Darf sie mir die Herausgabe verweigern?

Nein darf sie nicht 100%
Ja darf sie 0%
Weiß ich nicht 0%

1 Stimmen

1 Antwort

Über das Jugendamt oder Gericht wurde auch nix festgelegt.

Dann wende Dich bitte ratsuchend an das JA - und ja Euer Kind !! hat Anspruch auf Umgang mit Dir, und im ernstesten Fall kann die Umgangsverweigerug sogar zum Sorgerechtsentzug der Mutter führen - mache ihr bitten im freundlichen Ton deutlich, dass sie auch Pflichten hat - und zwar den Umgang zwischen Vater und Kind zu fördern.

Und der Großvater hat hinsichtlich seines Enkelkindes im Prinzip gar nichts zu melden.


Audib5 
Beitragsersteller
 21.03.2022, 15:40

Danke für die Antwort.

also das heißt ich habe das Recht mein Kind bei mir haben zu dürfen auch wenn er erst fast ein Monat alt ist? Sie und ihr Vater sagen ich hätte noch kein Recht darauf und ihr Vater will es mir genau so verweigern. Das Jugendamt will mir da auch nicht helfen. Sie meinten zu mir ich solle mir einen Anwalt zu Hilfe holen. :/

wilees  21.03.2022, 16:20
@Audib5

Warum verweigert hier das JA die Unterstützung, wenn es im Interesse des Kindes um den Aufbau einer gesunden Vater-Kind-Beziehung geht?

Du kannst auch ohne Anwalt ein entsprechendes Verfahren beim Familiengericht einleiten.

https://www.vaterlos.eu/auf-anwalt-im-familienrecht-verzichten/

Wer auf einen Anwalt verzichten will, kann seine Anträge beim Familiengericht schriftlich einreichen oder alternativ kann er in der „Rechtsantragsstelle“ des Familiengerichts seine Anträge zur Niederschrift einreichen.