Sonderkündigungsrecht bei zu hohen Heizkosten durch Änderung des Verteilerschlüssels
Hallo, ich habe folgendes Problem ich wohne in einer 70 qm großen Wohnung in einem alten nicht isolierten Doppelhaus. Die Heizkosten für die Ölheizung werden laut Mietvertrag zu jeweils 50 Prozent auf beide Mietparteien aufgeteilt. Nun zu meinen Problem seit über einen Jahr steht die andere Hälfte leer da der Vermieter die Wohnung nicht wieder instand setzt (Schimmel etc.). Ich verbrauche z.Z. ca. 1000l Öl in 45 Tagen, sprich in eineinhalb Monaten. Bisher hat der Vermieter immer die Hälfte der Kosten übernommen. Nun soll ich auf einmal nicht mehr die hälfte - wie im Mietvertrag vereinbart - sondern zweidrittel der Heizkosten selber tragen. Das wären statt 500 Euro 660 Euro in eineinhalb Monaten. Nun wollte ich mal fragen ob das rechtens ist oder ob man dadurch das Mietverhältnis ausserordentlich oder fristlos kündigen kann.
2 Antworten
Sonderkündigungsrecht bei zu hohen Heizkosten durch Änderung des Verteilerschlüssels
Nein, wieso denn? Was hat eine Einwendung zu geforderten Betriebskosten mit vetraglicher Regelung der Gebrauchsüberlassung zu tun?
Die Gründe (d)einer fristlosen Kündigung sind in § 543 BGB geregelt :-)
Da müssen dir deutlich bessere Gründe einfallen :-O
G imager761
Wenn der Mietvertrag bestimmt, dass Du die Hälfte der Heizkosten tragen musst, dann muss sich auch der Vermieter daran halten. Wenn in einem Haus mit mehr als einer Wohnung eine oder mehrere Wohnungen nicht vermietet sind, hat der Vermieter die auf diese Wohnungen entfallenden Betriebskosten zu tragen.
Der Vermieter hat offensichtlich keine Heizkostenverteiler installiert, insoweit hat er die Folgen daraus selbst zu tragen.
Übrigens würde Dich die Beratung bei einem Anwalt wohl weniger als die Heizkostendifferenz für einen einzigen Monat kosten.
Es ist meiner Einschätzung nach eher ein "Änderungsvorschlag" vom Vermieter, welchen Du zustimmen müsstest. Der urspüngliche Vertrag mit Eurer Sondervereinbarung (50%) gilt m.E. weiterhin, wenn Du seiner Änderung kurz schriftlich widersprichst (siehe dazu auch meine Antwort)
Nein, ein Sonderkündigungsrecht hast Du deswegen nicht, der Vermieter muss sich schlicht und einfach an die vereinbarte Regelung halten.
Inwieweit nicht erreichbare Wärmewerte und Schimmel zu einem Kündigungsrecht führen könnte Dir der erwähnte Anwalt (Fotos mitnehmen) eben genauer sagen. Der muss ja nicht in der Nähe sein, in 20 km Entfernung, wo man Dich vielleicht nicht kennt, gibt es doch sicher einen.
Wenn Du mit Heizkostenverteiler Geräte meinst, die an den Heizungen befestigt sind, dann sind diese in beiden Wohnungen nicht vorhanden. Eine Kontrolle wer wie viel an Heizkosten verbraucht ist so nicht gegeben, daher die Aufteilung jeder Mieter trägt 50 Prozent der Kosten. Sind durch diesen "Vertragsbruch" auf seitens des Vermieters nun andere Kündigungsfristen als im Mietvertrag vereinbart möglich? Einen Anwalt würde ich nur ungerne einschalten. Ich wohne auf dem Land da macht sowas schnell die Runde und das möchte ich eigentlich vermeiden.