Inkasso-Verfahren wurde zurückgenommen Schufa-Eintrag?
Hallo zusammen! :)
Ich hatte beim Online-Banking einen Fehler gemacht und habe den Betrag von einer Rechnung nicht überwiesen, hab es natürlich als erledigt eingeordnet.
Als dann die 2 Mahnung kam habe ich es als Irrtum abgetan, aber glücklicherweise nochmal auf mein Konto geschaut und überwiesen. Dann kam eine Info vom Inkasso-Büro und kurz danach auch der Bescheid, dass der Auftrag zurückgekommen wurde. Könnte das zu einem Eintrag geführt haben?
Ich habe mir eine Kopie der Schufa schon bestellt,aber weiß gar nicht, ob das unter den Umständen passieren konnte.
Liebe Grüße
1 Antwort
Eine Meldung an die Schufa darf hier erst erfolgen, wenn die Voraussetzungen des § 31 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 BDSG vorliegen:
a) der Schuldner nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden ist,
b) die erste Mahnung mindestens vier Wochen zurückliegt,
c) der Schuldner zuvor, jedoch frühestens bei der ersten Mahnung, über eine mögliche Berücksichtigung durch eine Auskunftei unterrichtet worden ist und
d) der Schuldner die Forderung nicht bestritten hat oder
Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche