Zwangsversteigerung mit alter Auflassungsvormerkung aus unerfüllten Kaufvertrag möglich, Rechtsfolgen?

Hier etwas sehr sehr kniffeliges:

V hat vor über 10 Jahren eine Sondereigentumseinheit "Keller" in einer WEG an K per notarieller Urkunde verkauft. Bedingung war, dass die Sondereigentumseinheit "Keller" zu einer "Wohnung" unverzüglich durch V im Grundbuch geändert wird. Dies ist nach jahrelangen Bemühen des V final gescheitert, es gab keine Zustimmung in der WEG.

K hat bis heute nur 50% an V bezahlt, Restzahlung und Eigentumsübergang erst fällig bei Nutzungsänderung zu Wohnung im Grundbuch. K ist laut Kaufvertrag im Besitz und wohnt zweckentfremdet in der Einheit, die offiziell keine "Wohnung" ist, welches K nicht stört.

K zahlt das WEG Hausgeld (V war ganz früher selbst der Verwalter der WEG und hatte das so "arrangiert" dass die "Keller-Einheit" als Wohneinheit bereits verrechnet wird, so konnte V lange selbst den Keller als Wohnung nutzen. Rest der Eigentümer war dies nicht bewusst.)

K hat Auflassungsvormerkung im Grundbuch stehen. Eigentümer im Grundbuch ist nach wie vor V.

Jetzt wird gegen V in das Eigentum von einem Dritten aufgrund einer nachrangig eingetragenen Sicherungshypothek vollstreckt, Zwangsversteigerungsverfahren läuft, Grundbuch durch Gericht beschlagnahmt.

Das Amtsgericht ist sich in einem derartigen Fall auch nicht rechtssicher, was passieren wird, da sehr komplexer Fall.

Die Auflassung bleibt als bestend bleibendes Recht und wird in das geringste Gebot in Höhe des Verkehrswert aufgenommen.

Annahme: Es kommt zu einem Zuschlag.

Die Einheit wird an E verkauft. Kann E den K räumen lassen? (trotz Auflassungsvormerkung, deren Grundlage der unerfüllte alte Kaufvertrag zwischen Alteigentümer V und K ist).

Was passiert mit dem alten, unerfüllten Kaufvertrag zwischen V und K?

Kann K durch Zahlung der alten Restkaufpreisforderung an ?V? oder auch ?E? zumindest seine Auflassung nutzen und doch Eigentümer werden und vom E Herausgabe fordern auch nach Versteigerung? Die alte Vertrags-Bedingung aus "Sondereigentum" wird "Wohnung" wäre aber immer noch erfüllt.

Sehr komplexe Konstellation. Auf Nachfrage sagte das Gericht dass wohl eine bedingte SIcherungshypothek für den Zuzahlungsfall bei Zuschlag eingetragen werden würde. Was bedeutet das? Mehr wollte man nicht erklären, müsse sich erst einlesen.

An wen sind/wären die Restkaufpreiszahlungen von K zu zahlen? Sind die überhaupt zu zahlen? Die Vertragsgrundlage dazu von V "Keller wird Wohnung" ist ja nicht erfüllbar.

Wie gesagt, sehr komplex da es viele Rechtsgebiete übergreift. Vielleicht könnt Ihr hier Licht ins Dunkle bringen.

Danke vorab, sonnige Grüße

Immobilien, Kaufvertrag, Recht, Zwangsversteigerung
Rabattiertes Sofa - Falschlieferung - was tun?

Hallo ihr Lieben,

mal eine Frage an Euch. Meine Mutter hat bei einem grossen Moebelhaus ein Sofa bestellt. Sie war vor Ort im Laden, hatte eine Kundenberaterin und hat einen Kaufvertrag ueber ein weisses Kunstledersofa zu einem rabattierten Kaufpreis abgeschlossen.

Geliefert wurde ihr schlussendlich ein graues Stoffsofa, was sie nicht bestellt hat und was auch klar nicht dem Kaufvertrag entspricht. Sie hat daraufhin versucht mit dem Moebelhaus Kontakt aufzunehmen, vergeblich. Niemand hat sich zurueckgemeldet.

Daraufhin hat sie mich gebeten, ob ich es einmal versuchen koennte. Ich lebe in Kanada und konnte daher nicht persoenlich mit ihr zu dem Moebelhaus gehen, habe mich aber an den Kundenservice gewandt. Super schlechter Service; beim ersten Mal wurde mittem im Gespraech aufgehangen, das zweite Mal beim gleichen Kundenberater wurde ich sehr unfreundlich behandelt und nichts geschah. Also fuellte ich das Onlineformular aus (meine Mutter hat keinen Computer und kennt sich mit dem Internet nicht so aus :D).

Das Moebelhaus meldete sich bei meiner Mutter und bot an den Kaufvertrag zurueckzunehmen da der Hersteller das Sofa in weiss nicht liefern wollen wuerde; oder sie koenne sich etwas anderes aussuchen. Als ich meine Mutter fragte, was genau das bedeutete (wird das Sofa abgeholt wenn sie das Geld zurueckbekommt oder kann sie es behalten, kann sie sich ein anderes Sofa aussuchen und bekommt den gleichen Rabatt den sie bei dem Originalsofa erhalten haette, etc.), konnte sie mir keine Antwort geben, sie war zu aufgebracht gewesen um diese Fragen zu stellen.

Meine Frage ist nun: Mein altes Mammchen moechte unebdingt ein weisses Sofa. Sie hat ihre Rente gespart um es sich kaufen zu koennen und sie aergert sich jedes Mal wenn sie das graue Stoffsofa sieht. Sie schlaeft auch auf dem Sofa und es ist nur eine kleine Einzimmerwohnung...von daher gibt es kein drumherum dass das Sofa ausgetauscht werden soll. Kann der Hersteller so einfach die Lieferung des "richtigen" Sofas verweigern wenn es vertraglich festgehalten ist? Ich kann mir kaum vorstellen, dass das Moebelhaus einen Rabatt auf ein anderes Sofa geben muss... Aber meiner Mutter geht ein richtig guter Deal durch die Lappen...

Irgendwas, was man hier tun kann?

Danke schonmal :)

Kaufrecht, Kaufvertrag, Recht

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