Als Schüler in der Veranstaltungstechnik jobben?

2 Antworten

Bei der Krankenkasse gilt ein Freibetrag von etwa 7000,- / anno. Für Details, frage deine Krankenkasse.

In der Rechnung musst du nicht explizit auf die KUR hinweisen. Wenn keine MwSt ausgewiesen ist, wird auch keine erhoben. Für Details, frage dein Finanzamt. Aufpassen musst du, dass du nirgendwo anders diese Steuer ausweist. Denn damit würde die KUR automatisch aufgehoben und nachträglich eingefordert. Lass dir da nix von irgendwelchen Schlitzohren aufschreiben.

Allgemein würde ich dir von der Branche abraten. Als Schülerjob, mag es taugen, fürs Leben isses nix.


jgobond682  25.02.2022, 10:23

Zum Gewerbe anmelden brachste ne Einverständniserklärung. Das mit dem Rechnungsschreiben läuft auf eine Scheinselbständigkeit raus. Ein lange umstrittenes Thema. Würde mich da nicht drauf einlassen.

1. Ja. Wenn du noch minderjährig bist, geht das nur mit Zustimmung der Eltern UND des Gerichts.

Kleinunternehmerregelung betrifft NUR die Umsatzsteuer.

2. Was meinst Du mit "bin bei der TK" - bist Du dort familienversichert? Dann stimmt das. Die Grenze liegt bei einem GEWINN von 470 €/Monat, der Jahresgewinn wird umgerechnet.

3. Kommt auf das Risiko an.

4. www kleinunternehmer.de durcharbeiten.


lucanoah146 
Beitragsersteller
 24.02.2022, 21:33

Hi,

vielen Dank erstmal!

zu 1.: okay. Sobald ich 18 bin wird das dann einfacher richtig?

zu 2.: genau, familienversichert. Den Gewinn erreiche ich vor dem verrechnen schon nicht, das passt also

zu 3.: okay, erstmal würde sich das auf Ton und Lichtpult *Bedienung* beschränken... also erst einmal vernachlässigbar.

4. okay Danke. Ich wurschtl mich da Mal durch ;)

Schönen Abend noch!

Luca