Anerkennung von Schuldzinsen einer Bausparsofortfinanzierung ohne Eigenkapital

4 Antworten

Ich kann verstehen, warum das FA nur die Kreditkosten auf € 50.000 Darlehn anerkennt. Denn nur dieser Betrag dient der Anschaffung des gewerblichen Wirtschaftsgutes. Die zweite Hälfte des Kreditbetrages gehört zur steuerlichen Privatsphäre, hier wird kein Wirtschaftsgut angeschafft. Deren Zinsen sind nicht abzugsfähig (Sparerpauschbetrag von € 801) und die Guthabenzinsen unterliegen der Abgeltungsteuer.

Ob sich das Modell rechnet, oder nicht, würde ich erst beurteilen wollen, wenn ich alle Details habe (Zinssätze usw.).

Das Finanzamt kann sich z.B. daran stören (und braucht dafür auch keine Urteile, sondern nur Gesetzestexte), dass:

  1. Die Gewinnerzielungsabsicht fehlt, oder durch die Darlehenshöhe angezweifelt werden kann.

  2. Es nach § 15 b EStG eine Art Steuersparmodell ist

  3. Nach § 20 Abs. 9 EstG der Abzug der Schuldzinsen für die Bauspareinzahlung begrenzt ist.

  4. Oder nach § 20 Abs 7 EStG wiederum auf § 15 b verwiesen wird.

Wer hat denn dieses Modell vorgerechnet/entworfen? Für mich wirkt es auf den ersten Blick wie ein Provisionsoptimierungsmodell für den Bausparvertreter.

Wie schaffe ich es für benötigte 50.000,- Euro Kreditvermittlungsprovision für 100.000,- zu bekommen, plus Abschlussprämie für 100.000,- Bausparer. Also Provision für 200.000,- generieren, wo nur 50.000,- effektiv zur Verfügung stehen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Steuerwirrwarr 
Beitragsersteller
 07.01.2014, 12:16

Vielen Dank für die Antwort.

zu 1. Die Gewinnerzielungsabsicht feht bis zur Zuteilung des Bausparers, danach sind die Schuldzinsen eher niedrig, so dass die Einnahmen die Ausgaben deutlich übersteigen werden

zu 2. diesen § versteh ich irgendwie nicht, könnten Sie das näher erläutern?

Ebenso steige ich bei 3 und 4 nicht durch.

Dieses Modell wurde von unserem langjährigen Bausparvertreter erstellt, jedoch beschleicht mich auch langsam das Gefühl, dass nur er sich damit bereichert hat. Wie funktioniert das dann eigentlich bei Immobilien, denn da wird dieses Modell auch verwendet?

wfwbinder  07.01.2014, 14:59
@Steuerwirrwarr

zur 2. Steuerstundungsmodell, § 15 b EStG

Wenn eine Konstruktion so angelegt ist, dass in den ersten Jahren gesteuerte Verluste auftreten, ohne dass man dafür Liquidität einsetzen muss, wird der Verlustabzug versagt und man kann die Verluste erst später mit den Einkünften aus der gleichen Quelle verrechnen. Man könnte dies hier annehmen, weil Abschreibungen auf die Anlge anfallen, ohne das Tilgungen geleistet werden, aber eben Zinsen für einen überhöhten Kredit. Es werden also mehr Kosten abgezogen, als Ausgaben vorliegen.


zur 3. § 20 (9) EStG

50.000,- von dem Kredit werden genutzt um den Bausparer einzuzahlen udn nicht für die PV Anlage. Der Abzug von Schuldzinsen als Werbungskosten ist innerhalb der Einkunftart "Kapitalvermögen" ausgeschlossen. Daher die Versagung des Schuldzinsabzuges für die zweiten 50.000,- Kredit möglich, wenn man das eben nciht als alles zu dem bereich Gewerbe ansieht.


zu 4. § 20 (7)

sieh die Antwort auf Punkt zu 2.


Ich bleibe bei dem Statement, ihr hättet keinen Bausparvertreter fragen sollen, wegen dieser Finanzierung. Er ist der einzige, dem es genützt hat.

wfwbinder  07.01.2014, 11:53

ich habe das mal gerechnet. Nehmen wir an, er bekommt das Geld für 4 %. sind das auf die 100.000,- 4.000,- im Jahr nur für Zinsen.

Mit der Rate, also 333,33 mtl. wäre man bei 4 % Zinsen nach 208 Raten mit allem durch.

beidiesem Modell hat man nach 4,5 Jahren noch immer ca. 50.000,- schulden, weil man 4,5 Jahre 4.000,- p.A. nur zinsen zahlte.

Der Bausparer müßte dann 50.000,- einzahlung pls zinsen. 52.000,- Bestand haben.

Also rest 48.000,-. Dann normalrate 600,- im Monat (60,- pro 10.000,- Summe), sind 7.200,- im Jahr. Dann ist man nach ca. 7,5 Jahren fertig, also insgesamt 12 Jahre, aber 72.000,- bezahlt. statt 69.333,- in der ersten Lösung. ziemlich genau das, was der Bausparvertreter extra kassiert hat.

Hmm... wenn über die Abschreibungsdauer von 20 Jahren keine Gewinnerzielungsabsicht zu erkennen ist, gibt es ein Problem.

Würden also die Darlehenszinsen insgesamt in Höhe der Kosten der Anlage veranschlagt, so müßten über die 20 Jahre bereits die doppelten Anschaffungskosten durch die Einspeisungsvergütung eingenommen werden. Bei einer Amortisierung von 8-12 Jahren (je nach Standort) scheint es daher fraglich, daß dies erreicht werden kann, wenn die Schuldzinsen (und es gibt ja auch noch Reparaturrücklage, Versicherungen, etc.) noch höher wären.

Rechne doch mal mit einem der üblichen Rentabilitätsrechner aus, welchen Ertrag Deine Anlage liefern wird und wie die fortschreitende Bilanz über die 20 Jahre Abschreibungsdauer aussehen werden. Vielleicht liegt der Rechenfehler auch beim Finanzamt, da diese das relativ teure Darlehen linear hochrechnen und vergessen, daß die Zinsen auf dem späteren Bauspardarlehen deutlich niedriger sind. Lege dar, daß unter Zugrundelegung für Deine Region üblicher Ertragsparameter auf 20 Jahre ein deutlicher Gewinn zu erwirtschaften sein wird.

Das ist ein Provisionsoptimierungsmodell für den Bausparvertreter, und nützt nur diesem zur Erfüllung seiner Zielvorgaben. Warum soll das Finanzamt da bei völlig überhöhten Zinskosten mitmachen ??