Kurzfristig beschäftigt als Honorarkraft?
Hallo zusammen,
ich bin aktuell Student und Arbeite nebenher in einem Minijob, bei welchem ich ca. 500 Euro im Monat verdiene.
Ich werde nun im Juli für einen Monat zusätzlich während meiner Semesterferien bei einem Projekt der Stadt mitwirken, bei welcher ich von der Stadt als Honorarkraft engagiert und auf Honorarbasis bezahlt werde. Ich werde hier einmalig ungefähr 1500 bis 2000 Euro verdienen.
Wie sieht das aus mit Rentenversicherungpflicht?
Gilt meine honorarvertragliche Anstellung als kurzfristige Beschäftigung, wenn sie weniger als 70 Tage beträgt aber nicht per se als solche bezeichnet wird?
Mit der Krankenversicherung habe ich bereits alles abgeklärt.
Vielen Dank im Voraus für jede Antwort, ich würde mich sehr über Hilfe freuen.
Übrigens: Für meinen Arbeitgeber beim Minijob muss ich ein Formular für die weitere Tätigkeit ausfüllen (siehe Bild). Welche Option wäre hier anzukreuzen?
2 Antworten
Als Honorarkraft bist Du selbständig tätig - das ist genau keine "Anstellung".
Eine kurzfristige Beschäftigung ist eine nichtselbständige Tätigkeit.
Die Optionen auf dem Formular passen alle nicht zu einer selbständigen Tätigkeit.
Was hast Du denn mit der Krankenkasse besprochen? Ich glaube nicht, dass Du die Antworten richtig verstanden hast, sonst würdest Du für eine Honorartätigkeit nicht nach kurzfristiger Beschäftigung fragen.
Bei Familienversicherung könnte ein Honorar sich schon kritisch auswirken.
Eine Honorartätigkeit ist eine selbständige Tätigkeit.
Sie unterliegt nicht der Sozialversicherungspflicht.
Du musst Deinen Arbeitgeber nur informieren, dass Du es machst. Nichts von dem Zettel trifft zu.
Bei dem geringen Betrag fällt auch keine Steuer an.
Okey danke