Darf sie mir die Herausgabe verweigern?
Guten Tag.
Ich habe eine Frage. Meine ex Freundin und ich haben ein gemeinsames Kind was jetzt fast 1 Monat alt ist.
Vor der Geburt war meine ex Freundin und ich gemeinsam beim Jugendamt und haben die Vaterschaftsanerkennung und sorge Erklärung unterschrieben.
Jetzt das eigentliche Thema.
Meine ex Freundin verweigert mir die Herausgabe des Kindes und das ich es nicht bei mir haben darf. Der kleine darf nur bei mir schlafen wenn meine ex es auch darf laut ihrer Aussage. Sie sagt auch ständig das sie ja noch stillen würde was aber nicht der Fall ist sondern der kleine bekommt nur Pulver. Ihr Vater will mir auch sagen was ich darf und was nicht. Über das Jugendamt oder Gericht wurde auch nix festgelegt. Ich habe den kleinen sonst immer gesehen oder beide haben hier geschlafen.. nur ich würde gerne auch mal Zeit alleine mit ihm haben. Darf meine ex Freundin so Handeln? Wenn sie noch stillen würde dann könnte ich es verstehen. Ich bitte um Hilfe…
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Über das Jugendamt oder Gericht wurde auch nix festgelegt.
Dann wende Dich bitte ratsuchend an das JA - und ja Euer Kind !! hat Anspruch auf Umgang mit Dir, und im ernstesten Fall kann die Umgangsverweigerug sogar zum Sorgerechtsentzug der Mutter führen - mache ihr bitten im freundlichen Ton deutlich, dass sie auch Pflichten hat - und zwar den Umgang zwischen Vater und Kind zu fördern.
Und der Großvater hat hinsichtlich seines Enkelkindes im Prinzip gar nichts zu melden.
Warum verweigert hier das JA die Unterstützung, wenn es im Interesse des Kindes um den Aufbau einer gesunden Vater-Kind-Beziehung geht?
Du kannst auch ohne Anwalt ein entsprechendes Verfahren beim Familiengericht einleiten.
https://www.vaterlos.eu/auf-anwalt-im-familienrecht-verzichten/
Wer auf einen Anwalt verzichten will, kann seine Anträge beim Familiengericht schriftlich einreichen oder alternativ kann er in der „Rechtsantragsstelle“ des Familiengerichts seine Anträge zur Niederschrift einreichen.
Danke für die Antwort.
also das heißt ich habe das Recht mein Kind bei mir haben zu dürfen auch wenn er erst fast ein Monat alt ist? Sie und ihr Vater sagen ich hätte noch kein Recht darauf und ihr Vater will es mir genau so verweigern. Das Jugendamt will mir da auch nicht helfen. Sie meinten zu mir ich solle mir einen Anwalt zu Hilfe holen. :/