Kann Sprachunterricht für Kinder von der Steuer abgesetzt werden?
Kann Sprachunterricht bzw- Sprachförderung für Kinder in einer zweisprachigen Schule zusätzlich von der Steuer abgesetzt werden?
3 Antworten
Sprachförderung kann generell nicht steuerlich abgesetzt werden. Weder in einem Kindergarten, Hort, noch in einer Schule oder in separaten Unterrrichtsstunden, da dies ein Punkt der privaten Lebensführung ist.
In zweisprachigen Kindergärten können die Kosten wie in gewöhnlichen Kindergärten steuerlich angesetzt werden, wenn hier die Sprachförderung bzw. Zweisprachigkeit nicht als separater "Unterricht", sondern als integrierte Förderung der sozialen Kompetenz gesehen wird, d.h. Bestandteil der gewöhnlichen Betreuung und Pflege ist.
Kosten für die Vermittlung einer Fertigkeit sind nicht abzugsfähig. Nur die Kosten für die Betreuung der /des Kindes(er), oder für Nachhilfe.
Es stellt sich nun die Frage, was steht auf der Rechnung?
Hausaufgabenbetreuung. Was ist denn das, wenn nicht Nachhilfe.
Sprachunterricht fällt jedoch explizit nicht unter diese Rubrik. Oder hättest Du da gegenlautende Informationen?
DEine Information ist schon richtig, deshalb schrieb ich ja explizit "was steht auf der Rechnung?"
Hallo , sicher bin ich mir hier nicht denn es heißt, begünstigt sind Sprachkurse in Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Horte oder Betreuungseinrichtungen nach der Schule.
Eine weitere Voraussetzung für den Abzug in diesem Fall ist, dass die Eltern eine Rechnung erhalten und auf das Konto des Leistungserbringers einzahlen.
K.
sicher bin ich mir hier nicht
Bei Dir würde ich auch keine Pilzgerichte essen!
S c h i s s e r !!!!!!!!!!! sorry, musste jetzt mal raus ;-))) K.
Ei, das wäre mir neu. Auf Grundlage welcher Urteile bzw. gesetzlicher Vorgaben ist das so?
es heißt
Wo heißt es das denn? Sprichst Du von haushaltsnahen Dienstleistungen?
sorry gandalf94305, lese erst jetzt deinen Kommentar.
Antwort : steuerlich absetzbar, solange die Betreuung des Kindes im Vordergrund steht (Az. III R 29/11) ( Krippe, KG, Hort z.B. )
somit dürfte ein Sprachunterricht bzw- eine Sprachförderung für Kinder in einer zweisprachigen Schule zu den nicht abziehbare Unterrichtsaufwendungen zählen.
Schule verbinde ich mit Unterricht. Ich schrieb deshalb auch, ich bin mir nicht sicher ! Wenn du es dir bist - ok !!!
K.
Nachhilfe steuerlich absetzen? Hmmm...
Nur wenn diese berufsbedingt im Rahmen eines Umzugs vorübergehend erforderlich wird. Das scheint mir aber ein ziemlicher Spezialfall zu sein.