Ich habe mir im Laden Gardinen nähen lassen und den Stoff angezahlt. Das Nähen musste erst bei Abholung bezahlt werden. Als die Gardinen zur Abholung bereit waren, habe ich diese und ein weiteres paar Gardinen bar an der Kasse bezahlt.
Nach einiger Zeit habe ich von dem Laden eine Zahlungserinnerung erhalten, indem ich aufgefordert wurde den Restbetrag fürs Nähen zu zahlen, obwohl ich dies ja schon getan habe.
Nachdem ich mittlerweile 1 Mahnung erhalten habe , rief ich im Laden an und die Verkäuferin meinte, sie bräuchte den Beleg und der Betrag wurde nicht ausgebucht.
Da ich die Gardinen seit Mai habe und mittlerweile Ende September ist, habe ich natürlich dafür keinen Beleg mehr. Die Verkäuferin teilte mir mit, sie hätte seit Mai die komplette Buchhaltung überprüft und wenn ich ihr keinen Beleg oder den Restbetrag bezahle würde ich im Mahnverfahren bleiben.
Muss ich nun doppelt zahlen??