Mietvertrag von 1963 sieht nur Besenreinheit und Ungezieferfreiheit bei Übergabe vor. Kann der Vermieter vom Erben Schönheitsreparaturen verlangen?
Die Tante des Erben hat die Wohnung in Berlin-Lankwitz seit 1963 bewohnt, ist nun verstorben. Laut Mietvertrag ist die Wohnung bei Beendigung des Mietverhältnissen besenrein und ungezieferfrei zu übergeben. Der Vermieter fürht nun einen weiteren Paragraphen aus dem Mitvertrag an, der den Mieter (allgemein) zu Schönheitsreparaturen verpflichtet und verlangt diese nun vom Erben, obwohl sich die Wohnung in einem malermäßig sehr ordentlichen Zustand befindet, da die Schönheitsreparaturen während der Mietzeit (regelmäßig) durchgeführt wurden. Nichtraucherwohnung, keine sichtbaren Schäden. Mit welchen Argumenten/welcher Formulierung sollte man dem Vermieter rechtskräftig antworten?