XXXLutz weigert sich die Rückabwicklung des Kaufvertrags zu akzeptieren?
Wir haben mit Kaufvertrag v. 13.09.2021 eine Polstermöbelgarnitur bei XXXlutz, Kaltenkirchen, bestellt,die am 19.11.2021 geliefert wurde. Die Garnitur haben wir am 02.2.2022 reklamiert, wegen extrem starker Faltenbildung an den Nähten.
Daraufhin bot man uns an, die Garnitur komplett auszutauschen, womit wir einverstanden waren. Die ausgetauschte Garnitur wurde am 18.02.2022 geliefert.
Auch diese Garnitur war voller Falten, hinzu kam, dass offensichtlich vom Liefersevice beim Auspacken mit dem Cuttemesser 5 Schnitte in den Stoff geschnitten wurden.
Nach diesen 2 Versuchen haben wir der Fa.XXXLutz mitgeteilt, dass damit die Nacherfüllung des Kaufvertrags gescheitert ist und wir keine weiteren Lieferversuche wünschen. Daher wollen wir vom Kauf zurücktreten und unser Geld erstattet bekommen.
Dies lehnt die Fa. Lutz ab mit folgender Begründung: Die Rücknahme und Neubestellung der ersten Garnitur erfolgte aus Kulanz ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Somit handelt es sich nicht um eine Nachbesserung. Bei der Nachbestellung haben wir ein mehrmaliges Nachbesserungsrecht, welches wir auch in Anspruch nehmen. Aus diesem Grund lehnen wir Ihren Rücktritt vom Kaufvertrag ab.
Wir würden IHnen eine Neuwahl anbieten, da es bei dem Modell......warentypisch immer zu Faltenbildung kommen wird.
Sollten Sie keine Neuwahl wünschen, dann werden wir über den Kundendiesnt die beschädigten Möbel neu bestellen lassen.
Wir haben dieses Modell gewählt weil der Hersteller eine variable Sitzhöhe und -Tiefe anbietet 8wir sind beide überdurchschnittlich groß) . Unser Vertrauen ist nachhaltig erschüttert , wir wollen bei lutz keine Neuwahl, wir wollen unser Geld zurück.
Was ist zu tun??
3 Antworten
Ich hatte ein ähnliches Problem mit Hardeck bei einer Wohnlandschaft, es ist zum Haare raufen! Die "Wellenbildung" im Stoff war auch hier kein Qualitätsmangel, sei wohl produkttypisch und kein Grund zur Beanstandung. Das war ich bei mir in meinen Auftragsunterlagen auch so erfasst.
Bei mir war der Bezug an einer anderen Stelle fehlerhaft bespannt. Ich musste ewig hinter denen herlaufen und mehrfach Fristen setzen, immer am letzen Tag haben die sich dann mal gemeldet, ich bin wahnsinnig geworden! Es wurde ein Polsterservice bei mir beauftragt... nach Monaten! (Insofern schlug die erste Nachbesserung bei mir fehl, wegen Fristablauf. Der Polsterservice war dann aber sehr nett, aber so einen besch.... Kundenservice wünscht man echt keinem. Da muss man eigentlich eine Rechtsschutzversicherung abschließen, wenn man sich im Möbelhaus was größeres kauft und dann kriegt man Ware im vierstelligen Betrag - natürlich erstmal mit Vorkasse bezahlen - auch noch so desolat geliefert.... argh! Ich wollte mein blödes Sofa auch nicht mehr haben, weil ich mich so geärgert habe und vom Kundendienst so enttäusch war. Ich kann euren Frust also seeeeeehr gut nachvollziehen!
Tatsächlich dürfen die noch einmal nachbessern. Wobei man bei Polster scheinbar damit rechnen muss, gerade wenn es Nosagefederung und Schaumstoff hat, dass der Stoff ja zwangsläufig etwas nachgeben/Spielraum haben muss, wenn man größere Sitzflächen belastet.
In meiner Erfahrung leider relativ aussichtslos, es sei denn, man nimmt sich nen Anwalt.
Wir würden IHnen eine Neuwahl anbieten, da es bei dem Modell...... warentypisch immer zu Faltenbildung kommen wird.
Damit wird dann defakto bestritten, dass es sich bei den Falten um einen Sachmangel im Sinne des § 434 BGB handelt. Dazu passt aber wiederum nicht, dass ja offenbar doch versucht wurde, diesen (Nicht-)Mangel durch Neulieferung zu beheben.
Man könnte es da auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Für wirtschaftlich sinnvoll halte ich das allerdings nicht. Alles weitere wird euch aber euer Anwalt erzählen, wenn ihr das Geld für einen solchen in die Hand nehmen wollt (ohne habt ihr hier eh keine Chance).
Wenn die nächste Lieferung auch wieder mangelhaft ist, könnt ihr immer noch rechtlich sauber zurücktreten.
Meines Erachtens fallt Ihr auf die Nase, weil Möbel Lutz XXL tatsächlich noch einmal nachbessern darf.