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Werkstudent und Ferienjob gleichzeitig?

Hallo zusammen,

ich arbeite derzeit als Werkstudent und verdiene monatlich 640€ bei wöchentlich ca. 16h. Ab April bin ich mit meiner Bachelorarbeit fertig, wodurch ich bis Oktober (hier fange ich den Master an) wesentlich mehr arbeiten kann. Da mein Job sehr eintönig ist, möchte ich zwischenzeitlich einen Ferienjob machen. Nun zu meiner Frage:

Muss ich etwas beachten wenn ich einen Ferienjob gleichzeitig zum Werkstudentenjob mache? Habe ich Nachteile oder wird alles "seperat" behandelt? Ich würde es folgendermaßen machen:

In jedem Monat arbeite ich die ersten zwei Wochen (5 Tage die Woche) im Werkstudentenjob, die letzten zwei Wochen im Monat als Ferienjobber. Im darauffolgenden Monat genau anders herum, sodass ich immer zwei Wochen Werkstudent, vier Wochen Feriejob, vier Wochen Werkstudent usw. Somit verdiene ich jeden Monat am Werkstudentenjob und am Ferienjob (im ersten Monat beispielsweise 2 Wochen Werkstundent = ca. 800€ + 2 Wochen Ferienjob ca 750€) Für den Werkstudentenjob zahle ich ganz normal für die Rente ein, der Lohnsteuerbetrag entfällt, soweit ich weiß. Für die Krankenversicherung habe ich eine Studentenversicherung, bei der ich jeden Monat etwa 80€ zahle. Beim Ferienjob muss ich soweit ich weiß keine Rente einzahlen, die Lohnsteuer bekomme ich mit der Einkommensteuererklärung zurück und krankenversichert bin ich ja dann mit der Studentenversicherung?

Ich hoffe ich konnte mein Problem etwas schildern und mir kann geholfen werden ;) Vielen Dank nochmal. Wenn was nicht verstanden wird, versuche ich es gerne nochmal verständlich zu machen.

krankenkasse, Sozialversicherung, Steuern, Versicherung, Werkstudent, Ferienjob

Erbschaftsteuer, Dauergrabpflege?

Hallo.

Der Erblasser hat im Testament folgenden "Wunsch" geäußert:

"es soll ein großzügig bemessener Betrag treuhänderisch angelegt werden, der die bestmögliche Grabpflege für 20 Jahre garantiert."

Dieser "Wunsch" wurde umgesetzt. Es wurde eine Einmalzahlung an eine Treuhandstelle für Dauergrabpflege geleistet.

1.

M.E. sollten Grabpflegekosten, die im voraus in einem Betrag bezahlt wurden, in voller Höhe abziehbar sein.

Sind diese Kosten nun in Zeile 101, Mantelbogen: "Kosten für die übliche Grabpflege (Jahreswert der durchschnittlich anfallenden Kosten)" einzutragen?

In der Anlage heißt es zu Zeile 101: "Die Kosten der üblichen Grabpflege sind nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG in Verbindung mit § 13 Abs. 2 BewG mit dem 9,3-fachen ihres Jahreswerts abzugsfähig. Dies gilt unabhängig von der tatsächlichen Dauer der Grabpflege. Einzutragen ist der Jahreswert der Grabpflegekosten. Das Finanzamt ermittelt den Kapitalwert."

Das wäre m.E. nicht zielführend?

Wie erreicht man, dass der komplette Betrag anerkannt wird? Wo trägt man die Kosten in dem Formular am Besten ein?

2.

Müssen die Kosten ebenso in der "Anlage Erwerber" aufgeführt werden?

Angenommen, es besteht eine Erbengemeinschaft aus 4 Personen. Jedem wurde 25% vererbt.

Die Kosten wurden vom Nachlasskonto des Erblassers beglichen.

Muß jetzt jeder Erwerber noch in der "Anlage Erwerber" die o.g. Kosten mit 1/4 des Wertes angeben?

Vielen Dank. Magda

Erbschaftssteuer, Finanzamt, Nachlass, Steuern

Nutzung Privatfahrzeug für Dienstfahrten, höhere WK "trotz" Erstattung durch AG?

Sehr geehrte Mitglieder,

Ich hoffe, von Euch kann mir jemand zumindest in Teilen Auskunft zu dieser Frage geben. Ausgiebige Recherche hat leider zu keinen fruchtbaren Ergebnissen geführt.

Folgender SV:

Ich tätige sehr viele berufliche Fahrten. Die Angaben sind vollumfänglich beispielhaft. Halten wir 15 tkm fest. Privat fahre ich 10 tkm.

Mein Fahrzeug habe ich für 30 TEUR erworben. Die Abschreibung (/6 Jahre), Versicherung, Steuer, Garage, Wartung und alle zum Fahrzeug gehörigen Kosten durch die Gesamtlaufleistung ergeben (beispielsweise):

46 ct/km.

Mein AG erstattet 50 cent pro gefahrenem Kilometer, wovon natürlich nur 30 ct. Steuerfrei sind. Die 20 cent werden über die Lohnabrechnung unmittelbar versteuert und mindern meinen Nettoverdienst.

Den übersteigenden, nicht steuerfreien Anteil von 16 ct (46-30) multipliziert mit den beruflichen km von 15 tkm -ergibt 2400 EUR WK. Diese übersteigen die Pauschale von 1000 EUR und sind mMn. angabefähig. Da ich sonst nicht über die WK-Pauschale komme, ergibt sich exklusive anderer WK-Belege ein "Vorteil" von 1400 EUR, mithin also ~600 EUR netto Differenz bei einem angenommenen Steuersatz.

Meine konkreten Fragen zu diesem Beispiel: Ich hoffe, jemand hat bereits Erfahrung!

1) Ist diese Rechnung korrekt, oder ändert der (höhere) Ausgleich durch den AG diese Berechnung? 2) Was ist, wenn das Fahrzeug erst im April 2016 angeschafft wurde. Abschreibung 9/12, klar - rechne ich dann die 3/12 des alten Fahrzeuges noch hinzu, um das Jahr zu komplettieren? Hier ist die Belegbarkeit etwas schwieriger. 3) Wo ist dies bei der Steuerklärung anzugeben? Per Tabelle? Als Angabe zu den WK?

DANKE!

D A N K E im Voraus!

Steuern, Kilometergeld, Pauschale

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