Photovoltaikanlage über eine Bausparsofortfinanzierung ( Zwischendarlehen ) ohne Eigenkapital gekauft. Darlehenssumme 100000, Kosten PV-Anlage 50000 die restlichen 50000 wurden als Auffüllungskredit für den Bausparer verwendet. Bis zur Zuteilung (ca 4 1/2 Jahre) des Bausparers fallen nur Kreditzinsen an. Nach Zuteilung wird das Darlehen komplett abgelöst und innerhalb von ca 15 Jahren getilgt. PV-Anlage als Gewerbe gemeldet. VORTEIL dieser Finanzierung: Niedrigerer Sollzinssatz, unbegrenzte Möglichkeit von Sondertilgungen, relativ kurze Laufzeit bei niedrigen Monatsraten. Welche Rechtsprechung belegt, dass die Schuldzinsen nur bis zur Höhe der Kosten der PV- Anlage anerkannt werden, obwohl das Darlehen ausschließlich zur Anschaffung der Anlage dient? Ist es korrrekt wenn das Finanzamt ohne Nennung eines Paragraphen die Schuldzinsen anteilig streicht?