brief vom staatsanwalt?
Hallo erstmal,
ich hab eine frage, weil ich nicht weiterkomme.
Ich bin zurzeit 17 und bald bin ich 18. Ich hatte in meiner vergangenheit etwas mit Cannabis zutun. Zudem zeitpunkt war ich noch 16. Heute habe ich einen brief bekommen bild füge ich ganz unten ein und habe paar fragen
Ich habe vor ca. 3-4 Monaten einen brief von der polizei bekommen wegen einer vorladung „zubereiter“ oder irgendwas ähnliches und dieses Brief haben viele freunde von mir bekommen. Hingehen war keine pflicht mein anwalt meinte desto weniger die wissen desto weniger können die machen. Aufjedenfall hatte die Polizei paar Chatverläufe wo ich mich bei meinem „dealer“ gemeldet habe um etwas cannabis für mich zu kaufen. Jedesmal war es kleine mengen ca 20-40€. Was für mich zählt ist das ich jetzt seit einem jahr aufgehört habe und mich fern von sowas halte ich hab einen fehler getan hab mich wieder verbessert und gut ist :)
ich verstehe nicht warum dieses Thema so groß wird bei vielen meiner freunde wird das ermittlungsverfahren nicht eingeführt bei mir schon obwohl meine „freunde“ Immernoch weiter kiffen.
Ich bereue es irgendwie, dass ich nicht zur vorladung hingegangen bin…
So meine frage ist falls sich hier jemand einigermaßen auskennt, was wird hier jetzt passieren, werde ich noch weitere briefe bekommen? Werde ich auf gericht müssen? kriege ich sozialstunden? Was könnte passieren?
wie gesagt ich bin 17, Habe seit einem jahr aufgehört weil ich mittlerweile meinen führerschein mache und habe es auch nicht mehr vor wieder anzufangen. Also ich werde höchstwahrscheinlich für etwas bestraft, was ich sowieso nicht mehr mache bzw machen werde.
Sollte ich angst haben wegen meiner Zukunft? wegen meiner ausbildung?
3 Antworten
Offenbar werden dir mehrere Straftaten vorgeworfen, und eine davon ist eingestellt worden, weil diese im Vergleich zu den anderen Vorwürfen relativ "harmlos" ist, und eine Verurteilung wegen der anderen Straftat ausreicht.
Wo ist dein Problem 😀 die werden von der Verfolgung absehen !!! Ist doch alles wieder gut für dich. Der Brief sollte für dich nur eine Info sein !!! 👍 Du wirst keine weiteren Briefe mehr bekommen. Planne dein Leben aber ab jetzt richtig damit du nicht wieder mit sowas oder ähnlichem konfrontiert wirst. Prüfe auch mal dein Polizeiliches Führungszeugnis, vielleicht steht da was drin.
PUHHHH vielen vielen vielen lieben dank !!!! Ich dachte es wird ermittelt gegen mich ich habe das alles komplett falsch verstanden. bin grade so glücklich 🤝
Wir beziehen uns nur auf den Brief, der uns vorliegt ! Und da steht klar geschrieben, dass die von der Verfolgung absehen ! Und dass die ihre Entscheidung dem Landratsamt mitteilen - nämlich, dass sie die Sache aufgeben !!! Du brauchst dem jungen Mann auch keine Angst zu machen 😁
Wenn man schon eine Wertung in die Antwort reinbringt ("alles gut"), sollte diese auch die Sachlage korrekt berücksichtigen. Und dass es eine Teileinstellung zugunsten einer anderen (in aller Regel deutlich schwerwiegenderen) Straftat ist, kann man dem obigen Brief ohne weiteres entnehmen.Und das deutet sehr darauf
Das wird in der Regel auch nur getan, wenn eine Verurteilung wegen der anderen Straftat wahrscheinlich ist.
