Photovoltaikanlage über eine Bausparsofortfinanzierung ( Zwischendarlehen ) ohne Eigenkapital gekauft. Darlehenssumme 100000, Kosten PV-Anlage 50000 die restlichen 50000 wurden als Auffüllungskredit für den Bausparer verwendet. Bis zur Zuteilung (ca 4 1/2 Jahre) des Bausparers fallen nur Kreditzinsen an. Nach Zuteilung wird das Darlehen komplett abgelöst und innerhalb von ca 15 Jahren getilgt. PV-Anlage als Gewerbe gemeldet. VORTEIL dieser Finanzierung: Niedrigerer Sollzinssatz, unbegrenzte Möglichkeit von Sondertilgungen, relativ kurze Laufzeit bei niedrigen Monatsraten. Welche Rechtsprechung belegt, dass die Schuldzinsen nur bis zur Höhe der Kosten der PV- Anlage anerkannt werden, obwohl das Darlehen ausschließlich zur Anschaffung der Anlage dient? Ist es korrrekt wenn das Finanzamt ohne Nennung eines Paragraphen die Schuldzinsen anteilig streicht?
Anerkennung von Schuldzinsen einer Bausparsofortfinanzierung ohne Eigenkapital
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