Umzug / androhung die Rechnung zu kürzen per SMS / Abschlag...

2 Antworten

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Ich selber bin unter anderem seid über 7 Jahren auch in diesem Gewerbe tätig. Und ich kann dich zumindest von der rechtlichen Seite her beruhigen. Ein Vertrag ist natürlich immer sinnvoll aber in deinem Fall nicht dringend notwendig. Das ihr vereinbartes Gut vergessen habt ist natürlich ärgerlich aber ihr habt euch immerhin umgehend um Nachsendung bemüht. Die Kosten hierfür hast du natürlich selber zu tragen.

Wenn es einen Kostenvoranschlag ohne Montage gab hast du die Kosten hierfür auch nicht zu tragen. Und da du angeboten hast die Leistungen noch auszuführen hast du nach BGB gehandelt. Der Unternehmer hat zweimal das Recht auf Nachbesserung. Erst danach hat er ggf Folgekosten zu tragen.

Die Abschlagszahlung ohne schriftlichen Widerspruch (Mail oder Brief) wird in der Regel als Anerkennung der Rechnung angesehen. Somit bist du auf der besseren Seite. Die SMS kannst du ignorieren und nach Ablauf der Zahlungsfrist Mahnungen (OHNE MAHNKOSTEN) versenden. Hierbei ein Datum setzen und nach Ablauf eine zweite mit Datum. Danach den Mahnbescheid. Da die Dame sich scheinbar nicht auskennt wird sie vermutlich die Frist des Widerspruchs verstreichen lassen und du hast einen vollstreckbaren Titel. Wann du allerdings dein Geld bekommst steht in den Sternen. Sehe es erstmal als abgeschrieben und freue dich später wenn du es bekommst (hoffentlich ist sie wenigstens zahlungsfähig).

Viel Glück!!!


flobby 
Beitragsersteller
 25.10.2012, 16:22

Hallo! erstmal danke für deine hilfe.. sie hat wohl gemerkt das sie mit den abzügen welche ihr vorschwebten nicht weiter kommt und ist nun bereit komplett zu zahlen. aber.... sie muniert einen undichten boiler..gut, nachvollziehbar das er zu schaden kam und meinerseits bezahlt werden muss.

des weiteren...muniert sie 18 tage nach umzug folgendes:

"Nach einer Prüfung durch einen Klavierbauer wurde ein Riss im einem elementaren Teil des Klavieres festgestellt, durch mangelhaften Transport verursacht. Das Klavier wird nun von einem Unternehmen abgeholt und repariert.

Die Kosten sind noch nicht einzuschätzen, ich werde einen Teilsumme der Rechnung einbehalten, bis Sie mir mitteilen, wie Sie die Kosten begleichen möchte."
  1. ich hatte sie daraufhin gewiesen dass das problem an einer engstelle im treppenhaus probleme machen könnte. dennoch schafften wir es das klavier unbeschadet in die wohnung zu bringen, um es zu testen spielte sie am selben abend noch.
  2. ich hatte ebenfalls darauf hingewiesen das es besser sei diesen transport gesondert versichern zu lassen- grade wegen dem klavier.

....wie verhalten... es ist noch immer ein kleiner haufen an kohle fällig... danke erstmal!!

Da bist Du an einen Problemkunden geraten. Natürlich darf jeder eine Rechnung kürzen und natürlich darf auch jeder jede beliebige Zahlungsart vornehmen. Die Frage ist doch, geschieht das zu Recht: So wie Du mir das schilderst, bezog sich der Auftrag nur auf den Transport. Ich hoffe doch, das das in Deinem Kostenangebot auch hinreichend deutlich zum Ausdruck gekommen ist. Dann darf nichts abgezogen werden. Wie Du darauf reagieren solltest: Mach deine Rechte geltend. Per Einschreiben/Rückschein wird unter kurzer Frist der ausstehende Betrag eingefordert und dann wird ein Mahnbescheid über die ausstehende Summe beantragt.


EnnoBecker  12.10.2012, 19:59

und dann wird ein Mahnbescheid über die ausstehende Summe beantragt.

Aber sowas von!

Rubbeldiekatz wird der Kunde in Verzug gesetzt und dann gemahnt.

flobby 
Beitragsersteller
 12.10.2012, 17:16

Kostenvoranschlag: be/entladen + Fahrt = Vertrag?!,oder? Rechnung für be/entladen mit Zahlungsziel- natürlich über die Gesamtsumme.