Rechtsschutzversicherung, 2x Selbstbeteiligung für den gleichen Fall ?
Hallo, ich habe über meine Rechtsschutzversicherung 2011 einen Anwalt bzgl. einer falschen Nebenkostenabrechnung von 2010 beauftragt und hierbei 2011 meine Selbstbeteiligung von 50,00 Euro an den Anwalt bezahlt !. Da der Vermieter nicht reagiert bzgl. Nebenkostenabrechnung und der Fall sich bis Dato weiterzieht, geht es mittlerweile auch um die Nebenkostenabrechnung von 2011 !. Jetzt möchte mein Anwalt wiederholt diese Selbstbeteiligung in Höhe von 50,00 Euro worauf ich bei meiner Rechtschutzversicherung nachfragte, ob man 2x diese Selbstbeteiligung für den selben Fall " Nebenkostenabrechnung" verlangen kann !. Zuerst wurde mir am Telefon gesagt das es auf keinen Fall 2x für die gleiche Sache diese Selbstbeteiligung verlangt werden kann und jetzt bestätigt ein anderer Sachbearbeiter meinem Anwalt Kostenschutz in einem Formschreiben "die außergerichtliche Tätigkeit zur Abwehr der Betriebskostenrechnung 2011" mit dem Hinweis auf die Selbstbeteiligung von 50,00 Euro, worauf sich jetzt mein Anwalt beruft !. Der Sachbearbeiter formulierte/begründete den Sachverhalt am Telefon dann "eventuell als zweites Verfahren/Forderung und jetzt einer neuer Rechnung des Anwaltes mit der Prüfung der Betriebskostenabrechnung von 2011" !. Worauf ich antwortete "wenn es zu einer Verhandlung kommt ein Richter auch nicht zwei verschiedene Verhandlungen macht wenn es um ein und die selbe Sache geht, egal ob 2010 und 2011" !. Keine Einigung und der Sachbearbeiter bleibt bei seiner Entscheidung !. Meine Frage ist, ob hier eine zweite Selbstbeteiligung gefordert werden kann und wenn nicht was ich unternehmen kann ?. Es geht hier um Kleinbeträge und keine großen Beträge, so dass mich die Rechtschutzversicherung und Selbstbeteiligung bereits mehr Kosten als meine Forderungen !. Vielen Dank für die schnelle Antwort !. Mit freundlichen Grüßen
3 Antworten
Wer behauptet, zwei Nebenkostenabrechnungen aus zwei verschiedenen Jahren könnten ein- und dieselbe Sache sein, der hat Dir ausgesprochene Scheixxe erzählt.Natürlich sind das zwei Sachen. Du hast ja auch zwei Füße: Bezahlst Du da etwa nur für einen Schuh?
der 1. Auftrag war für 2010, der 2. Auftrag für 2011. Zwei Aufträge, zwei SB ! K.
Das ist der Unterschied zwischen "der selbe" und "der gleiche". Wenn du wegen Diebstahl im Geschäft A einen Anwalt brauchst und dann in Geschäft B wieder verdächtigt wirst sind das 2 Fälle. Oder: Was wäre passiert, wenn der Vermieter mit dem ersten Anwaltschreiben reagiert hätte und der Fall wäre erledigt, alles korrekt abgerechnet. Nach einem Jahr das gleiche (!) wieder. Nach deiner Logik müssten dann alle weiteren Fälle unkorrekter Abrechnung ohne Selbstbeteiligung sein. Du möchtest die zweite Angelegenheit in die noch nicht erledigte erste Angelegenheit integrieren und genau das geht nicht. Wenn die erste Angelegenheit erledigt wäre ginge es ja auch nicht. Ich hoffe es wird jetzt deutlich, dass es zwei verschiedene Fälle sind (es sind die gleichen Fälle aber nicht der selbe Fall). Zwei verschiedene Fälle heißt aber auch zwei mal Selbstbeteiligung.