Kurzfristig beschäftigt als Honorarkraft?

2 Antworten

Als Honorarkraft bist Du selbständig tätig - das ist genau keine "Anstellung".

Eine kurzfristige Beschäftigung ist eine nichtselbständige Tätigkeit.

Die Optionen auf dem Formular passen alle nicht zu einer selbständigen Tätigkeit.


Eufjsksuejs 
Beitragsersteller
 19.06.2024, 22:34

Okey danke

Andri123  19.06.2024, 23:00
@Eufjsksuejs

Was hast Du denn mit der Krankenkasse besprochen? Ich glaube nicht, dass Du die Antworten richtig verstanden hast, sonst würdest Du für eine Honorartätigkeit nicht nach kurzfristiger Beschäftigung fragen.

Bei Familienversicherung könnte ein Honorar sich schon kritisch auswirken.

Eine Honorartätigkeit ist eine selbständige Tätigkeit.

Sie unterliegt nicht der Sozialversicherungspflicht.

Du musst Deinen Arbeitgeber nur informieren, dass Du es machst. Nichts von dem Zettel trifft zu.

Bei dem geringen Betrag fällt auch keine Steuer an.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986