Wir haben mit Kaufvertrag v. 13.09.2021 eine Polstermöbelgarnitur bei XXXlutz, Kaltenkirchen, bestellt,die am 19.11.2021 geliefert wurde. Die Garnitur haben wir am 02.2.2022 reklamiert, wegen extrem starker Faltenbildung an den Nähten.

Daraufhin bot man uns an, die Garnitur komplett auszutauschen, womit wir einverstanden waren. Die ausgetauschte Garnitur wurde am 18.02.2022 geliefert.

Auch diese Garnitur war voller Falten, hinzu kam, dass offensichtlich vom Liefersevice beim Auspacken mit dem Cuttemesser 5 Schnitte in den Stoff geschnitten wurden.

Nach diesen 2 Versuchen haben wir der Fa.XXXLutz mitgeteilt, dass damit die Nacherfüllung des Kaufvertrags gescheitert ist und wir keine weiteren Lieferversuche wünschen. Daher wollen wir vom Kauf zurücktreten und unser Geld erstattet bekommen.

Dies lehnt die Fa. Lutz ab mit folgender Begründung: Die Rücknahme und Neubestellung der ersten Garnitur erfolgte aus Kulanz ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Somit handelt es sich nicht um eine Nachbesserung. Bei der Nachbestellung haben wir ein mehrmaliges Nachbesserungsrecht, welches wir auch in Anspruch nehmen. Aus diesem Grund lehnen wir Ihren Rücktritt vom Kaufvertrag ab.

Wir würden IHnen eine Neuwahl anbieten, da es bei dem Modell......warentypisch immer zu Faltenbildung kommen wird.

Sollten Sie keine Neuwahl wünschen, dann werden wir über den Kundendiesnt die beschädigten Möbel neu bestellen lassen.

Wir haben dieses Modell gewählt weil der Hersteller eine variable Sitzhöhe und -Tiefe anbietet 8wir sind beide überdurchschnittlich groß) . Unser Vertrauen ist nachhaltig erschüttert , wir wollen bei lutz keine Neuwahl, wir wollen unser Geld zurück.

Was ist zu tun??