Wie kann ich vor einer Zwangsversteigerung die Wohnung besichtigen?
Hallo, ich würde gerne für eine Immobilie (3 Zimmer Wohnung) mitsteigern. Es ist eine Zwangsversteigerung und ich habe versucht den Eigentümer zu erreichen um zu fragen ob ich mir die Wohnung innen anschauen könnte. Dieser aber hat mich sehr ungehalten abgeschnitten sobald er erfahren hat warum ich anrufe und hat nur gemeint wer werde gar nichts tun! Ist es verpflichtend den Teilnehmern der Auktion eine Möglichkeit zu geben die Wohnung zu sehen? Sonst weiß ich doch gar nicht wie viel ich maximal dafür bezahlen würde...
3 Antworten
Monamach: Privatier hat es bereis auf den Punkt gebracht.
Vorsicht: Der Eigentümer/Schuldner verweigert oftmals nicht nur Bietinteressenten sondern auch dem Sachverständigen die Innenbesichtigung der ETW. Das ist als Eigentümer sein gutes Recht. Wesentliche wertbeinflussende Faktoren wie Festellungen über die Innenausstattung und den Unterhaltungszustand bleiben somit in der Wertschätzung unberücksichtigt. Und noch eins: Erst mit dem Zuschlag wird der Ersteher Eigentümer. Der Schuldner könnte - vielleicht erst kurz davor - die ETW "entkernen" (Türen entfernen, sanit. Anlage abbauen, Kachelofen und Schalter demontieren und was sonst noch an Überraschungen von ZV-Praktikern zu hören ist). Der Bieter muss vom Risiko wissen, dass er u.U. "die Katze im Sack" ersteht.“
Die Wertermittlung des Sachverständigen darf somit nicht überschätzt werden, sie dient lediglich als Orientierungshilfe und ist oft monatealt.
Der tollste Fall, den ich mal erlebt habe: Gutachter übersieht Hausschwamm. Haus war deshalb Abrißobjekt. Den Schaden in 6-stelliger Höhe mußte der Ersteigerer selber tragen weil die Klage gegen den Gutachter abgewiesen wurde.
Garnicht, es sei denn, der Zwangsvollstreckungsschuldner (=Eigentümer) erlaubt es Dir ausdrücklich. Das ist eine Schwachstelle bei der Zwangsversteigerung, läßt sich aber nicht ändern. Im Grunde schadet der ZV-Schuldner sich mit der Weigerung, die Wohnung besichtigen zu lassen selber. Aber so sind Menschen nun mal. Statt Vernunft regiert nur noch Haß und Verzweiflung.
Du mußt Dein Gebot abgeben auf der Basis des ZV-Gutachtens, welches Du beim Amtsgericht einsehen kannst. Übersenden tut das Gutachten das AG im übrigen entweder garnicht oder nur in Kopie gegen saftige Gebühr. Wenn eine Bank die ZV betreibt, dann stellt die manchmal das Gutachten ins Internet oder übersendet es kostenlos. Hör Dich also um.
Was die Gewährleistung betrifft, so hat es die ZV im übrigen in sich: Es gibt keine Gewährleistung und selbst Gutachter brauchen für Falscheinschätzungen idR nicht zu haften. Es besteht für Dich also ein hohes Risiko. Das sollte man wissen und bei der Entscheidung berücksichtigen.
nein es gibt keinen Anspruch darauf die Wohnung zu besichtigen. Das ist das Risiko einer Zwangsversteigerung, man muß sich auf das Gutachten verlassen.