Ich empfehle diesbezüglich übrigens die Lektüre des Artikels von RA Hoenig: Eine Frage der Einstellung
ist ja gut 😌 der Fragesteller hat sich sowieso längst verabschiedet und ist jetzt glücklich 🍀
So wird es sein. Nichtsdestotrotz lasse ich Falschaussagen ungern unkommentiert stehen, gar besonders wenn sie mangels besseren Wissens getätigt wurden. Wir alle lernen dazu, und vielleicht findet ein anderer Fragesteller mal diese Frage. Insofern nichts für ungut.
Oh man, Behördenpost ist inhaltlich tatsächlich oftmals sehr schwer zu lesen und zu verstehen...... hier aber ist es doch mehr als eindeutig ☝️
" von einer Verfolgung wird........abgesehen "
Alles gut also ‼️
a l l e s vielleicht nicht, aber momentan längst nicht mehr so bedrohlich.... 😉
Auch das "nicht mehr so bedrohlich" kann so nicht unterschrieben. Das mag so wirken, hat aber mit der Wirklichkeit nicht unbedingt viel zu tun.
Eine Einstellung oder ein Absehen von der Verfolgung erfolgen in der Regel, wenn eine Verurteilung wegen der anderen Straftat wahrscheinlich ist oder bereits erfolgt ist. Worum es sich dabei handeln könnte, wäre hier aktuell reine Spekulation. Der vorliegende Tatbestandsbereich lässt meine Vermutungen allerdings in Richtung "Handel" gehen (Spekulation!), möglicherweise in nicht geringer Menge (womit wir dann bei einem Verbrechentatbestand wären). Das ist im Anwendungsbereich des BTMG eine typische Fallkonstellation, bei deren Vorliegen der Vorwurf des Besitzes keine erhebliche Rolle mehr spielt.
Das Absehen von der Verfolgung i.S.d. § 154 Abs. 1 StPO hat n.h.M. auch keine Bindewirkung, eine Wiederaufnahme ist bis zum Eintritt der Verjährung also jederzeit möglich. Auch eine Verwertung des hier ausgeschlossenen Prozessstoffes in dem fortgeführten Verfahren außerhalb einer Wiederaufnahme ist n.h.M. jederzeit möglich (vgl. bspw. Die Verwertbarkeit von nach §§ 154, 154a StPO ausgeschiedenem Prozessstoff bei der Beweiswürdigung und Strafzumessung im Strafverfahren v. Eike Duckwitz, m.w.N.).
Ich kann in diesem Zusammenhang übrigens die Lektüre Eine Frage der Einstellung von RA Hoenig empfehlen.
oje ..... tja, Theorie und Praxis 🤷
Für meine Beurteilung, bezogen auf die o.g. inhaltliche Fragestellung, zählt primär mein gesunder Menschenverstand.
Mein persönliches Fazit speziell in diesem Fall und nur darum geht es in der obigen Frage ..... für einen unbelehrbaren Straftäter halte ich den Fragesteller nicht, genauso sieht die Prognose anscheinend das Gericht, so zumindest interpretiere ich die Mitteilung im oben eingefügten Schreiben.
Darüber mag es unterschiedliche Meinungen zwischen uns geben..... auch das kann ich akzeptieren ! 🙋
genauso sieht die Prognose anscheinend das Gericht, so zumindest interpretiere ich die Mitteilung im oben eingefügten Schreiben.
Genau das lese ich -mit dem Wissen über den Hintergrund des zugrundeliegenden Paragraphen- dort halt nicht heraus.
Aber für den FS dürfte die Sache damit erst mal erledigt sein - bis der nächste Brief kommt. Ohne dessen Rückmeldung ist alles weitere zu der anderen offenbar in Raum stehenden Straftat eh Spekulation.
Das ist eine Teileinstellung zugunsten der Verfolgung einer schwerwiegenderen Straftat, siehe § 154 Abs. 1 StPO. Da wird also ziemlich sicher noch etwas kommen. Den anderen Vorwurf hat der FS uns allerdings noch nicht genannt.