Freibetrag Pendlerpauschale

2 Antworten

Also vorweg: die Konstellation ist mir nicht vollkommen klar - ich gehe davon aus, dass Du die Kinder jede Woche nach München mitnehmen willst?

Prinzipiell ist auf dieser Basis eine doppelte Haushaltsführung denkbar, allerdings hielte ich es für ratsam, das vorher mit demzuständigen Sachbearbeiter beim Finanzamt abzusichern (zweckmäßigerweise verbunden mit dem Eintragen eines entsprechenden Freibetrags).

Im günstigsten Fall kannst Du stuermindernd geltend machen:

  • eine wöchentliche Heimfahrt mit 0,30/Entfernungskilometer
  • die mit der Zweitwohnung zusammenhängenden Kosten (Miete/NK/Anschaffungen)
  • für drei Monate "Verpflegungsmehraufwendungen" mit 24€ pro vollständigemAbwesenheitstag und12 Euro bei 14-stündiger Abwesenheit.

Hessen13 
Beitragsersteller
 19.10.2013, 16:52

Nein, ich reise alleine, die Kinder würden derzeit von der Oma betreut und ich übernachte bei einer Freundin, sonst explodieren die Kosten. Also keine doppelte Haushaltsführung. Nun ist eben die Frage, ob ich die Fahrtkosten absetzten kann mit einem Freibetrag (so wie ich sehe 4500 Euro jährlich), damit ich netto mehr Gehalt habe. Bei Werbungskosten von 4500 Euro, entpricht das dann der Höhe des Freibetrages? Ich versuche das mit den Internetrechnern auszurechenen. Danke

Mikkey  19.10.2013, 18:14
@Hessen13

Die doppelte Haushaltsführung ist nicht davon abhängig, wie Du die Unterkunft am Arbeitsort organisierst, sondern nur davon, ob Dein Lebensmittelpunkt in Hessen bleibt (das dürfte so allemal gegeben sein).

Die Höhe der verbundenen Kosten ist nicht beschränkt, das Überschreiten der bewussten 4.500 hat nur etwas mit dem Kostennachweis zu tun.

Die Kosten sind im Rahmen der Werbungskosten absetzbar. Auch die Entfernungspauschale von der Freundlin zur Arbeitsstelle kannst Du mit ansetzen, das wird häufig vergessen.

Zahlt Dein Arbeitgeber vielleicht mit-das würde ich mal klären. Ansonsten würde ich Dir einen Fahrtkostenrechner empfehlen, wie diesen zB http://www.focus.de/finanzen/steuern/fahrtkosten_aid_52534.html


SBerater  19.10.2013, 18:19

dieser Fahrtkostenrechner gilt für das tägliche Pendeln, was ich hier nicht sehe. Das hier sind Familienheimfahrten.

Hessen13 
Beitragsersteller
 19.10.2013, 16:53

Nein der AG zahlt nicht, es wäre eine vorübergehende Lösung bis in Hessen was frei würde, also sozusagen eigens Vergnügen ( die Fahrerei)