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Fahrrad - Sachmangelhaftung

Hallo, ich habe im August 2010 ein Fahrrad der Marke Bulls in einem Zweiradfachgeschäft erworben. Nach kurzer Zeit haben sich bereits folgende Mängel ergeben: schleifende Bremsscheiben, defekte Federgabel (federt ´schwammig´ - Stellschraube lässt sich nur mit Zange bewegen), gebrochene Hinterachse die einen tiefen Kratzer im Ramen verursacht hat und vor kurzem ist auch noch eine Unterlegscheibe an der Federgabel gebrochen. Das Fahrrad habe ich zur Reperatur zurück zum Händler gebracht, diese versuchten mir jedoch nur plausibel zu machen, dass es doch normal sei wenn die Scheibe der Bremse von Werk aus ein wenig krumm sei, die Feder garnicht defekt sei sondern einfach nur mit einer Zange eingestellt werden müsste und den Kratzer müsste ich so hinnehmen. Als ich beteuerte, dass es doch nicht sein kann, dass ein Neurad solche Mängel aufweist, haben die Angestellten dann Einsicht gezeigt und die gebrochene Achse ausgetauscht. Da die Originalfelge angeblich nicht mehr bestellbar war, haben sie mir eine anders farbige montiert. Dies habe ich wiederum bemängelt woraufhin wir uns dann geeinigt haben das Vorderrad ebendfalls zu tauschen. Als ich das Rad dann wieder Zuhause hatte und es getestet hab, knackte das Vorderrad einige male und die Felge war verzogen. Dies habe ich dann ein weiteres Mal bemängelt woraufhin sie mir dies wieder gerichtet haben. Die für mich eindeutig defekte Federgabel möchte ich ersetzt haben.

Nun ist meine Frage; Muss der Händler die bestehenden Mängel trotz der vergangenen Zeit noch beheben? Bin ich im Recht? Oder sollte ich einen Anwalt oder die Verbraucherschutzzentrale hinzuziehen?

Leider habe ich keine Belege über die Reklamationen lediglich den Kaufvertrag.

LG J.S.

Fahrrad, Garantie, Recht

Haus nicht versichert, Maklerin hat uns das verschwiegen! Darf sie das???

Wir haben im Nov. 2009 einen Kaufvertrag für ein Haus unterschrieben. Wir fragten die Maklerin ( von der LBS), ob alle Unterlagen vollständig wären, was sie mit ja beantwortet hatte. Im Dez. 2009 besprachen wir mit der Finanzberaterin ( auch LBS) die Einzelheiten der Finanzierung und fragten nach der Gebäudeversicherung, die uns noch nicht vorlag! Sie meinte nur, dass regelt die Maklerin. Es tat sich nichts. Die Finanzberaterin sprach mit der Sparkasse über unsere Finanzierung, alles kein Problem, Bank gab uns grünes Licht; Gebäudeversicherung lag immer noch nicht vor. Da die Maklerin wohl nicht in der Lage war, sich die Gebäudeversicherung vorlegenzulassen, recherchierte ich selbst. Der eine Verkäufer (Vater steht unter Vormuntschaft seiner Tochter) teilte durch seinen Anwalt mir mit, dass Haus wäre schon seit 1 1/2 nicht mehr versichert!!!! Der andere Verkäufer (Sohn, redet mit seinem Vater auch nicht mehr) hat aber im Kaufvertrag nicht erwähnt, dass es keine Versicherung gibt. Wir haben es geschafft ( wir haben es nun schon den April 2011), das mittlerweile alle Parteien einverstanden sind, dass der Kaufvertrag aufgehoben wird!! Meine Fragen lauten, muß die Maklerin sich nicht informieren, ob das Haus versichert ist, bevor sie es Kaufinteressenten zum Kauf anbietet? Bekomme ich meine Courtage wieder? Durfte die Bank grünes Licht für die Finanzierung geben?

Gebäudeversicherung, Immobilien, Recht

Erbengemeinschaft ist sich einig, jetzt macht das Amt Ärger

Hallo zusammen, wir sind eine Erbengemeinschaft von 13 Menschen. Unser Onkel(im Oktober verstorben) hat uns ein kleines, ungünstig gelegenes Haus in einem Dorf, Grundstücke und Bargeld hinterlassen.Die Erbengemeinschaft hat sich geeinigt, das Haus der Pflegerin unseres Onkels zu einer Summe, die sie zahlen kann zu überlassen.Die Grundstücke wurden ebenfalls günstig abgegeben.Alle haben im Beisein eines Notars unterschrieben, nachdem vom Amt die Erbengemeinschaft anerkannt wurd. Einer der Erben steht unter Betreuung seines Sohnes, deshalb wurden die Unterlagen an das zuständige Gericht übersandt.Dieses Gericht hat jetzt einen Anwalt eingeschaltet und überprüft die Sachlage, weil sie selbst einen weitaus höheren Verkaufswert ansetzen wollen. Wir sind alle fassungslos.13 Leute sind sich einig, was eine enorme Leistung ist heutzutage)insgesamt würde eine Summe von 70000€ aufgeteilt(Haus und Grundstücke 35000€) und nun kommt das Amt und stellt alles in Frage. Wie kann das sein und was können wir tun?Um was geht es eigentlich?Was verdienst das Amt an dieser Erbengemeinschaft? Müssen wir uns auch einen Anwalt nehmen? Ich weiß, das sind viele Fragen, aber der Brief kam heute mit der Post (gab schon einen Vorlauf zwischen den Jahren) und wir können heute niemanden fragen.Alles ist unterschrieben, Kaufverträge usw. Könnt ihr mir ein wenig weiterhelfen? Herzlichen Dank papu

Gericht, Anwalt, Betreuung, Erbengemeinschaft, Recht

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