meintest, dass du angst hättest keinen Unterhalt mehr zu bekommen. Bekommst du also derzeit Unterhalt vom Jugendamt? Frage am besten mal einen auf das Familienrecht spezialisierten Scheidungsanwalt, der sich mit Unterhaltsfragen auskennt. Als Alleinerziehende bist du vielleicht sogar beratungshilfeberechtigt, dann musst du nichts zahlen.

LG

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Das geht ja mal gar nicht von ihr, richtig frech den dann noch mitzuschleppen! Hol dir nen Scheidungsanwalt man! Hab ich auch gemacht. Vielleicht geht ja Unterlassungsklage oder so, der wird das wissen.

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Unterhaltsvorschuss heißt, dass das Jugendamt in Vorleistung für dich gegangen ist, weil du nicht in der Lage warst/bist zu zahlen. D.h. du müsstest an das Jugendamt zurückzahlen. Wenn das JA aber nur einen Teil des Unterhalts übernommen hat, weil gesagt wird, dass du in der Lage seist den Rest zu bezahlen, musst du natürlich an deine Ex-Frau zahlen. Unterhalt ist ein sehr schwieriges Thema. Wenn du dir nicht sicher bist, würde ich immer empfehlen, dir rechtlichen Beistand zu holen. Am besten einen Scheidungsanwalt, der auf Scheidungs-und Unterhaltsrecht spezialisiert ist. Diese Typen wissen, wie man bei Familiensachen das beste finanziell rausholt!

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Gütergemeinschaft Scheidung Alleineigentümer Ehefrau wie wird das berechnet bei der Scheidung?

Folgende Situation:

Heirat 2003. Ehefrau kauft ein altes, kleines Haus Kaufpreis 75 000 Euro. Es wurde ein Darlehensvertrag aufgenommen, welche nur die Frau zu tilgen hatte, sowie Eigenheimzulage. Vom Ehepartner ist kein Vermögen eingeflossen.Im Grundbuch steht Ehefrau als Eigentümer, Ehemann nicht. Jedoch hat Ehepartner teilweise renoviert vor 10-15 Jahren, aber nicht komplett.

Nun ist es so, dass die Ehefrau sich trennen u.scheiden lassen möchte. Es gibt folgende Berechnungen:

Szenario 1: Die Hälfte des Wertes des Hauses muss Ehefrau dem Ehemann auszahlen. Es ist ja auch so, dass z.B. bei Geldvermögen die Hälfte ausbezahlt werden muss. Als Zugewinnausgleich.

Szenario 2: Es wird die Differenz der Steigerung des Wertes zur Berechnung hinzugezogen.

Beispiel: Haus 2005 Wert 75 000 Euro

Haus 2022 Wert 100 000 Euro

Differenz 25 000 Euro / 2= 12 500 Euro was Ehemann zusteht.

Deswegen die Frage, was ist das Recht des Ehepartners? Die Hälfte des Wertes der Hauses, also Szenario 1 oder Szenario 2, Zugewinnausgleich?

Zudem nehmen wir an Szenario 2 würde eintreffen, könnte evtl. Ehefrau dies zurücklegen u.sparen bis zur Scheidung. Jedoch wird das was als Kontoguthaben da ist, mit einkalkuliert bei Vermögensausgleich.

Beispiel: Ehefrau spart bis zur Scheidung 12 500 Euro um Szenario 2 dem Ehemann auszuzahlen. Dieses Guthaben ist dann auf dem Konto der Frau. Beim Terim der Scheidung stehen dann dem Ehemann die Hälfte zu. Wie soll die Ehefrau denn dann das Geld zum Auszahlen ansparen, wenn es dann zur Hälfte weg ist?

Darlehen wird für Ehefrau schwierig da Alg 2. Zudem dann ja auch Schuldzinsen anfallen.

LG

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Da die Ehefrau das Haus nach der Hochzeit erworben hat, fließen die 100.000 € Vermögenswert Haus vollständig in die Berechnung zum Zugewinnausgleich ein. Ich nehme an, dass das Darlehen mittlerweile abbezahlt wurde.

Allerdings müssen die 100.000 € Vermögenssteigerung der Ehefrau vollständig mit all ihren Schulden, ihren sonstigen Wertsteigerungen, den Vermögenshinzugewinnen des Ehemanns und seinen Schulden verrechnet werden. Erst dann lässt sich der Zugewinnausgleich seriös berechnen. Sonst handelt es sich lediglich um eine Einzelrechnung.

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