Feiertag und Rolltag?
Ich arbeite im Großhandel an fünf Tagen in der Woche von Montag bis Samstag. Mein Rolltag fällt stets auf einen anderen Tag in der Woche. Wenn jetzt ein Feiertag wie z.B. Ostermontag oder Karfreitag ist, steht mir dann als Arbeitnehmer trotzdem ein Rolltag in der gleichen Woche zu?
Der Arbeitgeber meint NEIN, weil man ja dann einen freien Tag durch den Feiertag hatte!
2 Antworten
Der Arbeitgeber meint NEIN, weil man ja dann einen freien Tag durch den Feiertag hatte!
Er kann nicht grundsätzlich "frei nach Laune" deinen freien Tag in der Woche "verschieben" .... sprich dass Du in Wochen mit einem Feiertag trotzdem grundsätzlich 5 Tage arbeiten musst.
Feiertage sind bezahlte Freizeit, und natürlich steht dir für die Woche noch ein freier Tag zu, wenn der aber wegen zu vielen Arbeitsaufkommen nicht genommen werden kann muß dir dein AG den entweder schon früher geben oder später in einer anderen Woche ,oder er muß ihn dir als Überstunden bezahlen.
das ist aber nur relevant wenn der normale freie Tag immer auf den gleichen Wochentag fällt und das auch so im Arbeitsvertrag verankert ist, ist der freie Tag bei einer 5 Tagewoche variabel dann hat der AN neben dem Feiertag noch einen zusätzlichen freien Tag.
Es geht sich darum ob man trotzdem Anspruch auf einen Rolltag hat wenn es in der Woche bereits einen Feiertag gibt! Feiertag + drei Arbeitstage+ Rolltag 🤔
ja wenn dein Rolltag immer an verschieden Wochentagen ist, hast du z.B.immer jeden Montag frei, und steht das auch so in deinen Arbeitsvertrag, dann bekommst du für Ostermontag und Pfingstmontag keinen zusätzlichen Rolltag weil der Feiertag auf deinen festen freien Wochentag fällt.
Hast du z.B. immer Donnerstags frei, dann bekommst du den Feiertag "Himmelfahrt" nicht ersetzt.
Hast du aber deinen freien Tag immer an einen anderen Wochentag ,dann bekommst du in der Feiertagswoche deinen Rolltag noch zusätzlich frei.
fiktiv...... angenommen dein Rolltag fällt auf Dienstag und Freitag ist z.B. Karfreitag?
Ja ok, jetzt hat's "Klick" gemacht 😊.... somit hast du zwei freie Tage in dieser Woche - Glück ☝️ dies wäre logisch ‼️
🤔..... in der Frage geht es doch hauptsächlich um einen weiteren freien Tag, wenn der (freie) Rolltag zufällig auf einen Feiertag fällt... oder verstehe ich jetzt " Bahnhof " (auch gut möglich 🙈)
https://www.granzin-rechtsanwaelte.de/de/news/feiertage-und-teilzeit-gleiches-recht-fuer-alle/
.... " ein gesetzlicher Feiertag unglücklicherweise auf einen ohnehin arbeitsfreien Tag, so muss der Teilzeitarbeitnehmer dies hinnehmen. Einen gesetzlichen Anspruch auf einen Ausgleichstag gibt es nämlich hierzulande nicht. "