Umzug / androhung die Rechnung zu kürzen per SMS / Abschlag...

Wo fängt man am besten an? Ich habe als Kleinunternehmer einen Umzug gestemmt. Kostenvoranschlag erstellt über das be / entladen und die Fahrt. Netterweise habe ich am Umzugstag Möbel / Lampen abgebaut und auch am neuen Ort Möbel wieder aufgebaut. Vor Zeugen und aufgrund der Uhrzeit wurde das Lampen aufhängen nicht gefordert, es war ja auch nie Bestandteildes Kostenvoranschlages oder der Rechnung. Des weiteren wurde aus Versehen ein Boiler und ein Bild in der alten Wohnung gelassen. Nun folgendes / Die Kundin schreibt seit Tagen lächerliche SMS und möchte:

Schreinerkosten abziehen da der Schrank angeblich falsch aufgebaut ist. Elektrikerkosten abziehen da keine Lampen aufgehängt wurden. Zu dem Boiler und Bild abziehen obwohl beides innerhalb von 24 Stunden gemeldet wurde und auch mit Quittung / Versandbeleg versendet wurde.

Meine Fragen:

Darf sie generell eine Rechnung kürzen und dies nur per Sms ankündigen? Darf sie überhaupt diese Kosten abziehen, ich habe immerhin keinen Schreiner oder Elektriker bestellt! Vielmehr noch freundlicherweise angeboten am nächsten Tage wiederzukommen und das ein oder andere noch fertigzustellen, dies wurde von Ihr explizit unter Zeugen abgelehnt und nicht gewünscht. Danke für die Mühe und Antworten.

P.S. die Kundin hat heute , innerhalb des Zahlungszieles einen Abschlag überwiesen. Weder gab es vorher eine schriftliche Anfrage noch sonstige Nebenabreden bzgl. der Zahlung..... Wie weiter vorgehen? Erinnerung? Hinweis das ich keiner Raten / Abschlagszahlung zugestimmt habe?... Danke vorweg.

rechnung, Recht, Umzugskosten, Abschlag
Rechtsschutzversicherung, 2x Selbstbeteiligung für den gleichen Fall ?

Hallo, ich habe über meine Rechtsschutzversicherung 2011 einen Anwalt bzgl. einer falschen Nebenkostenabrechnung von 2010 beauftragt und hierbei 2011 meine Selbstbeteiligung von 50,00 Euro an den Anwalt bezahlt !. Da der Vermieter nicht reagiert bzgl. Nebenkostenabrechnung und der Fall sich bis Dato weiterzieht, geht es mittlerweile auch um die Nebenkostenabrechnung von 2011 !. Jetzt möchte mein Anwalt wiederholt diese Selbstbeteiligung in Höhe von 50,00 Euro worauf ich bei meiner Rechtschutzversicherung nachfragte, ob man 2x diese Selbstbeteiligung für den selben Fall " Nebenkostenabrechnung" verlangen kann !. Zuerst wurde mir am Telefon gesagt das es auf keinen Fall 2x für die gleiche Sache diese Selbstbeteiligung verlangt werden kann und jetzt bestätigt ein anderer Sachbearbeiter meinem Anwalt Kostenschutz in einem Formschreiben "die außergerichtliche Tätigkeit zur Abwehr der Betriebskostenrechnung 2011" mit dem Hinweis auf die Selbstbeteiligung von 50,00 Euro, worauf sich jetzt mein Anwalt beruft !. Der Sachbearbeiter formulierte/begründete den Sachverhalt am Telefon dann "eventuell als zweites Verfahren/Forderung und jetzt einer neuer Rechnung des Anwaltes mit der Prüfung der Betriebskostenabrechnung von 2011" !. Worauf ich antwortete "wenn es zu einer Verhandlung kommt ein Richter auch nicht zwei verschiedene Verhandlungen macht wenn es um ein und die selbe Sache geht, egal ob 2010 und 2011" !. Keine Einigung und der Sachbearbeiter bleibt bei seiner Entscheidung !. Meine Frage ist, ob hier eine zweite Selbstbeteiligung gefordert werden kann und wenn nicht was ich unternehmen kann ?. Es geht hier um Kleinbeträge und keine großen Beträge, so dass mich die Rechtschutzversicherung und Selbstbeteiligung bereits mehr Kosten als meine Forderungen !. Vielen Dank für die schnelle Antwort !. Mit freundlichen Grüßen

Recht, Rechtsschutzversicherung, Selbstbeteiligung
darf ich an meinen grenzstein einen zaun aufstellen

hallo alle zusammen ich brauche nocheinmal einen guten rat von jemanden es geht wieder um unsere nachbarin unser grundstück auf dem das haus steht ist nicht umzäuhnt und wir haben kleine kinder jetzt haben wir heute mit meinem mann von einem grenzstein zum anderen ausgemessen damit wir ein zaun hinstellen können damit die kinder uns nicht auf die strasse rausrennen ich muss dazu noch sagen unser komplettes grundstück ist gepflastert und wir wollten die pflastersteine auf unserem grund wegmachen und rassen hinpflanzen. zurück zur sache kommt unsere nachbarin raus und fängt wieder mal zu schreien das wir die grenzsteine nicht so nutzen dürfen und ihre durchfahrt muss 4meter breit sein anstatt wie üblich 3. beschimpft uns und sagt wenn wir es wagen das zumachen das sie den ordnungsamt ruft weil sie da nicht rausfahren kann.danach haben die grenzsteine der durchfahrt ausgemessen die durchfahrt beträgt laut grenzsteinen 3,20m und da muss doch auch normallerweise auch ein feuerwehrautop sogar durchpassen, oder? ich muss dazu noch sagen wir haben 4 kinder deshalb haben wir ja uns das haus überhaupt gekauft das sie sich austoben können aber jetzt kann ich mir nur beleidigungen anhören das meine kinder unerzogen sind und dasss das unverantwortlich ist so viele kinder in die welt zu setzen usw. wir haben auch mit einem friedenskaffee versucht aber vergeblich danke

Baurecht, Nachbarschaft, Recht, Grenze

Meistgelesene Beiträge zum Thema Recht