Verlust bei Trading (Forexhandel) bei Steuer geltend machen?
Ich habe ein geregeltes Einkommen durch meine Arbeit Und mache nebenher ein Kleingewerbe, nun kommt es immer wieder zu Einkommensteuer Nachzahlungen weil ich ja Gewinne erzielt habe….
In diesem Jahr habe ich aber auch eine Menge Euro durch Trading verloren, die ich nun bei der Einkommensteuererklärung als Verlust gelten machen möchte.
Immerhin müsste ich ja bei mein Trading gewinne auch Steuer abführen, also müsste ich doch die Verluste auch geltend machen können?
Und so Verluste bei den Gesamteinnahmen abziehen?
Beispielrechung: Lohn: 40000,- Einkommen durch Nebengewerbe 10000,- Ergibt zu Versteuerndes Einkommen von 50.000,- Euro
Nun ziehe ich meine Verluste bei Trading 20.000 Euro wieder ab So dass am Ende ich nur ein verteuerndes Einkommen von 30.000,- Euro habe?
Ist das richtig ?
1 Antwort
Die Verluste beim Trading werden als Verlustvortrag aus Wertpapiergeschäften geführt und mit zukünftigen Gewinnen aufgerechnet.
Eine Verrechnung mit Einkünften anderer Einkommensarten ist hier nicht möglich. Den §20 Abs 6 Sätze 2 und 3 EStG hat Mikkey ja schon zitiert:
"Verluste aus Kapitalvermögen dürfen nicht mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden; sie dürfen auch nicht nach § 10d abgezogen werden. Die Verluste mindern jedoch die Einkünfte, die der Steuerpflichtige in den folgenden Veranlagungszeiträumen aus Kapitalvermögen erzielt."