Garage absetzen bei Nebengewerbe
Guten Abend, ich habe mich letztes Jahr mit einer Angelbootvermietung selbstständig gemacht. Meine Garage ist im MIetvertrag mit 50€ angegeben. Seitdem ich das Gewerbe angemeldet habe lagerte dort immer mein Boot. Zu wieviel Prozent kann ich die Garage von den Steuern absetzen?
Vielen dank schonmal für die Antworten.
Für gegenfragen stehe ich gern bereit
2 Antworten
WAs lagert denn da noch?
Wenn die Garage völlig von der Bootsvermietung genutzt wird zu 100 %.
Allerdings nicht die Garage, sondern die Garagenmiete. ;-) :-)
Bitte auch an ein ggf. vorhandenes Arbeitszimmer denken. Wenn das vorliegt ist die Wohnungsmiete nach qm aufzuteilen und der Anteil der Miete, der auf das Arbeitszimmer entfällt ist dann such abzugsfähig.
... plus weitere Nebenkosten (z. B. Gebäudeversicherungsprämie, Grundsteuer, Gartenpflege), aber alle Nebenkosten müßten im Mietvertrag aufgeführt sein.
Danke für die Antworten.
Das Boot und dessen Zubehörteile nehmen schon einen großen Teil der Garage ein. Des weiteren Lagern da noch Gartengeräte, Sommerreifen, ein Fahrrad etc.! Habe alles an den Wänden befestigt, da sonst das Boot nicht reinpasst.
Mein Arbeitszimmer befindet sich im Keller und dieser zählt nicht zur Miete. Es sind quasi nur die Wohnräume qm-technisch erfasst. Hausanschlussraum, Waschküche und der Lagerraum (Arbeitszimmer) nicht. Daher kann ich mein Büro auch nicht anteilig absetzen.
Ist nun die Frage zu wieviel Prozent ich die Garagenmiete anteilig absetzen kann?!
Zum Absetzen hast Du schon eine komplette Antwort von wfwbinder und blackleather bekommen.
Aber was Dir mal Sorge bereiten könnte, ist die Zweckentfremdung der Garage. Eine solche Zweckentfremdung könnte nach den örtlichen Bauvorschriften eine Ordnungswidrigkeit sein (und nicht nur zu sofortigen Kündigung des Mietvertrages führen). Aber solange niemand meckert ......
Viel Erfolg!
Mein Vermieter hat über mein Nebengewerbe durchaus Kenntnis, also wer sollte sich da noch beklagen?
Mache ja aus der unteren Etage des Hauses kein Ladenlokal.
also wer sollte sich da noch beklagen?
Das muss ja nicht der Vermieter sein. Für eine Ordnungswidrigkeiten kann sich jeder stark machen, der Dich nicht kennt oder nicht leiden mag;-)
Und von der Straßenreinigungsgebühr und der Fußwegreinigung entfällt bestimmt auch ein Teil auf die Garage.