Kindergeld trotz Kapitalerträgen?
Angenommen ich verdiene dieses Jahr 6.000,00 Euro in der Ausbildung und mache mit Aktien 4.000,00 Euro Gewinn. Den Aktiengewinn kann ich aber noch mit Verlusten aus dem letzten Jahr verrechen (entschuldigung, wenn mir die Fachbegriffe fehlen).
Erhalten meine Eltern noch Kindergeld, weil mein Einkommen unter dem Freibetrag ca. 8.000,00 EUR liegt oder entfällt das Kindergeld?
Gibt es ggf. irgendetwas zu beachten/ beantragen/ anzumelden?
1 Antwort
Nach § 32 (4) Satz 2 EStG wird ein Kind nur berücksichtigt, wenn es Einkünfte und Bezüge, die zur Bestreitung des Unterhalts oder der Berufsausbildung bestimmt oder geeignet sind, von nicht mehr als 8 004 Euro im Kalenderjahr hat.
Nach Deinen Angaben in der Frage wird Dein Aktiengewinn durch Verlustvorträge aus dem Vorjahr bzw. aus Vorjahren vollständig aufgebraucht. Dies führt dann dazu, dass die einbehaltene Kapitalertragsteuer wieder erstattet wird. Durch die Verrechnung der Aktiengewinne mit den Verlustvorträgen werden Deine Einkünfte auf mindestens 6000 € gedrückt. Wenn es sich bei den 6000 € um Arbeitslohn handelt geht davon auch noch der Arbeitnehmerpauschbetrag weg, so dass Du sogar unter den 6000 € liegst.
Insgesamt liegen somit Deinen Einkünfte und Bezüge unter dem Grenzbetrag von 8004 € so dass Deine Eltern für Dich noch das Kindergeld erhalten. Dies gilt auch wenn Du die einbehaltene Kapitalertragssteuer aufgrund des Verlustvortrages wieder zurück erhältst.