AfA: Verhältnis von Boden/Gebäude ändern, auch nach 4 Jahren noch?
Guten Abend,
vor 4 Jahren wurde eine Immobilie erworben, die anschließend vermietet wurde. Bei der ersten Steuererklärung wurde ein AfA-Wert angegeben, den das Finanzamt weit nach unten korrigiert hat. Laut Finanzamt machen die Gebäude sowie der Boden jeweils 50% des Kaufpreises aus. Laut unserer Einschätzung sind die Gebäude jedoch weit über 50% des Kaufpreises wert. Es wurde jedoch damals kein Widerspruch eingelegt und in den nächsten 3 Steuererklärungen den AfA-Wert des Finanzamtes angegeben.
Gibt es auch nach 4 Jahren noch eine Möglichkeit, dieses Missverhältnis zu korrigieren oder muss ich die nächsten 46 Jahre mit dem zu niedrigen AfA-Wert leben? Wenn ein Gutachten eines Bausachverständigen nun einen deutlich höheren Gebäudewert feststellt, kann ich dann diesen als Grundlage für die zukünftige AfA nehmen oder wäre das nur innerhalb der ersten 3 Jahre nach Kauf möglich?
Vielen Dank schonmal für Eure Antworten!
3 Antworten
Es gibt ein höchstrichterliches Urteil zur Berechnung der AfA. Der Gesamtkaufpreis für ein Wohnung, bzw. ein Haus richtet nicht nach der Restwertmethode, sondern ist nach dem Verhältnis der Verkehrswerte auf das Grundstück und das Gebäude aufzuteilen (vgl. BFH-Urteil vom 10. Oktober 2000 IX R 86/97, BStBl II 2001, 183).
Zur Hilfe bei der Berechnung der AfA:
Natürlich.
Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer. Deren Bemessungsgrundlagen sind daher jährlich neu zu ermitteln.
Ob sich so ein Gutachten lohnt, hängt von den äußeren Bedingungen ab. Bei angenommen: 1.000.000 Euro Kaufpreis, 2% Abschreibung und 30% Steuersatz läge der Steuereffekt bei 600 Euro pro Prozentpunkt.
Theoretisch kann das jedes Jahr geändert werden.
Praktisch sollte man es sich gut überlegen, ob das die Sache wert ist.
Aber das muss man selbst entscheiden, insbesondere wie hoch die steuerliche Auswirkung ist ja bei jedem anders.