Trans in der Schule/von Lehrern anders genannt werden?

4 Antworten

Du hast dann das Recht, mit einem neuen Namen angesprochen zu werden, wenn Du den Namen geändert hast. Du musst also erst einen Antrag beim Amtsgericht auf Namensänderung stellen. § 1 TSG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

Sobald der Name geändert wurde, müssen alle Leute Dich mit Deinem neuen Namen ansprechen. Darauf hast Du ein Recht nach § 12 BGB. § 12 BGB - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

Vorher ist das freiwillig. In offiziellen Dokumenten der Schule (Klassenarbeiten, Zeugnis, ..) musst Du mit Deinem zivilrechtlich korrekten Namen angesprochen werden. Das ist der alte Name, bis zur Änderung beim Amtsgericht.

Es gibt derzeit für Dich keinen Rechtsanspruch darauf, mit einem anderen (Vor-)namen angesprochen zu werden, als dem welcher gemäß Geburtsurkunde eingetragen ist.

https://www.regenbogenportal.de/informationen/vornamen-und-geschlechtseintrag-aendern-mit-dem-transsexuellengesetz

muss nachgewiesen werden, dass die antragstellende Person sich aufgrund einer "transsexuellen Prägung" nicht mit dem Geschlecht auf ihrer Geburtsurkunde identifiziert – und zwar seit mehr als drei Jahren und voraussichtlich dauerhaft.

Solange das NUR Dein Wunschname ist, also behördlich/amtlich nicht beantragt und geändert wurde, hast Du NULL Ansprüche auf diesen von Dir alleine festgelegten Namen.

Wir praktizieren das anders. Es gibt ein Schüler/Eltern/ Lehrer / Schulleiter Gespräch. Als Lehrer kennt man seine Schüler recht gut und selten kommt dieses Anliegen überraschend. Es steht dann zwar im Zeugnis der Name der Geburtsurkunde, aber der Rufname wird bei uns geändert.