Freibetrag Pendlerpauschale
Liebe Experten,
Wenn mein Wohnsitz in Hessen ist und ich 1x pro Woche nach München mit dem PKW fahre, d.h. einfache Entfernung ca 400km, kann ich das steuerlich geltend machen? Wie würde sich das netto monatlich auswirken? Geht das auch bei Teilzeitjobs? Ich bin Alleinerziehend mit 2 Kindern und habe ein unbefristetes Arbeitsverhältnis in München, würde allerdings gerne n Hessen zurück gehen. Das ginge allerdings nur mit Absetzbarkeit der Fahrtkosten. Würde sich der Betrag ändern wenn ich 2x wöchentlich fahren würde oder fällt ein max. BETRAG VON 4500 EURO? WIE kann ich errechnen was das netto monatlich ausmacht wenn ich einen Steuerfreibetrag eintragen lasse? Vielen Dank!
2 Antworten
Also vorweg: die Konstellation ist mir nicht vollkommen klar - ich gehe davon aus, dass Du die Kinder jede Woche nach München mitnehmen willst?
Prinzipiell ist auf dieser Basis eine doppelte Haushaltsführung denkbar, allerdings hielte ich es für ratsam, das vorher mit demzuständigen Sachbearbeiter beim Finanzamt abzusichern (zweckmäßigerweise verbunden mit dem Eintragen eines entsprechenden Freibetrags).
Im günstigsten Fall kannst Du stuermindernd geltend machen:
- eine wöchentliche Heimfahrt mit 0,30/Entfernungskilometer
- die mit der Zweitwohnung zusammenhängenden Kosten (Miete/NK/Anschaffungen)
- für drei Monate "Verpflegungsmehraufwendungen" mit 24€ pro vollständigemAbwesenheitstag und12 Euro bei 14-stündiger Abwesenheit.
Die doppelte Haushaltsführung ist nicht davon abhängig, wie Du die Unterkunft am Arbeitsort organisierst, sondern nur davon, ob Dein Lebensmittelpunkt in Hessen bleibt (das dürfte so allemal gegeben sein).
Die Höhe der verbundenen Kosten ist nicht beschränkt, das Überschreiten der bewussten 4.500 hat nur etwas mit dem Kostennachweis zu tun.
Die Kosten sind im Rahmen der Werbungskosten absetzbar. Auch die Entfernungspauschale von der Freundlin zur Arbeitsstelle kannst Du mit ansetzen, das wird häufig vergessen.
Zahlt Dein Arbeitgeber vielleicht mit-das würde ich mal klären. Ansonsten würde ich Dir einen Fahrtkostenrechner empfehlen, wie diesen zB http://www.focus.de/finanzen/steuern/fahrtkosten_aid_52534.html
dieser Fahrtkostenrechner gilt für das tägliche Pendeln, was ich hier nicht sehe. Das hier sind Familienheimfahrten.
Nein der AG zahlt nicht, es wäre eine vorübergehende Lösung bis in Hessen was frei würde, also sozusagen eigens Vergnügen ( die Fahrerei)
Nein, ich reise alleine, die Kinder würden derzeit von der Oma betreut und ich übernachte bei einer Freundin, sonst explodieren die Kosten. Also keine doppelte Haushaltsführung. Nun ist eben die Frage, ob ich die Fahrtkosten absetzten kann mit einem Freibetrag (so wie ich sehe 4500 Euro jährlich), damit ich netto mehr Gehalt habe. Bei Werbungskosten von 4500 Euro, entpricht das dann der Höhe des Freibetrages? Ich versuche das mit den Internetrechnern auszurechenen. Danke