Steuernachzahlung bei niedrigeren Kapitalerträgen?

4 Antworten

Im Vorjahr wurde Kapitalertragsteuer einbehalten, die bei der Steuerberechnung mit der Steuerlast verrechnet wurde. In diesem Jahr wurde keine Kapitalerstragsteuer einbehalten, kann also auch nicht steuerlastmindernd verrechnet werden.

Sparkasse. Wie kann man ernsthaft noch Kapitalerträge bei einer Sparkasse erreichen? Wechselt man die Bank, erhöht sich der Betrag wahrscheinlich alleine durch die fehlenden Gebühren um einen dreistelligen Wert.

Deine Rechnung ist recht einfach, was die Kapitalerträge anbelangt. Bedenke jedoch, daß wenn hier ein Grenzsteuersatz mit den anderen Einkünften zusammen von weniger als 25% erreicht wird, die Kapitalertragsbesteuerung auch nur mit dem reduzierten Satz erfolgen würde. Wie hoch sind denn die anderen Einkünfte? Mit welchem Anteil werden sie besteuert? Mit welchem Anteil wurden sie im Vorjahr besteuert?

Kläre das mal und prüfe dann, ob bei Anklicken von "Günstigerprüfung" bei dern Kapitalerträgen in Deinem Programm der gleiche Wert herauskommt.

Apropos: wenn Deine Schwiegermutter noch ausländische thesaurierende Fonds hat, muß sie die ausschüttungsgleichen Erträge daraus zu den ausgewiesenen Kapitalerträgen hinzuzählen. Das ergibt Vorteile in der Besteuerung vor allem, wenn Freistellungsaufträge nicht ganz ausgeschöpft wurden.

Ja dass die Vorausszahlung nichts mit den Kapitalerträgen zu tun hat, ist mir klar, war nur so als Info gedacht. Sie hat ne monatliche Rente von ca 1780,-€. Ich habe ja extra die Daten vom Jahr zuvor angegeben, wo sie nur 2,50€ Nachzahlung hatte. Nach Übernahme der kompletten Vorjahresdaten 1:1 incl. der Kapitalerträge vom Vorjahr (ca. 2500,-€) ohne Änderung berechnet das Programm ca 114,-€ Nachzahlung und nur nach der Änderung der Kapitalerträge auf den neuen Wert von 704,43€ kommt das Programm auf über 300€ Nachzahlung. das kam mir halt sehr viel vor. Die Rente hat sich ja bis auf ein paar Cent nicht geändert. Programm ist Wiso Steuer 2015, damit arbeite ich seit Wende und es hat immer bis auf ein paar EUR mit dem Finanzamt überein gestimmt.


vulkanismus  26.03.2015, 20:40

Ich habe weiter unten schon geschreiben, dass die Leute die Steuerbescheide nicht lesen. Scheint so, als gehörtest Du dazu.

Es geht nicht um die Höhe der Nachzahlung (darauf hat doch nur die Höhe der Vorauszahlungen Einfluss).

Es geht um die Höhe der Jahressteuer .

Außerdem kann Dir keiner helfen, wenn Du die Höhe des Ertragsanteils der Rente nicht mitteilst. 

Ich hätte gerne den finanziellen Schaden in Euro auf meinem Konto, der durch unprofessionelle Hilfe in Steuersachen entsteht.

Das Programm ist Mist, oder es wurden falsche Daten eingegeben. Wenn nur 704,43€ Kap Erträge da sind werden die durch den Freibetrag von 800€ gedeckt. Es müssen noch andere Einkünfte da sein. Die Vorauszahlung ist nicht für Kap-Erträge.



vulkanismus  25.03.2015, 09:26

"meine Schwiegermutter (Rentner)" - die anderen Einkünfte sind ja bekannt - nur wurde der Steuerbescheid nicht gelesen bzw. nicht verstanden.

Die Vorauszahlungen sind eben nicht wegen der K-erträge, sondern wegen des zu versteuernden Einkommens festgesetzt - und dazu gehört nunmal auch die Rente.

hildefeuer  25.03.2015, 14:48
@vulkanismus

aber das steht doch im Steuerbescheid gar nicht drin (die Rente als Grund für die Vorauszahlung). Sondern dort steht nur das zu versteuernde Einkommen und das enthält auch Kap Erträge. Das diese Einkommensart von der Vorauszahlung ausgenommen ist erfährt der Steuerbürger nicht. Das der Bürger Steuerbescheide nicht versteht ist nicht außergewöhnlich und auch nicht beabsichtigt.

vulkanismus  25.03.2015, 20:48
@hildefeuer

Mir ist aufgefallen, dass Du Dich immer wieder zu Steuerfragen meldest, obwohl Du davon etwas weniger verstehst.

Jetzt sagst Du wieder etwas dazu, obwohl es nicht stimmt.

Es stimmt nicht, dass der Bürger Steuerbescheide nicht versteht - er ist ja nicht blöd. Aber viele Leute lesen sie nicht und sind deshalb oft wegen des Ergebnisses erstaunt/verärgert oder sonstwas.

Hier ist es auch wieder so. Kapitalerträge sind kein Einkommen - es ist eine Einkunftsart (die Rente ein andere).

Die Summe der Einkünfte (minus Sonderausgaben) ergibt das zu versteuernde Einkommen.

Daraus errechnet sich die Einkommensteuer, also auch die Vorauszahlungen.

Dieses System ist sehr einfach (zuverstehen) und beherbergt nicht die geringste Absicht Unverständnis zu schüren.

hildefeuer  11.04.2015, 12:47
@vulkanismus

Kapitalerträge sind kein Einkommen? Wie bitte? Das ist mir völlig neu! Ich muss jedenfalls Kapitalerträge versteuern die gar nicht entstanden sind, nur aufgrund von Depotbewertungen. Auch wenn ich keine einzige Aktie verkauft habe.