Unser Mieter bezieht Hartz 4. Wir sind vor einer Woche mündlich in Kenntnis gesetz worden, man würde zum 01.04.2013 ausziehen. Weder liegt eine schriftliche Kündigung vor, es wird wahrscheinlich verweigert, die Miete in der Kündigungsfrist zu zahlen. Bisher zahlt das Amt an den Mieter, der dann an uns weiterleitet. Das ist dann nicht mehr sichergestellt. Ist es grundsätzlich so, dass wir als Vermieter eine Mitteilungspflicht dem Amt gegenüber haben. Muß das Amt die Nachmiete in jedem Fall gewährleisten, denn scheinbar wird hier ab dem 01.04.2013 bereits eine neue Wohnung angemietet und die wollen wohl hier doppelt beziehen. Selbst wenn wir auf die Miete verzichten würden. Müssen wir das melden? Können wir sonst haftbar gemacht werden? Was sollen wir tun?
Wer zahhlt die Miete bei Hartz 4 wenn der Mieter vorzeitig innerhalb der Frist) auszieht?
Kündigungsfrist,
Mietrecht,
Nachmieter