Kann ich meine Vermieterin anzeigen?
Hallo, ich habe seit längerem ein riesen Problem mit meiner Vermieterin. Bin mittlerweile schon beim Mieterschutzbund eingetreten. Beim Auszug im August 2011 haben wir gemeinsam mit zwei weiteren Zeugen vereinbart, dass eine Wand gestrichen werden sollte, weil sie das gemalte Bild von mir nicht dran lassen wollte.. Sie hat also mein Einverständnis gehabt nur diese Wand streichen zu lassen und das dann von der Kaution abzurechnen. Nun hat sie aber den kompletten Wohnbereich streichen lassen. Sie gab zu, dass sie einen Maler schwarz bezahlt habe.. zieht mir aber dennoch 205 Euro von meiner Kaution ab. Das sie einen Maler schwarz bezahlt hat, hat sie vor 3 weiteren Zeugen gesagt. Kann ich sie dafür anzeigen? Denn ich habe nun von 560 Euro Kaution nur noch 87,50 Euro zurück bekommen. Der Mieterschutzbund sagt, dass es ihr Problem sei, wenn sie jemanden schwarz dafür bezahlen würde, dass sie meine Kaution raus rücken muss, da sie keine originale Rechnung besitzt. Darf ich sie wegen Schwarzarbeit anzeigen? Oder ist das vielleicht auch schon Steuerhinterziehung?
Ich wäre sehr froh, wenn mir jemand hilft. Liebe Grüße Anja
1 Antwort
Eines vorab, auch durch eine Anzeige wirst Du das Streichen der einen Wand bezahlen müssen - egal ob Schwarzarbeit oder nicht. Im Falle einer Anzeige wegen Schwarzarbeit bekommt halt der Schwarzarbeiter und die Vermieterin noch eine Strafe auferlegt und der Schwarzarbeiter wird wegen Steuerhinterziehung und möglicherweise auch wegen Hinterziehung der Sozialabgaben mit einem Strafverfahren oder Busßgeld rechnen müssen, es sei denn es war ein sog. Freundschaftsdienst.
Was das Streichen einer Wand kostet hängt zum einen von der Wandgröße und der vorangegangenen Farbgebung ab, denn mit einem einfachen Überstreichen ist es bei einem Gemälde mitunter nicht getan.
Eine gütliche Einigung unter dem Hinweis auf die nicht eingehaltene Absprache wird sicherlich die schnellste und kostengünstigste Lösung sein, da man ja als Druckmittel auf die Schwarzarbeit verweisen kann.