Hartz 4 und Kapitalerträge?
Moin,
ich beziehe leider seit einiger Zeit Hartz 4, (6 Monate fast)
Hatte noch ne 450Euro Job, der natürlich ordentlich angerechnet wurde, doch nix mehr los in der Veranstaltungsbranche, also auch keine Einnahmen mehr für November...bis Ende Corona.
Ich habe immer seit meiner Arbeitslosigkeit nen bissl in Aktien/ETF/Krypto investiert und das Ganze ist um 40% gestiegen, so dass ich jetzt 1500 Euro habe. Keine einzige Aktie etc. bis jetzt verkauft.(kein Day-Trading-Zeugs, aber Hoch-Spekulativ)
Wenn ich jetzt etwas verkaufe und eine andere Aktie kaufe dafür, muss ich dann meinen Kapitalgewinn, als Einnahme beim Jobcenter angeben?
- kann ich bei den auch Verluste gegenrechnen
- es ist nicht meine Absicht, das Jobcenter in irgendeiner Weise zu betrügen
- zur Not würde ich wohl auch halten, um ein Anrechnen zu verhindern
Vielen Dank für eine Antwort!
1 Antwort
Habe ein bißchen rumgegraben. Die meisten Fragen und Antworten zu diesem Thema sind schon Jahre älter - dies vom elo-forum stammt aus diesem Jahr:
Bei dem Aktiengewinn handelt es sich - anders als bei Arbeitseinkommen - um sogenanntes "anstrengungsloses Einkommen". Deshalb steht Dir kein Freibetrag wie bei Arbeitseinkommen zu. Eine Versicherungspauschale darfst Du "großzügigerweise" behalten.
In dem Fall vom elo-forum geht es zusätzlich um ein Darlehen. Das wirst Du aber leicht trennen können.
Im "Hartz IV-Land" geht es sehr oft ziemlich hart zu, und für den logischen Menschenverstand nicht immer gerecht. - Weitere Infos:
Hartz Bote zum Aktienbesitz:
https://www.hartzbote.de/aktien-beim-arbeitslosengeld-ii-411746
Auch hier geht es um Aktiengewinne:
https://www.sozialhilfe24.de/forum/thread/479348-aktiengewinne-und-alg2/
Tut mir leid, dass Du wegen des Corona-Themas in Hartz IV gerutscht bist.