Sonderkündigungsrecht bei zu hohen Heizkosten durch Änderung des Verteilerschlüssels

2 Antworten

Sonderkündigungsrecht bei zu hohen Heizkosten durch Änderung des Verteilerschlüssels

Nein, wieso denn? Was hat eine Einwendung zu geforderten Betriebskosten mit vetraglicher Regelung der Gebrauchsüberlassung zu tun?

Die Gründe (d)einer fristlosen Kündigung sind in § 543 BGB geregelt :-)

Da müssen dir deutlich bessere Gründe einfallen :-O

G imager761

Wenn der Mietvertrag bestimmt, dass Du die Hälfte der Heizkosten tragen musst, dann muss sich auch der Vermieter daran halten. Wenn in einem Haus mit mehr als einer Wohnung eine oder mehrere Wohnungen nicht vermietet sind, hat der Vermieter die auf diese Wohnungen entfallenden Betriebskosten zu tragen.

Der Vermieter hat offensichtlich keine Heizkostenverteiler installiert, insoweit hat er die Folgen daraus selbst zu tragen.

Übrigens würde Dich die Beratung bei einem Anwalt wohl weniger als die Heizkostendifferenz für einen einzigen Monat kosten.


Knubbelchen 
Beitragsersteller
 13.03.2013, 16:32

Wenn Du mit Heizkostenverteiler Geräte meinst, die an den Heizungen befestigt sind, dann sind diese in beiden Wohnungen nicht vorhanden. Eine Kontrolle wer wie viel an Heizkosten verbraucht ist so nicht gegeben, daher die Aufteilung jeder Mieter trägt 50 Prozent der Kosten. Sind durch diesen "Vertragsbruch" auf seitens des Vermieters nun andere Kündigungsfristen als im Mietvertrag vereinbart möglich? Einen Anwalt würde ich nur ungerne einschalten. Ich wohne auf dem Land da macht sowas schnell die Runde und das möchte ich eigentlich vermeiden.

MadRampage  13.03.2013, 17:13
@Knubbelchen

Es ist meiner Einschätzung nach eher ein "Änderungsvorschlag" vom Vermieter, welchen Du zustimmen müsstest. Der urspüngliche Vertrag mit Eurer Sondervereinbarung (50%) gilt m.E. weiterhin, wenn Du seiner Änderung kurz schriftlich widersprichst (siehe dazu auch meine Antwort)

Mikkey  13.03.2013, 17:34
@Knubbelchen

Nein, ein Sonderkündigungsrecht hast Du deswegen nicht, der Vermieter muss sich schlicht und einfach an die vereinbarte Regelung halten.

Inwieweit nicht erreichbare Wärmewerte und Schimmel zu einem Kündigungsrecht führen könnte Dir der erwähnte Anwalt (Fotos mitnehmen) eben genauer sagen. Der muss ja nicht in der Nähe sein, in 20 km Entfernung, wo man Dich vielleicht nicht kennt, gibt es doch sicher einen.