Haus vor Ehe gekauft und ich zahle alle Kosten & Sanierungen alleine. Mein Mann zahlt keine Miete, nur die Hälfte der Nebenkosten. Was passiert bei Scheidung?

5 Antworten

Ja, er hat einen Anspruch auf Zugewinnausgleich und Du hast auch einen.

Ihr hättet im Falle des Falles das Problem festzustellen, was war Deine Immobilie am Tag der Eheschließung Wert und was war seine Immobilie am Tag der Eheschließung Wert.

Dann der Wert am Tag des Scheidungsantrags.

Beispiel:

Deine Immobilie war im Juli 2020 200.000,- Wert und Du hattest 120.000,- Euro Restschuld. anderes Vermögen nicht. Anfangsvermögen 80.000,-

Seine Immobilie war 140.000,- Wert, Schulden hatte er keine.

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Am Tag des Scheidungsantrags ist Deine Immobilie 220.000,- Wer und die Restschuld ist 110.000,- Euro. Endvermögen 110.000,- Euro.

Seine Immobilie ist am Tag des Antrags 150.000,- Euro Wert. Ausserdem hat er 30.000,- Euro an angesparten Mieten auf dem Konto. Endvermögen 180.000,-

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Dein Zugewinn 30.000,- Euro

Sein Zugewinn 40.000,- Euro

Zugewinnausgleich für Dich 5.000,- Euro.

Das war jetzt nur eine schematische Darstellung. Man kann diesen Zugewinnausgleich auch noch mit dem Versorgungsausgleich ausgleichen, wo es um erworbene Rentenansprüche geht usw.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Die Rechnungen kannst Du weg schmeißen. Im Falle einer Ehescheidung gibts einen Zugewinnausgleich, der sieht ungefähr so aus:

Ehefrau: Endvermögen (alles!, außer Erbe,) minus Anfangsvermögen bei Heirat = Zugewinn Ehefrau

Ehemann Endvermögen (alles!, auch seine Wohnung, außer Erbe,) minus Anfangsvermögen bei Heirat = Zugewinn Ehemann

Dann wird die Differenz ausgerechnet und man muss jeweils die Hälfte dem anderen zahlen.

Eine Wertsteigerung der Wohnung muss er also zur Hälfte an Dich abgeben und eine Wertsteigerung des Hauses musst Du zur Hälfte an ihn abgeben. Deshalb ist praktisch egal, wer die Rechnungen zahlt oder ob er eine Miete bezahlt. Denn das ändert nichts am Endergebnis!


onnEVier245  04.08.2021, 09:58

gelöscht. War Quatsch, was ich geschrieben habe.

Wie gut habt ihr denn euer Vermögen zu Beginn der Ehe belegt? Und würdest du sagen Wertzuwachs des Hauses ist höher als der der Wohnung?

Wie hier schon ausgeführt wurde wird im Fall des Zugewinnausgleiches ja "nur" der Zugewinn, also das während der Ehezeit hinzuerworbene Vermögen, ausgeglichen. Wenn also die Wertsteigerung bei den beiden Immobilien relativ gleich ist, ist im Bezug darauf ja nicht wirklich was auszugleichen. Das ist aber natürlich stark davon abhängig, wie die jeweilige Immobilie ausgestaltet ist.

Ich würde dir sonst empfehlen dich einfach mal ausführtlich bei einem Fachanwalt für Familienrecht beraten zu lassen und dann schauen, ob dein Mann und du eine notarielle Vereinbarung finden können, zB in dem ihr die Immobilien vom Zugewinn ausschließt.

Nach einem Streit sagte er mir, dass er Anspruch auf den Zugewinn hat.

Das ist richtig .....

Allein seine Aussage macht mir Sorgen!!!

Diese innere Haltung würde mich auch bedenklich stimmen. Aber nicht nur er hat Anspruch auf Zugewinn - Du auch, wenn er sich während der Ehe materielle Polster (Altersversorgung / Aktien / Ersparnisse ) anlegt.

Als Info er hat in 2017 vor Ehe eine Wohnung zur Vermietung gekauft.

Aber auch von dieser Wohnung profitierst Du im Falle X über den Zugewinn.

Wennn ich mir so Eurer wirtschaftliches Gebahren betrachte - möchte ich dieser Ehe keinen langen Bestand vorhersagen.


IchFrage92 
Beitragsersteller
 04.08.2021, 09:14

Danke für die Antwort. Auch wenn ich alle rechnungen vorzeigen kann würde er ein zugewinn erziehlen?

Was ist denn zu empfehlen? Ehevertrag? Allein das er über scheidung spricht und über ein eventuelles Aus in zukunft macht mir bange. Halte ich nicht als normal.

Mir ist seine wohnung egal will nicht dass das was ich mir durch mein geld aufgebaut habe zerstört wird.

wilees  04.08.2021, 09:26
@IchFrage92

Er hat eine Wohnung und möchte diese u.A. durch die erzielte Miete abbezahlen - gleiches Recht für alle - dann muss er sich auch am Abtrag Deines Hauses in Form einer Mietzahlung beteiligen und nicht meinen er könne mit Dir auf Deine Kosten leben.

Sonst zieht aus Deinem Haus aus - in eine Mietwohnung - dann seid ihr wieder auf dem gleichen Stand.

"Allein seine Aussage macht mir Sorgen!!!"

Ich möchte jetzt nicht noch Öl ins Feuer gießen, aber wenn mein Ehepartner solche Aussagen macht wie Du geschrieben hast, dann würde ich mir auch ernste Sorgen machen und entsprechende Vorkehrungen treffen. Z.B. mit einem "Schweizer Bankkonto - ohne Mindesteinlage" (einfach bei Google eingeben und nach den bezahlten Anzeigen gleich der erste Eintrag! GHS-Finance)


FranzB24  09.12.2024, 18:06

Ich habe auch über die GHS-Finance mein Schweizer Bankkonto bekommen und kann diese Firma wirklich empfehlen. Zuerst ein sehr ausführliches Beratungsgespräch, bei dem auf meine Prioritäten eingegangen wurde und alle Fragen kompetent beantwortet wurden. Alles wurde korrekt und sauber abgewickelt. Nicht ganz billig, aber etwas Gutes hat halt mal seinen Preis. Nach über 3 Jahren, noch immer von dieser Schweizer Bank voll überzeugt (keine Mindesteinlage, Kontoführungsgebühr pro Monat: 0,00 CHF, kostenfreies Depot inkl.!) Und 100%-iger Schutz vor den Zugriff deutscher Behörden!

Es geht hierbei nicht um Steuerhinterziehung, sondern um eine evtl. Enteignung durch den Staat. Es gibt ein EU-Gesetz, in dem es sinngemäß heißt:
Jeder EU-Mitgliedstaat hat in einer finanziellen Notsituation das Recht, Bürger zu enteignen. (Beispiel: Wir erinnern uns alle an Zypern vor einigen Jahren. Da standen die Menschen am Geldautomaten und bekamen plötzlich kein Geld mehr, weil sie über Nacht enteignet wurden. So etwas kann jederzeit auch in D. passieren!)
Deshalb rate ich jeden Menschen mit kleinen oder großen Vermögen, sich ein Schweizer Bankkonto zuzulegen.
PS: Ausführliche Infos zu diesem Thema finden Sie auch von FOCUS-Online. (Link auf der Webseite von GHS-Finance)