Was sollte die neue Regierung bei der Kapitalertragsteuer ändern?

Soli für Kapitalerträge abschaffen 100%
Sozialbeiträge von den Kapitalerträgen vereinnahmen 0%
Sparerpauschbetrag moderat (2000,-€) erhöhen 0%
Sparerpauschbetrag (3000,-€) + Abgeltungssteuersatz stark erhöhen 0%

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Leider fehlt die Alternative "Anderer Vorschlag."

Da ja eine Unternehmenssteuerreform/-senkung möglich ist, sollte das damit kombiniert werden, dass man zu der von 1979 bis zur rot-grünen SchröderRegierung geltende Anrechnungverfahren zurück kehrt.

Es hatte den Vorteil, das es weniger kompliziert war und ausserdem keinerlei Doppelbesteuerung erfolgte, sondern jeder wirklich auch auf Kapitalerträge seinen individuelle Steuer zahlte. Der Milliardär mit einem Einommen von hunderten Millionen den Höchststeuersatz, der Rentner, der sich über sein arbeitsleben Aktien für die Altersicherung gekauft hatte, ggf. fast nichts.

Für die üngeren im Forum, die das Verfahren nicht kennen können, eine leicht vereinfachte Darstellung, angepasst an die heutigen Steuersätze (damals hatten wir noch bis zu 56 %).

Heute würde es so aussehen:

AG macht 100 Gewinn (egal ob 100.000,-, oder 100 Mio.).

zahlt darauf 10 Körperschaftsteuer.

von den verbleibenden 90 werden 45 ausgeschüttet ausgeschüttet. Nehmen wir an die Kapitalertragsteuer wird auf 20 % gesenkt so werden 36 (45 -20 %) ausgezahlt.

beim Steuerpflichtigen kommen 36 an. belastet mit 9 KApErtr.St + 5 Körperschaftsteuer. also brutto 50 mit 14 Steuervorauszahlungen

Der Kleinsparer beommt natürlich keine 50 (ihm gehören ja nicht so viele Aktien) sonst nur 5 udn alles bei ihm ist 1/10 so groß.

Der Reiche, dessen Einkommen von 200 (hohes Gehalt/Unternehmensgewinn) nun durch diese 50 erhöht wird hat 250 zu versteuern. er hat auf die 200, eine Vorauszhalung von 70 gleistet. auf die 250 muss er 87,5 ESt zahlen. - seine vz. von 70 und die im Kapitalertrag enthaltene Vorauszahlung des Unternehmens 14, zahlt er 3,5 nach.

Der Rentner, der 20 jährliche Rente hat, hat darauf 2 als Vorauszahlung gezahlt.

bei ihm kommen also zu 20 Rente 5 Kapitalerträge zu. auf die 25 muss er nun 2,5 Steuern zahlen. davon werden ihm die 2, die er gezahlt hat und die 1,4 die den Kapitalertrag belastet haben, angerechnet und er bekommt 0,9 zurüc.

Also klar eine soziale Komponente.

Die reichen werden mehr belastet, die armen weniger. und alle Einkünfte werden nach ihrer jeweiligen Art aber gleich behandelt. Rente unterliegt den gleichen Steuern wie Kapitalerträge. keine unterschiedlichen Steuersätze.

Nebeneffekt für die Stuerberatenden Berufe, weniger Formulare. wir haben heute bei jeder dämlichen UG 26 Seiten Körperschaftsteuererlärung.

Man könnte das auch wieder auf 6-8 Seiten runterbrechen.

Wie schon geschrieben, inzwischen fast 53 Jahre im steuerberatenden Beruf, da hat man fast alles mitgemacht. das modell von 79, dann das Anrechnungsverfahren udn das heutige System mit "Halbeinkünfteverfahren," für einige Sachen, Abgeltungssteuer für anderes. Holdingprivilegien usw. usw. usw.

Das Anrechnugnsverfahren war für mich das sauberste und gerechteste.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung