Haus nicht versichert, Maklerin hat uns das verschwiegen! Darf sie das???

Wir haben im Nov. 2009 einen Kaufvertrag für ein Haus unterschrieben. Wir fragten die Maklerin ( von der LBS), ob alle Unterlagen vollständig wären, was sie mit ja beantwortet hatte. Im Dez. 2009 besprachen wir mit der Finanzberaterin ( auch LBS) die Einzelheiten der Finanzierung und fragten nach der Gebäudeversicherung, die uns noch nicht vorlag! Sie meinte nur, dass regelt die Maklerin. Es tat sich nichts. Die Finanzberaterin sprach mit der Sparkasse über unsere Finanzierung, alles kein Problem, Bank gab uns grünes Licht; Gebäudeversicherung lag immer noch nicht vor. Da die Maklerin wohl nicht in der Lage war, sich die Gebäudeversicherung vorlegenzulassen, recherchierte ich selbst. Der eine Verkäufer (Vater steht unter Vormuntschaft seiner Tochter) teilte durch seinen Anwalt mir mit, dass Haus wäre schon seit 1 1/2 nicht mehr versichert!!!! Der andere Verkäufer (Sohn, redet mit seinem Vater auch nicht mehr) hat aber im Kaufvertrag nicht erwähnt, dass es keine Versicherung gibt. Wir haben es geschafft ( wir haben es nun schon den April 2011), das mittlerweile alle Parteien einverstanden sind, dass der Kaufvertrag aufgehoben wird!! Meine Fragen lauten, muß die Maklerin sich nicht informieren, ob das Haus versichert ist, bevor sie es Kaufinteressenten zum Kauf anbietet? Bekomme ich meine Courtage wieder? Durfte die Bank grünes Licht für die Finanzierung geben?

Gebäudeversicherung, Immobilien, Recht
Erbengemeinschaft ist sich einig, jetzt macht das Amt Ärger

Hallo zusammen, wir sind eine Erbengemeinschaft von 13 Menschen. Unser Onkel(im Oktober verstorben) hat uns ein kleines, ungünstig gelegenes Haus in einem Dorf, Grundstücke und Bargeld hinterlassen.Die Erbengemeinschaft hat sich geeinigt, das Haus der Pflegerin unseres Onkels zu einer Summe, die sie zahlen kann zu überlassen.Die Grundstücke wurden ebenfalls günstig abgegeben.Alle haben im Beisein eines Notars unterschrieben, nachdem vom Amt die Erbengemeinschaft anerkannt wurd. Einer der Erben steht unter Betreuung seines Sohnes, deshalb wurden die Unterlagen an das zuständige Gericht übersandt.Dieses Gericht hat jetzt einen Anwalt eingeschaltet und überprüft die Sachlage, weil sie selbst einen weitaus höheren Verkaufswert ansetzen wollen. Wir sind alle fassungslos.13 Leute sind sich einig, was eine enorme Leistung ist heutzutage)insgesamt würde eine Summe von 70000€ aufgeteilt(Haus und Grundstücke 35000€) und nun kommt das Amt und stellt alles in Frage. Wie kann das sein und was können wir tun?Um was geht es eigentlich?Was verdienst das Amt an dieser Erbengemeinschaft? Müssen wir uns auch einen Anwalt nehmen? Ich weiß, das sind viele Fragen, aber der Brief kam heute mit der Post (gab schon einen Vorlauf zwischen den Jahren) und wir können heute niemanden fragen.Alles ist unterschrieben, Kaufverträge usw. Könnt ihr mir ein wenig weiterhelfen? Herzlichen Dank papu

Gericht, Anwalt, Betreuung, Erbengemeinschaft, Recht
Kann ich Nachlass bekommen, wenn Möbel nach 9 Monaten immer noch nicht komplett geliefert sind?

Bitte nehmen Sie die Fa. Hülsta und die Fa. Biller, Eching, in die Negativliste eines Herstellers und Händlers auf, die sich den schwarzen Peter bei Reklamationen zu Lieferungen des Programmes Lilac von der Fa. Hülsta zuspielen. Wir warten seit März 2010 (= NEUN Monate) auf die Lieferung etlicher Möbel aus diesem o.a. Programm von Hülsta. Neben mehreren Oberflächen-Lackschäden (im Laufe von 7 Monaten immerhin behoben), warten wir nun bereits zum dritten Mal auf einen auszutauschenden Hängeschrank. Dieser war zweimal nicht ordentlich verleimt und der Boden löste sich jeweils, dh konnte lediglich als nicht nutzbarer beräumbarer Zierschrank dienen. Die Fa. Biller hat es leider auch versäumt alle Reparturaufträge zu vereinen, so dass hier Reklamation einzeln abgearbeitet wurde, ohne unser Gesamtreklamationspaket einmal ordentlich abzuwickeln. Bislang wurden die mehrfach notwendigen Liefertage ohne Rücksicht auf Berufstätigkeit vorgegeben. Mehrfach haben wir bei Hersteller und Händler den Vorgang dargelegt. Da das Wohnzimmer mit mehr als 10.000.-€ Gesamtkaufpreis von uns leider im August 2010 bei der ersten Lieferung sofort bezahlt wurde, ist es sowohl Händler auch Hersteller scheinbar ziemlich egal, diesen offenen Auftrag fertig zu erledigen und va auf eine von uns schriftlich geforderte Entschädigung einzugehen. Was sollen wir nun noch tun?

möbel, Nachlass, Recht, Reklamation

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